Berufsunfähig und nun?

Mein Bruder ist aufgrund eines Rückenleidens berufsunfähig und möchte gerne eine Umschulung machen. Zudem ist er jetzt solange krank, dass die Krankenversicherung nicht mehr zahlt. Sein Arzt sagt er muss erstmal krank machen mit Krankengymnastik und Reha und erst dann kann er eine Umschunlung beantragen. Jeder sagt aber etwas anderes und keiner möchte zuständig sein. WEiß jemand wie so etwas vor sich geht?
Woher bekommt er jetzt Geld? Das Arbeitsamt würde zahlen, wenn „es“ weiß wann er kein KG mehr bekommt, dazu kann die Krankenkasse angeblich keine Auskunft geben bis es soweit wäre. Gibt es eine Stelle, die einen bei so etwas berät?

Wer hat denn die Berufsunfähigkeit festgestellt?

Wie alt ist dein Bruder? Das Problem mit der BU ist, dass für Jahrgänge ab 1961 keine BU-Rente mehr gezahlt wird.

http://business.germanblogs.de/archive/2010/07/19/ge…

Dort steht u.a.

Vor 1961 Geborene genießen einen Vertrauensschutz. Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente entspricht dann der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Es wird geprüft, ob der Versicherte eine andere „zumutbare“ Tätigkeit aufnehmen kann, wobei es scheint, dass das Adjektiv zumutbar der Interpretation durch einen Juristen oder einen ärztlichen Gutachter bedarf.

Nach 1961 Geborene können maximal 55% des letzten Nettoeinkommens als Rente erhalten. Musste vor der Rentenreform noch der soziale Status und der Berufsstand ins Kalkül gezogen werden, zählt nunmehr, wie viele Stunden täglich der Arbeiter dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann. Ein Mediziner, der noch bis zu sechs Stunden täglich in einer niederen Tätigkeit verbringen kann, erhält nur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und muss den Berufswechsel hinnehmen.

Wegen der sozialen und finanziellen Einschnitte, welche die gesetzliche Rentenversicherung bedeuten kann, sind vor allem Selbstständige und junge Menschen gut damit beraten, sich über private Vorsorgemöglichkeiten zu informieren. Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr - auf die BU Rente ist nicht länger Verlass, und die Erwerbsminderungsrente lässt eine angemessene Lebensqualität im Rentenalter fraglich erscheinen.

– Im Zweifel bleibt zumindest vorübergehend wohl nur Hartz IV. Aber ich würde mich bei der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung nach einer Umschulung erkundigen.

Alles Gute,
Maren

Hallo,

„Umschulung“ oder sonstige berufliche Weiterbildung aus gesundheitlichen Gründen fällt mittlerweile unter den Oberbegriff der „beruflichen Rehabilitation“.
Deshalb ist bei diesen Fragen die örtlich zuständige Reha-Servicestelle der richtige Ansprechpartner, die in allen Fragen relativ neutral beraten und unterstützen kann:
http://www.reha-servicestellen.de/

Ist ein kranker AN „ausgesteuert“, hat er grundsätzlich Anspruch auf ALG I. Allerdings darf der AN der AA keine AU-Bescheinigung abgeben (eine böse Falle, über die AA’s sehr gerne nicht aufklären), sondern muß seine Arbeitskraft „im Rahmen seiner Restleistungsfähigkeit“ der Vermittlung zur verfügung stellen.

Bei einer Krankheit, die so schwerwiegend ist, daß sie zur Berufsunfähigkeit führt, lohnt es sich immer, einen Antrag auf Schwerbehinderung und ggfs. Gleichstellung zu stellen. Im Erfolgsfall kann der berufsunfähige AN dadurch zusätzliche Hilfen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben von Integrationsamt und Integrationsfachdienst mobilisieren.

Vielen Dank. Das mit dem Arbeitsamt und der AU habe ich nicht so ganz verstanden. Sie wollen einen vermitteln obwohl man krank ist? Er steht eh noch in einem arbeitsverhältnis. Er möchte nicht kündigen, weil er schon 12 Jahre dort ist (Abfindung geht flöten) und weil er nach einer Umschulung evtl in einem anderen Bereich dort tätig werden könnte.

Hallo,

Vielen Dank. Das mit dem Arbeitsamt und der AU habe ich nicht
so ganz verstanden. Sie wollen einen vermitteln obwohl man
krank ist?
Er steht eh noch in einem arbeitsverhältnis.

wenn der AN ALG I haben will, spielt das keine Rolle.: Er

möchte nicht kündigen, weil er schon 12 Jahre dort ist

Das muss er auch nicht zwingend. Aber die AA zahlt nur, wenn man zumindest theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

und weil er nach einer Umschulung evtl
in einem anderen Bereich dort tätig werden könnte.

Das muß dann auch die AA mit dem AG klären.

ok, vielen Dank!