Person A wird Anfang April 2012 18 Jahre alt und wohnt in Bayern. Zur Zeit befindet sie sich in einer Ausbildung zur Friseurin.
Diese Lehre kann sie jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen, da sie die chemischen Mittel nicht verträgt.
Person A will nun den Sommer über einen Job als Servicekraft ausführen und dann ab September eine andere Ausbildung beginnen.
Kann es sein, dass Person A nun eine „Arbeitslosenklasse“ besuchen muss, da sie noch keine 12 Jahre Schule eingebracht hat?
Das würde bedeuten, dass sie keinen Vollzeit-Job annehmen kann, weil sie ja in die Schule gehen mus…
Ist es wirklich so, dass man am Stück 12 Jahre Schule einbringen muss oder kann man zwischenzeitlich auch „befreit“ werden?
Person A will ja eine Ausbildung machen, nur zu einem späteren Zeitpunkt und würde dann ja auch die Schuljahre einbringen können.