gibt es für Auszubildende eine Berufschulpflicht? Ich habe Verschiedenes gehört. Z.B. dass Azubis ab 21 Jahren die Berufsschule nicht mehr besuchen müssen oder, dass Azubis die Berufsschule immer besuchen müssen so lange sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen.
Sehr gerne wüßte ich das entsprechende Geset und den Pragraphen dazu. Im Berufbildungsgesetz bin ich selbst nicht fündig geworden.
Wenn Du in die Lehre kommst und dein Regelschulpflicht schon hinter Dir hast kann Dich kein Gesetz mehr zwingen da hinzugehen.
ABER: Wenn Du einen Ausbildungsvertrag unterschreibst verpflichtest Du Dich wieder gegenüber deinem Arbeitgeber, der Dich ja dafür freistellt.
Ich hatte persönlich den Fall daß ich mich im 2. Lehrjahr mit meinem AG geeinigt habe, die Berufsschule nicht mehr zu besuchen und die Prüfungsvorbereitung privat zu machen.
Verkürzen auf 2,5 Jahre konnte ich dadurch aber nicht mehr, da dazu bei uns ein Notenschnitt von 2.0 dazu nötig ist und ich ja gar keine Noten hatte…
Ich hatte persönlich den Fall daß ich mich im 2. Lehrjahr mit
meinem AG geeinigt habe, die Berufsschule nicht mehr zu
besuchen und die Prüfungsvorbereitung privat zu machen.
Schön und gut. Aber es funktioniert nicht überall.
Schulrecht ist Ländersache. Deshalb ist die Angabe des Bundeslandes wichtig. Ein Blick in das jeweilige Schulgesetz wär erstmal hilfreich.
In Hessen läuft da z. B. überhaupt nichts. Da gibt es schlicht und ergreifend eine Berufsschulpflicht.
„§ 62
Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht
(1) Die Berufsschulpflicht beginnt nach der Beendigung der Vollzeitschulpflicht mit dem Ausscheiden aus einer Vollzeitschule und mit dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis.
(2) Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.“
Joerg hat es zwar zwischen den Zeilen schon geschrieben, aber dennoch etwas deutlicher:
Schulpflicht in Deutschland ist immer dieselbe, egal ob
normale Schule oder Berufsschule.
Nein! Das hängt definitiv vom Bundesland ab
Wenn Du in die Lehre kommst und dein Regelschulpflicht schon
hinter Dir hast kann Dich kein Gesetz mehr zwingen da
hinzugehen.
Was bitte ist die Regelschulpflicht? Soll das die Allgemeine (Vollzeit)Schulpflicht sein? Hierfür wird dieser Begriff oft verwendet.
Wenn du das meinst, dann ist das definitiv falsch!
ABER: Wenn Du einen Ausbildungsvertrag unterschreibst
verpflichtest Du Dich wieder gegenüber deinem Arbeitgeber, der
Dich ja dafür freistellt.
Ausnahmsweise richtig!
Ich hatte persönlich den Fall daß ich mich im 2. Lehrjahr mit
meinem AG geeinigt habe, die Berufsschule nicht mehr zu
besuchen und die Prüfungsvorbereitung privat zu machen.
Das geht nur, wenn man nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, und das können wir nur bei Kenntnis des Bundeslands beurteilen!
Jain.
§§ kann ich leider keine liefern, nur meine Erfahrung.
Es ist in NW meines Wissens so (so wird es zumindestens in unserem Betrieb gehandhabt), daß Azubis, die bei Beginn der Ausbildung 18 und älter sind, sich einmalig! entscheiden können, ob sie die Berufschule besuchen wollen oder nicht.
Wenn also ein Azubi sich zu Beginn der Ausbildung dazu entschließt, die Berufschule nicht zu besuchen und nach einigen Monaten feststellt, daß die Entscheidung eine schlechte/falsche war, ist es nicht mehr möglich, sie zu ändern.
