Berufsschulfahrten von der Steuer absetzen

Hallo zusamenn,

leider hat mir weder Google noch die Suche hier weiterhelfen können… (Bzw. eine nicht widersprüchige Antwort geben können).

Angenommen Person A war bis Juli 2010 Azubi und ab August Angestellter. Durch die vollen 5 Gehälter als Angesteller ist er deutlich über den Grundfreibetrag von 8.004 € gekommen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob und wie die Fahrten zur Berufsschule abgesetzt werden können, wenn dieser jemand eine Steuererklärung machen würde.

Einfacher Weg sind 160 KM, es gab einen Berufsschulblock in 2010, der 7 Wochen lang war, unter der Woche wurde dort geschlafen, also ist man Montags hin und Freitags zurückgefahren. Heißt A ist 7 x hin- und zurückgefahren. Allerdings ist A nicht mit dem Auto sondern mit dem Zug gefahren, aber soweit ich das gelesen habe, würde trotzdem der „Straßenweg“ angesetzt.

Nun meine Fragen:
a) kann A überhaupt was absetzen?
b) was kann A absetzen (7 „Wochenfahrten“ oder eine Fahrt je Tag?)

Vielen Dank für eure Antworten :smile:
H~i~O

Berufschulfahrten können abgesetzt werden und zwar mit 30 Cent einfacher Fahrt. Wenn man mit der Bahn gefahren ist und die Kosten für die Bahn höher sind, können statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten abgesetzt werden. Diese Kosten müssen aber (mit der Fahrkarte) nachgewiesen werden.

Für die Erklärung müsste dann ausgerechnet werden, wie viele Tage im Jahr zur Arbeit und dann eben wieviele Tage zur Berufschule gefahren wurde.

Viele Grüße

Marcus

Hallo Marcus,

vielen Dank für die Antwort.

Wenn für die Schulfahrten die tatsächlichen Kosten veranschlagt werden, kann vermutlich keine „Mischkalkulation“ mit der 30-Cent-Regelung für die Fahrten zur Arbeit gemacht oder?

Jetzt wird es vermutlich kompliziert: Die Unterbringung am Berufsschulort wurde (aufgrund der großen Entfernung zw. Wohnung+Berufsschule) vom Schulaufwandsträger übernommen. Können dann nur die (tatsächlichen) 7 Fahrten angesetzt oder 35 Fahrten, also als ob man jeden Tag gefahren wäre? (Das ist natürlich nur von Belang wenn man nicht die tatsächlichen Kosten ansetzt)

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

H~i~O

Guten Abend!

Wenn für die Schulfahrten die tatsächlichen Kosten
veranschlagt werden, kann vermutlich keine „Mischkalkulation“
mit der 30-Cent-Regelung für die Fahrten zur Arbeit gemacht
oder?

Doch, man kann mehrere Fahrtziele angeben, z. B. 170 Tage 30 km à 30 Cent und 50 Tage woanders zu 80 € oder so.

Jetzt wird es vermutlich kompliziert: Die Unterbringung am
Berufsschulort wurde (aufgrund der großen Entfernung zw.
Wohnung+Berufsschule) vom Schulaufwandsträger übernommen.
Können dann nur die (tatsächlichen) 7 Fahrten angesetzt oder
35 Fahrten, also als ob man jeden Tag gefahren wäre? (Das ist
natürlich nur von Belang wenn man nicht die tatsächlichen
Kosten ansetzt)

Man kann natürlich angeben, man sei jeden Tag dorthin gefahren, schließlich handelt es sich nur um eine Wegepauschale, nicht um eine Art Fahrtkostenerstattung (so war es früher einmal). Korrekt wäre das aber natürlich nicht.

Grüße

Marcus