Hallo,
Darf ein Lehrer an einer staatlichen Berufsschule die
„Vervielfältigung“ einer Schulaufgabe (also kopieren)
verweigern?
Jein. Näheres sh. unten
Wie sieht es mit „nach Hause“ nehmen von so Dokumenten aus?
Auszug aus der bayerischen Berufsschulordnung:
BSO § 17 Leistungsnachweise
(5) 1 Schulaufgaben und Stegreifaufgaben werden unverzüglich bewertet und baldmöglichst den Schülern zur Einsichtnahme zurückgegeben und besprochen. 2 Der Lehrer kann bewertete Arbeiten Schülern zur Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten oder des Ausbildenden für die Dauer von höchstens zwei Wochen überlassen; auf Verlangen der Erziehungsberechtigten oder des Ausbildenden muß er dies tun.
Also:
Wen Eltern oder Ausbildungsbetrieb Einsicht verlangen muss die Arbeit mitgegeben werde, Allerdings kann der Lehrer eine schriftliche Anforderung verlangen, darf aber dann die Mitgabe nicht verweigern
Er kann sicherlich in der Schule einem Schüler verbieten, dass Leistungsnachweise jeglicher Art kopiert werden.
Wenn aber jemand sein Recht in Anspruch nimmt, die Arbeit mit nach Hause zu nehmen, dann kann er wohl nicht verhindern, dass die Eltern/der Ausbildungsbetrieb die Arbeit kopieren …
Warum sollt eman das auch verhidnern wollen, wenn Aufgabenstellung und Korrektur OK sind. Die Problematik ist halt, dass es sehr häufig vorkommt, dasss herausgegebene Arbeiten nicht zurückkommen, der Lehrer aber für die vollzählige Abgabe verantwortlich ist, und teilweise dann ewig hinter den Schülern her rennt um wieder an die Arbeit zu kommen.
Grüße
Wawi