Hallo Janni,
Und eine
einzige weitere Frage habe ich noch.
Nur eine? Ach, wer da mitreisen könnte!
Auf meiner
Lohnsteuerkarte, die ich für meinen 400-Euro-Job habe, ist ja
bereits eine Steuernummer vermerkt.
Kurz und bündig: Nein.
Auf der Lohnsteuerkarte selber steht die Nummer des Finanzamtes, welches örtlich für die ausstellende Gemeinde zuständig ist. Außerdem eventuell noch oben rechts durch den Arbeitgeber eingetragene Ordnungsmerkmale (Abteilung, Personalnummer etc.). Außerdem (glaube ich) auch die Gemeindekennzahl der ausstellenden Gemeinde.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht seit diesem Jahr die eTIN (= electronic taxpayers identification n°), das ist auch nicht die Steuernummer.
Auf Steuerbescheiden (teils auch bekannt als „Lohnsteuerjahresausgleich“, obwohl der Begriff nicht stimmt) steht eine Steuernummer. Davon werden höchstens die ersten drei Ziffern die gleichen bleiben, für Einzelunternehmen ist jemand anders zuständig als für Arbeitnehmer, das äußert sich in der Steuernummer. Trotzdem kannst Du sie auf Rechnungen verwenden, bevor Du die neue „richtige“ hast: Im Umsatzsteuergesetz steht nicht, dass ein Unternehmer, der eine neue Steuernummer erwartet, diejenige, die er hat, nicht verwenden darf.
Eine Steuernummer erkennt man in den meisten Bundesländern daran, dass sie 10 Ziffern hat, mit einer Führungsnull 11; in keinem Bundesland deutlich weniger (vier oder sowas), auch keine Buchstaben dabei.
Die Akte, die jetzt unter Deiner Steuernummer geführt wird (falls Du eine hast: Schon einmal zur ESt veranlagt worden?), wird dorthin, wo Du mit der neuen Steuernummer erfasst wirst, abgegeben. Alle Deine vergangenen Sünden werden auch dem neuen Sachbearbeiter bekannt sein.
Schöne Grüße
MM