Berufstätig + Selbstständig

Hallo zusammen,

bin derzeit in einer Phase in der ich über Selbstständigkeit nachdenke.
Zu Beginn meiner Selbstständigkeit würde ich gern weiterhin bei meinem aktuellen Arbeitgeber arbeiten.

Wie sieht es mit den rechtlichen Regelungen dazu aus. Ist dies, abgesehen von den Vorbehalten meines Arbeitgebers ohne weiteres möglich?

Danke für eure Antworten!

Grüße

Hi!

Abgesehen von der Seite deines Arbeitgebers, den du auf jeden Fall über dein Vorhaben informieren solltest, ist es rechtlich natürlich ohne weiteres möglich, eine Nebengewerbe auszuüben. Sofern du keine Konkurrenz zu deinem jetzigen Arbeitgeber darstellst und auch deine Arbeitskraft darunter nicht leidet, wird er wohl hiergegen keine Einwände vorbringen können. Zur Sicherheit kann man die Nebentätigkeit noch schriftlich im Arbeitsvertrag festhalten.

Ferner ist von deiner Seite eine Gewerbeanmeldung auszufüllen, die du bei der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung bekommst oder auf deren Seiten herunterladen kannst (zumindest bei vielen Verwaltungen). Von Finanzamt wirst du dann einen steuerlichen Erfassungsbogen bekommen, den du auch ausfüllen musst.

Grüße

Daniel

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Hi Ihr!

Ich möchte nicht extra einen neuen Thread aufmachen, meine Frage bezieht sich auf genau dies:

Von Finanzamt wirst du dann einen
steuerlichen Erfassungsbogen bekommen, den du auch ausfüllen
musst.

Grüße

Daniel

Wie lange dauert das, bis dieser Erfassungsbogen nach der Gewerbeanmeldung in meinem Briefkasten ist. Und ist da dann meine Steuernummer bei? Ich habe vor zwei Wochen ein Nebengewerbe angemeldet und warte nun nur noch auf meine Steuernummer, die ja auf meinen Rechnungen stehen muß.

Hat jemand eine Antwort für mich? (Ich hoffe, es war oki, daß ich meine Frage hier mitten reinplatziert habe…)

LG

Janni

Hallo Janni,

der Fragebogen, der vom FA kommt, dient der steuerlichen Erfassung. Im Zuge der steuerlichen Erfassung wird die Steuernummer zugeteilt. Zur Beschleunigung des Vorgangs ist folgendes sinnvoll:

  • Nicht den Versand des Fragebogens abwarten, sondern diesen beim FA holen und ausfüllen

  • Wenn fertig, telefonisch einen Termin zur persönlichen Vorlage des Bogens vereinbaren, so dass dann - wenn alle Angaben in Ordnung sind - auf manchen FÄ (nicht überall) die Steuernummer im besten Fall gleich mitgenommen werden kann

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank Martin, Du hast mir sehr geholfen! :smile: Und eine einzige weitere Frage habe ich noch. Auf meiner Lohnsteuerkarte, die ich für meinen 400-Euro-Job habe, ist ja bereits eine Steuernummer vermerkt. Wird diese jetzt auch dort geändert oder habe ich dann praktisch zwei? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?

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Hallo Janni,

Und eine
einzige weitere Frage habe ich noch.

Nur eine? Ach, wer da mitreisen könnte!

Auf meiner
Lohnsteuerkarte, die ich für meinen 400-Euro-Job habe, ist ja
bereits eine Steuernummer vermerkt.

Kurz und bündig: Nein.

Auf der Lohnsteuerkarte selber steht die Nummer des Finanzamtes, welches örtlich für die ausstellende Gemeinde zuständig ist. Außerdem eventuell noch oben rechts durch den Arbeitgeber eingetragene Ordnungsmerkmale (Abteilung, Personalnummer etc.). Außerdem (glaube ich) auch die Gemeindekennzahl der ausstellenden Gemeinde.

Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht seit diesem Jahr die eTIN (= electronic taxpayers identification n°), das ist auch nicht die Steuernummer.

Auf Steuerbescheiden (teils auch bekannt als „Lohnsteuerjahresausgleich“, obwohl der Begriff nicht stimmt) steht eine Steuernummer. Davon werden höchstens die ersten drei Ziffern die gleichen bleiben, für Einzelunternehmen ist jemand anders zuständig als für Arbeitnehmer, das äußert sich in der Steuernummer. Trotzdem kannst Du sie auf Rechnungen verwenden, bevor Du die neue „richtige“ hast: Im Umsatzsteuergesetz steht nicht, dass ein Unternehmer, der eine neue Steuernummer erwartet, diejenige, die er hat, nicht verwenden darf.

Eine Steuernummer erkennt man in den meisten Bundesländern daran, dass sie 10 Ziffern hat, mit einer Führungsnull 11; in keinem Bundesland deutlich weniger (vier oder sowas), auch keine Buchstaben dabei.

Die Akte, die jetzt unter Deiner Steuernummer geführt wird (falls Du eine hast: Schon einmal zur ESt veranlagt worden?), wird dorthin, wo Du mit der neuen Steuernummer erfasst wirst, abgegeben. Alle Deine vergangenen Sünden werden auch dem neuen Sachbearbeiter bekannt sein.

Schöne Grüße

MM

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Hi!

Auf der LohnsteuerKARTE steht eine Steuernummer!? Korrigiert mich wenn ich falsch liege…aber auf der Lohnsteuerkarte steht doch normalerweise keine drauf, oder? Und die auf der Lohnsteuerbescheinigung ist die des Arbeitsgebers…

Grüße

Daniel

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