Berufsunfähigkeit

Hallo,

Mich würden mal andere Meinungen zu den Fragen interessieren, einfach um meine eigene vielleicht zu ändern. danke

  1. (abstrakte Verweisung) Wie ist die Definition: „voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen“ zu bewerten? Gibt es ‚bessere‘ Definitionen.

  2. Eine Beitragsdynamik soll ja den Inflationsverlust (Wertverlust) beschränken, ist eine zusätzlich vereinbarte Leistungsdynamik als zusätzliches Mittel eher hoch zu bewerten, oder eher „Geschmackssache“ bei der Vetragsentscheidung? Bei manchen Versicherungen ist das ja nicht eingeschlossen. Dort werden zwar jährlich die Zahlbeiträge erhöht, und somit auch die Leistungshöhe, aber im Leistungsfall wird dann nicht mehr durch den Versicherer erhöht.

  3. Manche Versicherer haben Staffelungen: Bei BU und dem direkten Ausscheiden aus dem Beruf, wird dieser mit berücksichtigt (Verzicht auf abstrakte Verweisung) Scheidet Kunde A vorübergehende (

Hallo,

  1. (abstrakte Verweisung) Wie ist die Definition:
    „voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen“ zu
    bewerten? Gibt es ‚bessere‘ Definitionen.

Ja, und ich befürchte, dass Du da etwas durcheinander wirfst. & Monate ununterbrochen ist nicht die abstrakte Verweisung.

Beste Regelung: BU ist, wenn jemand voraussichtlich oder rückwirkend 6 Moante lang zu mehr als 50% nicht in der Lage ist seinen zuletzt im gesunden Zusatnd ausgeübten Beruf auszuüben. Wenn 6 Monate ununterbrochene AU besteht, dann gilt das als BU.

  1. Eine Beitragsdynamik soll ja den Inflationsverlust
    (Wertverlust) beschränken, ist eine zusätzlich vereinbarte
    Leistungsdynamik als zusätzliches Mittel eher hoch zu
    bewerten, oder eher „Geschmackssache“ bei der
    Vetragsentscheidung? Bei manchen Versicherungen ist das ja
    nicht eingeschlossen. Dort werden zwar jährlich die
    Zahlbeiträge erhöht, und somit auch die Leistungshöhe, aber im
    Leistungsfall wird dann nicht mehr durch den Versicherer
    erhöht.

Beides ist wichtig - die regelmässige Erhöhung vor und nach Eintrtt des Versicherungsfalls. Hierbei ist auch von Bedeutung, welche Spielregeln vereinbart wurde - also wann die Dynamik endet.

  1. Manche Versicherer haben Staffelungen: Bei BU und dem
    direkten Ausscheiden aus dem Beruf, wird dieser mit
    berücksichtigt (Verzicht auf abstrakte Verweisung) Scheidet
    Kunde A vorübergehende (

Hallo,

Beste Regelung: BU ist, wenn jemand voraussichtlich oder rückwirkend 6 :Moante lang zu mehr als 50% nicht in der Lage ist seinen zuletzt im :gesunden Zusatnd ausgeübten Beruf auszuüben.

Das trifft auf meine auch zu, halt nur mit dem Unterschied das die Wörter: ‚mindestens“ und „ununterbrochen“ mit bei mir enthalten sind, aber ich glaube, mit der Formulierung fahre ich noch immer gut, oder?

„Scheidet Kunde A länger als 12 Monate aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen wegen einer nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben eingetretenen BU beantragt, so kommt es darauf an, dass Kunde A außer Stande ist, eine Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung u. Erfahrung ausgeübt werden kann, und ihrer Lebensstellung beim Ausscheiden aus dem Berufsleben entspricht.“

Das liest sich für mich so: Bin ich langer als 12 Monate nicht im Berufsleben (warum auch immer, Arbeitslosigkeit ist ja, wie mir gesagt wurde, keine solches Ausscheiden), und werde in dem Zeitraum BU, so kann mich der VG auf jeden anderen Job verweisen der meiner Lebenst., Ausb. und Erfahrung. Entspricht, aber nicht berufsbezogen (mein zuletzt ausgeübter Beruf) ist, und es dem VG dadurch leicht macht mich zu verweisen. Ist der Punkt in den Bedingungen dann nicht doch nachteilig für den Kunden? (ich mach mir wahrscheinlich nur zu viele Gedanken) :smile:

Gruß

Ja, na klar - Du wirst berufsunfähig und bist gar nicht berufstätig. Auf was soll denn dann der Versicherer abstellen???

Wieso ist jemand nicht berufstätig? Privatier??? Arbeitslos?? Länger als 12 Monate AL heißt Hartz IV und da musst Du noch viel tiefer runter! Wo ist jetzt Dein Problem?

