zur problematik
bin seit ltz jahr märz krankgeschrieben und bekomme krankengeld bis 9.okt 2011 dann von krankenkasse aussteuerung weil 78 wochen krankengeldzahlung erreicht ,und werd auch wieder gesundgeschrieben ab 10 okt. von arzt ,werde ab märz nächsten jahres ein rehabilitationslehrgang über die rentenkasse machen .
meine frage ist : ich bin ja für mein beruf berufsunfähig durch krankheit geworden und muss mich ja beim amt melden jetzt 3mon bevor beginn der arbeitslosigkeit bekomme ich denn überhaupt arbeitslosengeld oder muss ich hartz4 beantragen und wonach wird arbeitslosengeld berechnet ?(vom krankengeld oder vom letzten verdienst vor krankheit.) der arbeitslosen zeitraum beläuft sich vom 9.okt 2011 bis 19.3.2012 für den zeitreaum in dem ich den lehrgang über rentenkasse mache bekomm ich von rentenkasse übergangsgeld.
hoffe auf hilfe sehe nämlich nicht wirklich durch bei der ganzen sache . mit besten dank