Hallo zusamenn,
leider hat mir weder Google noch die Suche hier weiterhelfen können… (Bzw. eine nicht widersprüchige Antwort geben können).
Angenommen Person A war bis Juli 2010 Azubi und ab August Angestellter. Durch die vollen 5 Gehälter als Angesteller ist er deutlich über den Grundfreibetrag von 8.004 € gekommen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob und wie die Fahrten zur Berufsschule abgesetzt werden können, wenn dieser jemand eine Steuererklärung machen würde.
Einfacher Weg sind 160 KM, es gab einen Berufsschulblock in 2010, der 7 Wochen lang war, unter der Woche wurde dort geschlafen, also ist man Montags hin und Freitags zurückgefahren. Heißt A ist 7 x hin- und zurückgefahren. Allerdings ist A nicht mit dem Auto sondern mit dem Zug gefahren, aber soweit ich das gelesen habe, würde trotzdem der „Straßenweg“ angesetzt.
Nun meine Fragen:
a) kann A überhaupt was absetzen?
b) was kann A absetzen (7 „Wochenfahrten“ oder eine Fahrt je Tag?)
Vielen Dank für eure Antworten
H~i~O