Berufsschule Teilnahme mit Krankenschein

Nehmen wir mal an der Azubi Hans-Kaspar Melchior hatte einen Unfall in seiner Freizeit. Ihm ist das Kreuzband gerissen und der Außenmeniskuss ebenfalls. Er wurde operiert und befindet sich auf dem Wege der Besserung. Geht aber noch an Krücken. Er ist krank geschrieben. Nun möchte aber Hans-Kaspar nicht so viel in der Berufsschule versäumen und möchte den theoretischen Unterricht mit hilfe der Krücken besuchen. Sitzen kann er nur nicht so lange stehen. An der praktische Ausbildung im Betrieb kann er jedoch mit Krücken nicht teilnehmen. Er lernt Koch und muß dabei viel stehen und laufen. Darf er die Berufsschule auch mit dem Krankenschein besuchen oder ist es aus Versicherungsgründen nicht erlaubt?

Danke für die Auskünfte
mfG
Andy

Hallo,

bei einer Krankschreibung gilt: Es ist alles erlaubt, was der Genesung dient oder ihr nicht schadet.

Der Arzt kann dem Azubi „eingeschränkt arbeitsfähig“ attestieren, damit kann der Azubi dann am Berufsschulunterricht teilnehmen, muss aber nicht zwingend in den Betrieb. In Deinem beschriebenen Fall sollte das eigentlich kein Problem sein. Falls dann etwas passieren sollte, gibt es keine Probleme mit der Krankenkasse oder der Unfallversicherung.

Was sagt den der Ausbildungsbetrieb dazu?

Grüße
Jeanine

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