Nun ja, da ich die eigentliche Antwort in einem anderen
Beitrag umfassend gegeben habe dachte ich mir eröffne ich mal
die kleine philosophische Spielwiese für die
Rosasonnenbrillenträger,
Glaubst Du wirklich, dass Du mit solchen Begriffen irgendjemand überzeugst oder Deine Ansicht überzeugender machst? Leider bewirkst Du mit soetwas genau das Gegenteil.
Wer hat denn gesagt, dass der Beitrag anspruchsvoll sein
sollte?
Äh ja, dazu sage ich jetzt mal nichts.
Und wer jeden Beitrag für - beispielsweise die Bundeswehr -
als für sich ausgeschlossen ansieht (wobei du damit schon
wieder ein wenig mehr vom Ursprungsthema abweichst) hat wohl
ein ernsthaftes soziales Problem.
Welches aber von unserer Verfassung gedeckt ist. Das ist der entscheidende Aspekt. Im übrigen finde ich es wenig überzeugend, jemandem, der sogar längere Zeit als beim Wehrdienst seinen Zivildienst ableistet, ein soziales Problem anzudichten.
Vielmehr solltes Du wohl mal eher Deine soziale Ader prüfen, wenn Du anderen ihr Recht auf Gewissensfreiheit absprichst.
Das fängt dann nämlich schon bei den Steuern an. Zudem muss
sich die Gesellschaft eigentlich (ganz im urdarwinistischen
Sinne) fragen, ob eine solche Person für die Gesellschaft
tragbar ist.
Ich wiederhole mich: Wende Dich mit dem Anliegen an den Bundestag. Da Du hier die freiheitlich demokratische Grundordnung beschwörst müsstest Du der allererste sein, der akzeptiert, dass die von eben dieser Grundordnung erlassene und geachtete Gewissensfreiheit genau dieses Recht verbrieft.
Vielleicht solltest Du Dich auch mal ein wenig mit dem Begriff der Gewaltenteilung auseinandersetzen und erkennen, dass es eben nicht Deine, sondern Aufgabe des Gesetzgebers ist zu entscheiden, ob wir die Wehrdienstverweigerung in Deutschland aufgrund unserer Verfassung haben oder nicht. Und von denen, die, wie Du es hier ja entsprechend darstellst, eben genau diese freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigen, erwarte ich, dass sie dies tun und sie nicht selbst in Frage stellen.
Wenn Du etwas ändern willst, geh Wählen, gründe eine Partei zur Abschaffung des Art. 4 I GG aber höre auf, anderen die Inanspruchnahme dieser Recht, solange sie bestehen, vorzuwerfen und ihren sozialen Status zu diskreditieren. Wenn letzteres Dein Anliegen ist, hast Du den falschen Beruf gewählt.
Denn die Streitkräfte garantieren nach Außen (und
im Zweifelsfall auch nach Innen) den Erhalt der
gesellschaftlichen Ordnung
Eben, undzwar so, wie sie ist und nicht, wie sie oder Du sie gerne hätten.
- im Falle Deutschlands den Erhalt
der FDGO. Wer sich also gegen diesen Erhalt und diesen Schutz
stellt, der stellt sich faktisch unmittelbar gegen den Erhalt
der FDGO -
Falsch! Denn genau das tust Du, da Du die Inanspruchnahme eben der hierdurch gesicherten Menschenrechte kritisierst.
Wer den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert, stellt sich keineswegs gegen diese Grundordnung. Und wer behauptet, dass derjenige, der seine verbrieften Grundrechte in Anspruch nimmt, sich gegen diese Grundordnung stellt, hat deren Prinzip nicht ansatzweise verstanden.
darüber sollte man mal nachdenken. Allerdings hat
das schon lange nichts mehr mit dem legitimen Kriegsdienst-
oder Gehorsamsverweigern aus Gewissensgründen zu tun.
Genau das gebe ich gerne an Dich weiter.
Wer will hier per se irgendetwas negieren? Eigentlich fand ich
die Geschichte nur ganz lustig.
