Berufsschulzeit = Überstunden?

Bei einer 40 Stunden Woche, sagen wir MO-DO 07:00-16:30 Uhr und Freitag 07:00 - 13:30 Uhr gibt es zwei
Berufsschultage: Mittwoch und Freitag. Freitag bis 15:45.
Wären das Überstunden oder nicht? Könnte man an einem anderen Tag früher gehen oder zählt Berufsschulzeit nicht als Überstunden?

Hallo,

Bei einer 40 Stunden Woche, sagen wir MO-DO 07:00-16:30 Uhr
und Freitag 07:00 - 13:30 Uhr gibt es zwei
Berufsschultage: Mittwoch und Freitag. Freitag bis 15:45.
Wären das Überstunden oder nicht?

Ohne es jetzt rechtlich zu betrachten:
Beginnt die Berufsschule ebenfalls um 7:00 Uhr? Oder anders gefragt, welche tatsächlichen Zeiten fallen für die Berufsschule an? Was wäre am Mittwoch „übrig“? Und was würde davon am Freitag „aufgebraucht“?

Wer ganz scharf rechnet, sollte es in beide Richtungen tun.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

reden wir von einem Volljährigen?

Wenn es nicht eine Regelung in einem anwendbaren Tarif / Betriebsvereinbarung / Arbeitsvertrag gibt, die das günstiger für den Azubi regelt, gilt: Das sind keine Überstunden, sondern persönliches Pech.

Der Azubi hat gesetzlich einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Schule, aber keinen Anspruch auf Bezahlung der Berufsschulzeit als Arbeitszeit. Das führt dazu, dass bei Berufsschulzeit außerhalb der Arbeitszeit keine Extra-Vergütung dieser Zeiten erfolgt, die muss der Azubi on top erbringen.

VG
EK

Danke für die Antworten.

Bei einem volljähirgen Azubi wird Fahrtzeit und Pausen mit eingerechnet. Bei der Gesamtzeit wären das also 41,25 Stunden. 1,25 zu viel.

Viele Betriebe regeln es so, dass der Azubi dann an einem anderen Tag früher gehen darf.

Hallo,

Bei einem volljähirgen Azubi wird Fahrtzeit und Pausen mit
eingerechnet.

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Wenn ja, wo?

Viele Betriebe regeln es so, dass der Azubi dann an einem
anderen Tag früher gehen darf.

Die Oma der Cousine meines Sohnes gibt ihren Urenkeln jede Woche 5 Euro Taschengeld. Trotzdem gibt es keinen Rechtsanspruch für Alle darauf.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Möglicherweise hilft dir der § 15 Berufsbildungsgesetz zur Klärung weiter.

Hallo Monkeywork,

Viele Betriebe regeln es so, dass der Azubi dann an einem
anderen Tag früher gehen darf.

Viele Azubis haben zusätzlich zur 5-Tage-Woche am 6. Tag Berufsschule.
Dumm gelaufen, persönliches Pech.
Da gibt’s i.d.R. keinen Ausgleichstag.

Grüße,
Tinchen