Berufsschule und arbeiten

Hallo im Gesetz steht folgendes:
an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,

Bedeutet dies das an jeden Tag wo jemand mehr als 5 Stunden berufsschule hat nicht mehr arbeiten darf oder gilt das nur für einen Tag in der Woche und das dann auch wenn er insgesamt nur einem Tag hat?

Vielen Dank!

Hallo,

im Gesetz

„Das Gesetz“ gibt es nicht. Welches Gesetz meinst Du? Welchen Paragraphen? Und in welchem Zusammenhang steht „das alles“ im Gesetz?

steht folgendes:
an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden
von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,

Das ist nur ein Teil eines Satzes. Wie ist der ganze Zusammenhang? Und welche Geschichte steckt ausserdem noch dahinter?

Bedeutet dies das an jeden Tag wo jemand mehr als 5 Stunden
berufsschule hat nicht mehr arbeiten darf oder gilt das nur
für einen Tag in der Woche und das dann auch wenn er insgesamt
nur einem Tag hat?

Keine Ahnung. Dein oben hingeschriebener Teilsatz hat für mich mit der Frage unten erstmal nichts zu tun.

Vielen Dank!

Bedenke, dass Du Deine Frage und die Hintergründe genau kennst, sich hier aber irgendjemand erstmal ein halbwegs rundes Bild machen muss.

Gruß
Jörg Zabel

meiner meinung nach, musst du es immer mit deinem ausbildungsbetrieb absprechen. ansonsten kannst du deine berufsschullehrer gut nach dem gesetzesmäßigen fragen.

Hallo,
wenn Du minderjährig bist wird Dir ein Tag in der Woche, an dem Du mehr als 5 Stunden (5x45 Minuten) Unterricht hast als 8-Stunden-Arbeitstag angerechnet. An einem zweiten Tag könnte das Unternehmen verlangen, dass Du die Differenz zwischen Berufsschulzeit und Arbeitszeit im arbeitest. Der Weg zwischen Arbeitsstätte, Schule und Wohnort wird natürlich berücksichtigt (aber nicht voll angerechnet) In manchen Unternehmen, z. B. in Handel und Gastronomie wird dafür an einem anderen Tag eine längere Schicht angesetzt, dann gibt es keine zusätzliche Wegezeit. Wenn Du nicht minderjährig bist gilt das Jugendarbeitschutzgesetz nicht, dann ist (fast) alles möglich.
Mit freundlichem Gruß
Fost96

Hallo,

Fost96 hat schon viel beantwortet.
Soweit ich weiss, gilt allerdings dieReglung für Minderjährige für jeden Berufsschultag. Also ab 5 Unterrichtsstunden ist ein Arbeitseinsatz nicht mehr vorgesehen. Es müssen volle 8 Stunden angerechnet werden.
Bei Azubis über ab 18 Jahren ist das deutlich anderes. Hier gilt nur die reine Unterrichtszeitszeit (45min) plus Fahrzeit zur Berufsschule (hin + rück). Wenn dann noch eine Anfahrt zur Arbeit machbar ist, kann der Arbeitgeber den Azubi ins Unternehmen holen. 

FSeiler

Hallo,

das ist eine gesetzliche Regelung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Wenn Du das 18. Lebensjahr bereits vollendet hast und nicht mehr jugendlich bist gilt für Dich diese Regelung nicht! Erwachsene Auszubildende haben kein Recht nach der Berufsschule freigestellt zu werden. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass sie nach der Berufsschule wieder in den Betrieb kommen. Der Weg von der Berufsschule zum Betrieb muss jedoch als Arbeitszeit angerechnet werden. Das ist nicht gesetzlich geregelt. Darüber gibt es ein Arbeitsgerichtsurteil.

Solltest Du das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann steht Dir einmal in der Woche gesetzlich zu, dass Du nach einem Berufsschultag von mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten, frei hast. Diese Regelung gilt unabhängig davon ob Du einmal oder zweimal die Woche Berufsschule hast.

Viele Grüße

hallo,
gemäß dem BBiG, das meinst Du wohl, bezieht sich das auf einen Tag Berufsschule.
Heißt in der Praxis, wenn Du einen Tag Berufsschule in der Woche hast und mehr als 5 Unterrichtsstunden, musst Du danach nicht mehr arbeiten gehen. Wenn Du zwei Tage Berufsschule hast, gilt das nur für einen Tag in der Woche. Wenn du nur einen Tag Berufsschule hast, gilt das entsprechend.

Viel Erfolg Gruß C