Aha…
Das kann man gerne. Aber solange unser Verfassungsgeber Art. 4
I GG im Grundgesetzt normiert hat und das BVerfG die
Wehrdienstverweigerung als hiervon geschützt ansieht, muss
sich niemand Vorwürfe machen lassen oder rechtfertigen, dass
er von diesem Recht Gebrauch macht.
Und dafür stehe ich nicht nur mit meiner Überzeugung, sondern
auch mit meinem Leben ein.
Anscheinend nicht, da Du hier behauptest, dass diejenigen, die eben diese Rechte in Anspruch nehmen sich gegen die unsere Grundordnung stellen und soziale Defizite aufweisen würden. Deine Aussage überzeugt daher nicht.
Und ja, ich sehe eine etwaige staatliche (kollektive)
Notwehrsituation (in deren Möglichkeit die Wehrpflicht in
Deutschland begründet ist) durchaus mit einer individuellen
Notwehrsituation vergleichbar.
Es geht nicht um die Funkion der Bundeswehr im Vergleich zur Notwehr sondern um den Inhalt der Gewissensentscheidung und der Einstellung des Einzelnen, die hierüber geschützt ist, zur Institution einer Armee. Dies mit dem natürlichen Verhalten des Schutzes Familienangehöriger in einer Notsituation zu vergleichen, ist völlig abwegig, wie die ganze Behauptung, weil die Bundeswehr ja das Land verteidigt, muss jeder zu ihr stehen, weil er ja seine Familie verteidigen würde. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die wirklich ausführliche Literatur zu Art. 4 I GG und dem Inhalt zu der dort geschützten Gewissensentscheidung.
Auch das ist ein Klischee, dass, nicht nur von Dir, „den
Deutschen“ gerne angedichtet wird. Die Realität ist aber eine
völlig andere.
Eigentlich ist das kein Klischee, sondern nur ein (wenn auch
karikiert dargestellter) Aspekt unter vielen, der unsere
privatisierte und insgesamt krankende „Gesellschaft“ ausmacht.
Ich denke, der Satz ist wirklich sehr vielsagend…
PS: Ich als Soldat halte mich für einen größeren Pazifisten,
als es jemand - der nie Soldat war - jemals sein kann.
Einerseits kannst Du das sicher nicht beurteilen.
Und wieso nicht? Ich kann auch behaupten der Himmel sei für
mich grün - und du kannst nicht mal das Gegenteil beweisen.
Das muss ich auch nicht, weil Du die etwas widersinnige Behauptung aufgestellt hast, nur als Soldat könntest Du ein größerer Pazifist sein als alle anderen. Mich überzeugt es nicht.
Dann müsste die Einrichtung der Bundeswehr mit dem Weltbild des
azifismus irgend etwas zu tun haben.
Wenn du mir jetzt noch erklären kannst was die Bundeswehr mit
meiner persönlichen Meinung zu tun hat wäre ich dir wirklich
dankbar.
Gerne. Du hast, wie schon erwähnt, behauptet, dass nur Du als Soldat Du ein größerer Pazifist sein könntest als alle anderen. Ein ganz einfacher Zusammenhang zwischen der Bundeswehr und Deiner Meinung.
Aber um das ganze in ein dir passendes Muster zu drücken:
Viele Pazifisten befürworten militärische Selbstverteidigung
(ich z.B.), was dann auch die Bundeswehr als
Verteidigungsarmee im pazifistischen Sinne legitimiert und
befürwortet.
Und wenn Du meinen Beitrag gelesen hättest, habe ich dies völlig anerkannt und sogar gesagt, ich ziehe meinen Hut davor. Daher habe ich auch nie behauptet, man können nicht Soldat und Pazifist sein (dessen bin ich mir sogar sicher), sondern allein, dass man nicht Soldaten sein muss, um ein besonders ausgeprägter Pazifist zu sein.
Dann solltest du dich mit Pazifismus an sich eventuell etwas
mehr befassen. (und noch einmal der Hinweis auf das
Anti-Kriegs-Musemum in Berlin)
Gähn, ich soll mich also mit Pazifismus befassen, um zu erkennen, dass man nur als Soldat ein besonders guter Pazifist sein kann. Ne, iss klar…
Ich bezweifel daher absolut, dass man nur als Soldat den höchsten :Grad an pazifistischer Weltansicht erlangen kann.
