Berufsunfähig vs. Dienstunfähig

Hallo!

Meine Frau ist seit mittlerweile 12 Jahren verbeamtet und dies seit 4 Jahren auf Lebenszeit (gehobener Dienst).

Nun haben wir mal unsere Versicherungen durchgesehen und festgestellt, dass sie lediglich eine BU-Versicherung und eben keine DU-Versicherung hat.

Wäre hier nicht die DU-Versicherung notwendig??? Wie sinnvoll ist diese überhaupt?

Herzlichen Dank für ein paar Antworten!

Viele Grüße
Florian

Guten Tag Florian,
Ihre Anfrage hat einen leicht philosophischen Einschlag - nicht
uninteressant. Eine der von Ihnen erbetenen Antworten könnte lauten:

Was notwendig und sinnvoll - und damit zu beantragen - ist, entscheidet in Deutschland nach wie vor der Bürger.
Das soll nicht davon ablenken, dass es je nach Sichtweise jeweils
unverrückbare Standpunkte gibt. Der Pessimist sagt vielleicht:
„Alles Murks, wer nicht mehr arbeiten kann, dem hilft auch keine
Versicherung.“ Der Optimist sagt: Wenn ich mit 35 BU oder DU werde
und habe eine entsprechende Versicherung, dann habe ich ausgesorgt."
Der Mann von der Versicherung sagt: „Wichtigste Versicherung überhaupt. Gut für Sie. Hier habe ich ein Angebot, das Sie kaum
ausschlagen können.“ Die Versicherungswirtschaft selbst spricht von
großem Entwicklungspotential und vernachlässigten Risiken auf diesem
Gebiet und meint damit, dass nur ein Bruchteil aller Arbeitnehmer
eine Police hat, die formal als BUV gelten kann, in Wahrheit aber der
Großteil hiervon das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben steht. Das liegt am weitverbreiteten Unverständnis darüber, wie so
ein Vertrag funktionieren sollte und demgegenüber tatsächlich funktioniert.
Mein Tip: Machen Sie sich weiter schlau und machen Sie am besten alles immer richtig.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Florian,

sollte deine Frau berufsunfähig werden, kann sie ja auch den Dienst nicht mehr ausüben…

Ist man Dienstunfähig , wird man Pensioniert.

Bitte mal bei der Besoldungsstelle nachfragen, was man denn jetzt als Pension bekommen würde, würde man jetzt Dienstunfähig.

Und dann kann man sich noch immer überlegen ob man BU /DU überhaupt noch braucht. Bei 12 Jahren im Dienst bekommt man sicherlich mehr als die Mindestversorgung von ca 1200 €

grüsse
dragonkidd

Die gängigen DU Versicherungen zahlen in der Regel zwischen 24 und max. 72 Monaten eine DU Rente. Danach gelten die üblichen BU Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
In der Regel heisst es da (Bedingungen DU) das nach Ablauf der oben genannten Zeit man in den ursprünglich erlernten Beruf zurück müsste.
Wenn Sie bereits einige Jahre eine BU haben können Sie im Prinzip die BU Bedingungen selbst auch einmal überprüfen. Hier hat sich in den letzten 10 Jahren sehr viel getan.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

Und dann kann man sich noch immer überlegen ob man BU /DU
überhaupt noch braucht. Bei 12 Jahren im Dienst bekommt man
sicherlich mehr als die Mindestversorgung von ca 1200 €

Möp, mit Ausnahme des Dienstunfall gibt es bis zum 20. Jahr (vereinfacht) 35% der Bezüge, mind. 1226€(Singel)/1291€(verheiratet).

Gruß
CM