Hallo,
Ich kann doch auch ohne Job berufsunfähig werden, oder bin ich
dann gewerbsunfähig?
Ja, das kannst Du - aber woran soll der Versicherer dann die Berufsunfähigkeit messen. Da ist dann doch dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Wer kleinen beruf ausübt, wenn er berufsunfähig wird, der muss sich auch verweisen lassen.
Auf was soll denn dann der Versicherer abstellen???
auf den zuletzt ausgeübten Beruf? Ich weiß es nicht, wollte
nur wissen, was die Bedingung (im zweiten Post) für mich
bedeutet.
Es bedeutet dass jemand der keinen beruf ausübt verwiesen werden kann, wer einen ausgeübt hat nicht. Und es bedeutet, dass konkrete Verweisung zulässig ist, also wenn jemand Rente bezieht und wieder Geld verdient.
Wo ist jetzt Dein Problem?
Es ist kein Problem, sondern nur eine Frage, die mir beim
Lesen der Bedingungen gekommen ist.
Was nützt mir der Verzicht auf abstrakte Verweisung die ich ,
wenn ich laut der Bedingung (im obigen Post), nach mehr als 12
Monaten den Verzicht auf abtrakte Verweisung nicht mehr habe?
Du hast den Verzicht auf abstrakte verweisung, wenn und wie er geregelt ist. Wenn Dir das nicht gefällt musst Du einen anderen Vertrag suchen.
Du solltest aber wissen, dass es keinen Sinn macht jemanden, der nicht arbeitet und dann berufsunfähig wird, nicht verweisen zu können und das die konkrete Verweisung, weil jemand wieder arbeitet und Geld verdient eher logisch ist. Man kann alles kaufen, es kostet nur eben auch immer Geld. Das ist dann auch überproportional wegen der subjektiven negativen Risikoselektion.
Bitte differenzieren:
abstrakte und konkrete Verweisung!
bei Festellung und in der Nachprüfung!
Wer nichts tut, der kann dieses Nichtstun nicht zu mehr 50% nicht ausüben!
Das leist sich hier für mich mehr nach - ich habe keinen Job und keine Lust, vielleicht mache ich ja auf Rentner, dann kann mir nichts mehr passieren!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]