Hallo, ihr lieben Wissenden,
das hier ist ein rein fiktives „Problem“, das derzeit in einer TV-Serie behandelt
wird, und aufgrund derer wir uns fragten, wie das denn im richtigen Leben läuft.
Ein Mensch erwirbt durch einen Unfall eine dauerhafte Behinderung, die es ihm
unmöglich macht, seinen bisherigen Beruf auszüben (z.B. erblindeter Fahrlehrer).
Was geschieht dann, sobald er aus dem Krankenhaus/der Reha kommt?
Was ist dann sein Status? Krankgeschrieben, bis sich irgendwas anderes ergeben
hat?
Der Mensch muss doch sicher umgehend seinen Arbeitgeber von der Behinderung
informieren und wird dann garantiert sofort entlassen werden. Und dann?
Chancenloser Arbeitloser? Sozialhilfe? Muss er mit dem Arbeitsamt wegen einer
Umschulung rumzocken? Oder wer wäre da zuständig? Gäbe es eventuell Rente?
Was müsste so ein Mensch anleiern?
Wer weiß was?
Schon jetzt schönen Dank!
LG
Edith
Hallo,
wenn er angestellt ist, hat er als Behinderter auf jeden Fall sofortigen Kündigungsschutz. Behinderten darf nicht ohne weiteres gekündigt werden(zum Leidwesen der Arbeitgeber), nur mit Zustimmung der Berufsgenossenschaft, und dann muss ein triftiger Grund vorliegen.
(Deshalb werden Behinderte nicht gerne eingestellt - die wird man nicht so schnell wieder los).
Firmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern müssen Behinderte einstellen oder eine Ausgleichsabgabe an die Berufsgenossenschaft zahlen, was natürlich lieber in Anspruch genommen wird.
Kranken darf auch nicht gekündigt werden.
Wenn er Selbstständig ist…, keine Ahnung
soviel weiss ich zu diesem Thema.
Gruss lookimalrein
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo edith,
Ein Mensch erwirbt durch einen Unfall eine dauerhafte
Behinderung, die es ihm
unmöglich macht, seinen bisherigen Beruf auszüben (z.B.
erblindeter Fahrlehrer).
privater unfall? auf dem dienstweg? im dienst?
Was geschieht dann, sobald er aus dem Krankenhaus/der Reha
kommt?
nach einer physischen reha würde dann eine berufliche reha erfolgen
Was ist dann sein Status? Krankgeschrieben, bis sich irgendwas
anderes ergeben
hat?
rehabilitant, nicht zwangsläufig krank geschrieben
Der Mensch muss doch sicher umgehend seinen Arbeitgeber von
der Behinderung
informieren und wird dann garantiert sofort entlassen werden.
Und dann?
beschäftigungsverhältnis endet erst mal, wenn er den beruf nicht weiter ausüben kann. arbeitsverhältnis wird in aller regel später aufgelöst.
Chancenloser Arbeitloser? Sozialhilfe? Muss er mit dem
Arbeitsamt wegen einer
Umschulung rumzocken? Oder wer wäre da zuständig? Gäbe es
eventuell Rente?
„rumzocken“ muss er sicher nicht. träger entscheidet sich nach unfallhergang, siehe 1. rückfrage
regards bianca
Hallo Edith,
Mein Werdegang sah so aus:
Arbeitender 
Krank
nach 6 Monaten RENTE beantragt
und gleichzeitig den Schwerbehinderungsschein
bzw. den Grad der Behinderung feststellen lassen
1,5 Jahre Krankengeld
Ausgesteuert
Arbeitslosengeld
Arbeitslosenhilfe
Rente
War aber eine harte Zeit
Gruß
Frank
Hallo,
mit solchen traurigen Fällen hab ich tagtäglich zu tun.
Es würde den Rahmen sprengen hier eine deetaillierte Ausführung zu
machen - was PC-shark (siehe eins weiter unten) aber schreibt
ist grob gesagt die Regel.
Gruss
Günter Czauderna
Privater Unfall, nicht dienstlich
Hi Bianca,
bei diesem fiktiven Beispiel gehen wir von einem privaten, nichtdienstlichen
Unfall aus.
+++
Danke schon mal @all für die Informationen!
LG
Edith