Wir haben unseren Azubis immer dringend angeraten, die Berufschule zu besuchen.
§ 38 Schulpflicht in der Sekundarstufe II
(1) Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§ 22 Abs. 4) oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
(2) Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig.
(3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Die Schulpflicht endet vor den in Absatz 2 und 3 festgelegten Zeitpunkten, wenn nach Festlegung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft.
(5) Wer nach dem Ende der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.
Zu meiner Lehrzeit Anfang der 80er bot meine Lehrfirma eine Kombiausbildung zur Fremdsprachensekretärin an. Das war zum Einen eine Ausbildung zur Bürogehilfin, die durch zusätzlichen Sprachunterricht und zusätzliche Prüfung aufgewertet wurde. Aus diesem Grund wurden auch nur Abiturientinnen eingestellt.
Der Berufsschulunterricht war in dem Lehrgang nicht vorgesehen, da man die Zeit lieber effizient für Werksunterricht nutzen wollte. Man ging davon aus, dass eine Abiturientin die relativ leichte Bürogehilfinnenprüfung mit entsprechendem Werkunterricht locker schaffen kann und sich nicht in der Berufsschule mit Stoff, der bei Adam und Eva anfängt, ausbremsen lassen sollte. Stattdessen wurden in der gesparten Zeit fleißig Sprachen gepaukt.
Azubis anderer Berufe wurden aber ganz normal zur Berufsschule geschickt. Die waren sowieso jünger und damit berufsschulpflichtig.
Ziel bei dem Ausbildungslehrgang war aber nicht, Geld zu sparen oder die Azubis besser ausbeuten zu können, sondern in kürzester Zeit eine optimale Stoffmenge vermitteln zu können. Die Ausbildung war auch ziemlich gefragt. Da die Firma weltweit tätig war, war es wichtig, dass die Sekretärinnen gute Fremdsprachenkenntnisse besaßen. Es gab aber auch freiwillige Französisch- und Spanischkurse für alle interessierten regulär angestellten Mitarbeiter.
Ich frage mich, aus welchem Grund wollen Auszubildende die
Berufsschule nicht besuchen?
völlig unabhängig davon, was ich denke und für sinnvoll halte bzw. was vielleicht objektiv sinnig ist, könnte ich mir vorstellen, dass der Grund schlicht „kein Bock“ ist
Ich meine, hey, da machste schon extra ne Lehre um endlich aus der Schule rauszukommen und dann sollste doch wieder in die Schule gehn? Nee, nicht wirklich, oder?
Wir als Ausbildungsstätte bilden Azubis in verschiednen Berufen in Kooperation aus (Azubi besucht Berufsschule und Betrieb und bekommt zusätzlich Stützunterricht bei uns, ist eine Rehamaßnahme).
Eine Azubine zur Gala-Bauerin wechselt den Ausbildungsberuf und wird ab kommenden Jahr September Floristin lernen. Ihr Ausbildungsverhältnis zur Galabauerin endet aber erst Ende Dezember 09. Einen Ausbildungsbetrieb gibt es nicht mehr, es wird ein Praktikumsplatz als Floristin gesucht (mit Agentur besprochen). Nun sagte uns ihr Berufsschullehrer sie wäre dann aber gesetzlich noch verpflichtet bis Ende Dezember die Galabauerberufsschule zu besuchen.
Und so kam es zu meiner Frage.
Ich meine, hey, da machste schon extra ne Lehre um endlich aus
der Schule rauszukommen und dann sollste doch wieder in die
Schule gehn? Nee, nicht wirklich, oder?
Ja ne, is alles klar und voll cool. Wozu Schule, ist doch alles unnötiges Zeugs. Braucht keiner je am Arbeitsplatz.
Prolbematisch könnte die Abschlussprüfung sein. Hoffentlich wurde da im Betrieb auch wirklich alles beigebracht.