Berufsschulzeugnis vorzeigen - Pflicht ?

Hallo,

eigentlich eine komische Frage, aber es gibt manche Dinge, die einfach zu lösen sind, die man jedoch mal genau wissen möchte. Würde mich über Antworten sehr freuen.

Angenommen man ist Azubi und erhält von der Berufsschule am Ende des Jahres ein Zeugnis über seine schulischen Leistungen (Berufsschulzeugnis) . Wann muss man dieses seinem ausbildenden Betrieb XYZ oder seinem Ausbilder Frau/Herr XYZ vorzeigen? Gibt es dafür irgendeine Zeitangabe/Frist (z.B. einen Monat nach Erhalt) oder muss man dieses nur nach Aufforderung seinem Betrieb vorlegen? Wenn man es nicht vorlegen sollte, verstößt man dann gegen ein Gesetz, sodass man eine Abmahnung bekommen könnte?

Anderer Fall:

Musste man das letzte Berufsschulzeugnis (letztes Jahr) vorzeigen, kann der Betrieb dann erwarten, dass das neue Berufsschulzeugnis (dieses Jahr) von dem Azubi unaufgefordert vorgezeigt wird? Könnte der Betrieb XYZ in diesem Fall eine Abmahnung dem Azubi zukommen lassen, wenn er dem Vorzeigen ohne nochmalige Aufforderung nicht nachkommt?

mfg
Frank F.

P.S. Hoffe, den Forenrichtlinien entsprechend formuliert zu haben.

Hallo

Ohne gesonderte Aufforderung wüßte ich keine Pflicht des Azubi, das Zeugnis vorzulegen. Und selbst wenn der AG darüber so erbost ist, daß er eine Abmahnung verfasst, heftet der Azubi diese einfach ab und das war es dann auch schon. Passieren tut da nix, zumal er ja klugerweise ab dann eben ungefragt den Zettel vorlegt.

Gruß,
LeoLo

Hallo!
Mal grundsätzlich: Wie soll der Ausbildende (Betrieb) denn den Fortgang der Ausbildung beurteilen können, wenn das Zeugnis bzw. die Noten nicht bekannt gemacht wird?

Der Betrieb verantwortet gegenüber dem Azubi und der IHK den sinnvollen und zielorientierten Ablauf der Ausbildung!

Eitelkeiten sind hintanzustellen!

Wenn man sich für Noten schämt, dann wohl, weil man ein wenig faul war, oder?
Sollten die Noten aus anderen nachvollziehbaren Gründen (Krankheit o.ä.) nicht ganz so gut ausgefallen sein, so wird das sicher auf Verständnis treffen - nein?

Wo ist eigentlich das Problem? Kann es wirlich sinnvoll sein, dem Betrieb / Ausbilder etwas vorzumachen / zu verschweigen???

Grüße, Jogi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo.

Der Ausbildende ist verpflichtet, den Azubi zum regelmäßigen Besuch der Berufsschule anzuhalten. Schon allein daraus ergibt sich ein Einsichtsrecht - schließlich stehen eventuelle Fehlzeiten im Zeugnis.

Unaufgefordertes Vorzeigen allerdings müsste explizit als Nebenabrede zum Ausbildungsvertrag vereinbart sein, um ggf. rechtliche Konsequenzen daraus ableiten zu können. Wird der Azubi jedoch zum Vorlegen des Zeugnisses aufgefordert, gibt es m.E. keine Möglichkeit, sich davor zu drücken, s.o.

Gruß Eillicht zu Vensre