Hallo!
Ich lasse mir zur Zeit jede Menge Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zuschicken.
Eine Frage zum Verweisungsverzicht:
Bei einem Anbieter heisst es, dass eine Verweisung an zu einem anderem Beruf verzichtet wird, solange ein solcher nicht ausgeübt wird. Heisst dies, wenn ich berufsunfähig werde, meinen Beruf also nicht mehr ausüben kann (und dies versichert doch die VErsicherung, oder?), darf ich nichts anderes machen (bis hin zum Reklame verteilen…), denn wenn ich mir etwas dazu verdiene, bekomme ich die Rente nicht mehr???
Für Infos bin ich dankbar!
Ernie
kommt auf den Tarif an…
hallo Ernie,
Es gibt Tarife, da ist jeder Verdienst anzugeben, bei anderen wieder nur beschränkt.
Auch was die Beendigung einer BUR-Zahlung betrifft, gibt es gewaltige Unterschiede.
Bei der einen heißt es: Einkommen und soziale Stellung, bei der anderen Einkommen oder soziale Stellung.
Zwei Beispiele:
Du bis Maurer und brichst Dir beide Handgelenke. Damit ist Dein Maurerleben zu Ende. Du bist berufsunfähig. Nun beziehst Du eine BUR. Doch mit Fleiss hast Du Dich weitergebildet und hast Architektur studiert. Nun bist Du nach dem Studium aber arbeitslos, weil es evtl. Achitekten wie Sand am Meer gibt. Soziale Stellung ist jetzt sogar besser als zuvor. Nur das Einkommen ist wesentlich schlechter. Tarif 1 zahlt hier weiter, weil beides zutreffen muss: Einkommen und s.St. Tarif 2 zahlt nicht mehr: hier wirkt sich das oder aus.
zweiter Fall. Gleiche Vorraussetzung, doch Du bist ein hübscher Mann und wirst Strichjunge (ich weiß, etwas überzogen. Aber ich will´s Dir ja verdeutlichen). Also: erste Versicherung zahlt: Du hast Geld (evtl.) wie Heu aber die zoz. St.!!! die andere? Die zahlt nicht! Denn Du hast ja jetzt Kohle.
Klar?
Grüße
Raimund