Kannst du gerne tun. Ich werde das weiterhin denken.
Aber man hat kein Recht, aus selbigem Argument anderen die :Gewissensentscheidung anderer anzugreifen.
Korrekt, dieses Recht garantiert mir mein Recht auf freie
Meinungsäußerung.
Nein. Das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert Dir, dass Du deshalb nicht vom Staat bestraft werden kannst. Zudem bin ich keineswegs ein Dein Recht auf Meinungsäußerung gebunden. Und letztlich gibt es hier nicht um einen rechtlichen, sondern um einen moralischen Aspekt.
Das habe ich doch mit keinem Wort ausgeschlossen - im
Gegenteil, ich befürworte das mit aller Konsequenz. Um auf
meine pazifistische Weltsicht zurückzukommen halte ich dieses
Szenario eigentlich für eines der wenigsten ehrlichen -
insbesondere sich selbst gegenüber.
Ja…und wo war dann jetzt überhaupt das Problem?
Meinst Du jetzt die Gewissensfreiheit als solche?
Nein, ich meine die Gewissensfreiheit des deutschen
Soldaten/Wehrpflichtigen. Und die kennen wir erst seit den
schlimmen Erfahrungen des Nationalsotialismus unter dem sich
Millionen zwar ihrem Eid, aber nicht ihrem Gewissen
verpflichtet fühlten, bzw. eine Gewissensentscheidung nicht
vor dem Erschießungskommando bewahrt hat.
Das ist aber ein völlig anderer Aspekt. Hier sprichst Du auf die Gewissensfreiheit des Soldaten an, der mit dem Soldatentum an sich kein Problem hat, jedoch bestimmte und offensichtlich ohnehin rechtswidrige Befehle nicht ausführen will.
Die Wehrdienstverweigerung ist aber keine Gewissensfreiheit des Soldaten, sondern des Menschen, der eben erst gar nicht Soldat sein möchte, da er das Soldatentum als solches ableht.
Dies ist ein völlig anderer Aspekt der Gewissensfreiheit als der von Dir genannte, und beide haben ihre volle Beechtigung in unserer Verfassung.
Das Recht auf eine Gewissensentscheidung ist ein unbezahlbar
hohes Gut, dass niemand leichtfertig nutzen sollte, denn damit
verliert eben dieses unbezahlbare Recht an Wert, an
Hintergrund und vor allem an Sinn.
Wenn Du die Wehrdienstverweigerung als leichtfertige oder den Inhalt des Art. 4 I GG herabwürdigende Tätigkeit ansiehst, scheint es so, als würdest Du aus der Verfassung nur die Aspekte herauspicken, die Dir uns der Bundeswehr zugute kommen. So funktioniert die von Dir so beschworene Grundordnung aber nicht, und das anzuerkennen, erwarte ich aber von jedem, der diese zu verteidigen schwört.
Das Problem in unserer Gesellschaft ist der, dass der Wert
dieses aus der Geschichte heraus gewachsenen Rechts nicht mehr
(oder kaum noch) wahrgenommen wird
Nein! Denn das Recht auf die menschliche, nicht soldatische (wie von Dir angeführt) Gewissensentscheidung ist deutlich älter und steht dem Kern dieses Verfassungsrechts, der Menschenwürde, viel näher. Gerade dieses Recht ist daher ein Teil der Gewissensfreiheit, der ihren Wert erheblich ausmacht.
Ich denke, jetzt solltest Du Dich einmal mit der Entstehungsgeschichte der Gewissensfreiheit etwas näher auseinander setzen.
und es vielmehr wirklich zu
einer Selbstverständlichkeit und zu einem billigen Weg, sich
„Widrigkeiten“, wie dem Wehrdienst zu entziehen, verkommen
ist.
Wenn auf diejenigen anspielst, die verweigern, ohne tatsächlich aufgrund ihres Gewissens den Wehrdienst ableisten zu müssen, gebe ich Dir grundsätzlich Recht. Die Frage ist allerdings, und dieser Aspekt ist bei Dir noch überhaupt nicht aufgekommen, ob der Staat dies überhaupt wollte oder ob er nicht sehr froh über diese große Zahl an Zivildienstleistenden ist.
