Hallo,
eigentlich eine komische Frage, aber es gibt manche Dinge, die einfach zu lösen sind, die man jedoch mal genau wissen möchte. Würde mich über Antworten sehr freuen.
Angenommen man ist Azubi und erhält von der Berufsschule am Ende des Jahres ein Zeugnis über seine schulischen Leistungen (Berufsschulzeugnis) . Wann muss man dieses seinem ausbildenden Betrieb XYZ oder seinem Ausbilder Frau/Herr XYZ vorzeigen? Gibt es dafür irgendeine Zeitangabe/Frist (z.B. einen Monat nach Erhalt) oder muss man dieses nur nach Aufforderung seinem Betrieb vorlegen? Wenn man es nicht vorlegen sollte, verstößt man dann gegen ein Gesetz, sodass man eine Abmahnung bekommen könnte?
Anderer Fall:
Musste man das letzte Berufsschulzeugnis (letztes Jahr) vorzeigen, kann der Betrieb dann erwarten, dass das neue Berufsschulzeugnis (dieses Jahr) von dem Azubi unaufgefordert vorgezeigt wird? Könnte der Betrieb XYZ in diesem Fall eine Abmahnung dem Azubi zukommen lassen, wenn er dem Vorzeigen ohne nochmalige Aufforderung nicht nachkommt?
mfg
Frank F.
P.S. Hoffe, den Forenrichtlinien entsprechend formuliert zu haben.