Das hat etwas mit der mittlerweile grundsätzlich fast
überall vorherschenden Unfähigkeit zu tun die Notwendigkeit
zum tatkräftigen Erhalt und zur selbständigen Förderung einer
gemeinsamen Gesellschaft zu erkennen (Stichwort
Individualisierung)
Es ist schon traurig, dass Du eine andere Meinung zu diesem Thema als „Unfähigkeit zur Einsicht“ betitelst.
aber auch insbesondere mit der
gesellschaftlichen nicht Anerkennung des Individualopfers, das
ein deutscher Soldat für die Gesellschaft erbringt.
Wer sagt, dass dies nicht anerkannt wird. Es ist nur ein großer Unterschied, ob man es selbst mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
Wenn jeder, der den Dienst an der Waffe verweigert wirklich
aus Gewissensgründen handeln würde gäbe es zum einen kaum
„Verweigerer“
Das ist eine reine Behauptung und durch nichts belegt. Ich bezweifel, dass Du die Gewissensentscheidungen der Hauptzahl der Deutschen Männer beurteilen kannst.
und vor allem mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit keinerlei Ablehnung oder Diskussion um die
Verweigerung oder den Dienst an der Waffe an sich.
Hä? Wenn alle Verweigerer tatsächlich aus Gewissensgründen handeln würden, gebe es keine Diskussion um die Verweigerung oder den Dienst an der Waffe an sich? Welche Logik soll denn jetzt dahinter stecken?
Eine Verweigerung aus Gewissensfreiheit kann nicht auf „es
könnte sein, dass ich“ basieren, sondern nur auf „es ist so,
dass ich“.
Was wieder bedeutet, dass Du den Menschen die Entscheidung ohne tatsächliche Erfahrung absprichst. Da Du damit praktisch zugleich die gesamte Geisteswissenschaft abschaffst, werde ich da nicht wirklich weiter darauf eingehen.
Die momentane Umsetzung der Grundgesetzvorgabe ist eine
politische, wie gesellschaftliche Farce erster Güte und ich
denke diejenigen, die diese Gewissensfreiheit initiiert und
ins Grundgesetz eingebracht haben (und das eben aus eigener
schmerzlicher Erfahrung) würden sich im Grab umdrehen, wenn
sie wüssten was daraus geworden ist.
Das denke ich nicht, ich denke eher, sie wären verdammt froh, dass Grundrechte nun endlich einmal in die Wirklichkeit umgesetzt und nicht durch redenschwingende Uniformträger in die Tonne gekloppt werden.
Das deutsche Volk hat ein (im Grundgesetz verbrieftes) Recht
darauf, dass sich die jungen Männer mit ihrem Leben im Dienst
an der Waffe für den Erhalt unserer Gesellschaft einsetzen.
Nein! Ein solches Recht gibt es nicht im GG (lies mal den Wortlaut des Art. 12a GG), das „deutsche Volk“ als Rechtsträger gibt es ohnehin nicht im GG und überhaupt wird mir echt schlecht, wenn ich so einen Müll lese…
Es
geht nicht um einen Dienst „für die Bundeswehr“ oder „den
Staat“, sondern um einen Dienst am Nächsten. Das ist kein
billiger Pathos, sondern ein Grundprinzip jeder
überlebensfähigen menschlichen Gesellschaft.
Das ist Deine Ansicht. Andere vertreten hierzu anderer Ansichten. Damit wirst Du leben oder verschiedene Grundrechte abschaffen müssen.
Wer sich ohne Gewissensgründe dieser Verpflichtung entzieht
stellt sich meines Erachtens direkt gegen die Gesellschaft -
…indem er Zivildienst leistet…so ganz direkt gegen die Gesellschaft…meine Güte, wer hätte gedacht, dass man sowas wirklich denken kann.
wer aber eben diese Gewissensgründe vorweisen kann hat Schutz,
Solidarität und die Hilfe der Gesellschaft verdient und nötig.
Jetzt bin ich baff!
Hoffe jetzt ist einiges klarer
Oh ja, einige Aussagen von Dir haben wirklich einiges „klarer“ gemacht…
Gruß
Dea