Was ist deine Ausbildung???

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo kurambu,

nur ein kleiner Hinweis:

Das trifft auf meine auch zu, halt nur mit dem Unterschied das
die Wörter: ‚mindestens“ und „ununterbrochen“ mit bei mir
enthalten sind, aber ich glaube, mit der Formulierung fahre
ich noch immer gut, oder?

Die Aussage „mindestens“ (also im Sinne von: … der Versicherungsnehmer muss zu mindestens 50% BU sein, um Leistung zu erhalten…) ist sogar eine Besserstellung als die von Herrn Müller vorgeschlagene Formulierung „mehr als 50%“ (= mind. 51%).
Kann im Falle eines Falles kriegsentscheidend sein…

Schöne Grüße
Frank Hackenbruch

Haarspalterei!!!
Hallo,

habe nicht abgeschrieben sondern aus dem Kopf formuliert.

Wenn es Ihnen besser gefällt, dann werde ich nur noch Idealtexte kopieren.

Mehr als 50% habe ich auch noch nicht gesehen, mit Ausnahme von Staffelregelungen.

Ich habe noch 10-20 Haare zum Spalten!

Vielen Dank für gehabte Belehrung

Thorulf Müller

Sehr geehrter Herr Müller,

es ging mir weder darum, (Rest-)Haare zu spalten noch irgendwen zu belehren, sondern lediglich um den Hinweis an den Fragenden, dass er mit den vorliegenden Formulierungen nicht nur „nicht schlecht“ fährt.

Sollte dies bei Ihnen „quer“ angekommen sein: sorry. (So ist das eben, wenn man in solchen Foren wie hier nur den geschriebenen Text zur Verfügung hat)

Schöne Grüße
Frank Hackenbruch

Ja, na klar - Du wirst berufsunfähig und bist gar nicht berufstätig.

Genau das meint doch die Formulierung in der Bedingung, oder?
Auszug:„Scheidet Kunde A nicht nur vorübergehend aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen wegen einer nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben eingetretenen Berufsunfähigkeit beantragt…“

Ich kann doch auch ohne Job berufsunfähig werden, oder bin ich dann gewerbsunfähig?

Auf was soll denn dann der Versicherer abstellen???

auf den zuletzt ausgeübten Beruf? Ich weiß es nicht, wollte nur wissen, was die Bedingung (im zweiten Post) für mich bedeutet.

Wo ist jetzt Dein Problem?

Es ist kein Problem, sondern nur eine Frage, die mir beim Lesen der Bedingungen gekommen ist.
Was nützt mir der Verzicht auf abstrakte Verweisung die ich , wenn ich laut der Bedingung (im obigen Post), nach mehr als 12 Monaten den Verzicht auf abtrakte Verweisung nicht mehr habe?

Wenn ich hier etwas gewaltig falsch verstehe, dann sagt es einfach. :wink: Aber sagt doch auch zumindest was die Bedingung dann eigentlich aussagt!

Gruß, kurambu

Hallo,

Ich kann doch auch ohne Job berufsunfähig werden, oder bin ich
dann gewerbsunfähig?

Ja, das kannst Du - aber woran soll der Versicherer dann die Berufsunfähigkeit messen. Da ist dann doch dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Wer kleinen beruf ausübt, wenn er berufsunfähig wird, der muss sich auch verweisen lassen.

Auf was soll denn dann der Versicherer abstellen???

auf den zuletzt ausgeübten Beruf? Ich weiß es nicht, wollte
nur wissen, was die Bedingung (im zweiten Post) für mich
bedeutet.

Es bedeutet dass jemand der keinen beruf ausübt verwiesen werden kann, wer einen ausgeübt hat nicht. Und es bedeutet, dass konkrete Verweisung zulässig ist, also wenn jemand Rente bezieht und wieder Geld verdient.

Wo ist jetzt Dein Problem?

Es ist kein Problem, sondern nur eine Frage, die mir beim
Lesen der Bedingungen gekommen ist.
Was nützt mir der Verzicht auf abstrakte Verweisung die ich ,
wenn ich laut der Bedingung (im obigen Post), nach mehr als 12
Monaten den Verzicht auf abtrakte Verweisung nicht mehr habe?

Du hast den Verzicht auf abstrakte verweisung, wenn und wie er geregelt ist. Wenn Dir das nicht gefällt musst Du einen anderen Vertrag suchen.

Du solltest aber wissen, dass es keinen Sinn macht jemanden, der nicht arbeitet und dann berufsunfähig wird, nicht verweisen zu können und das die konkrete Verweisung, weil jemand wieder arbeitet und Geld verdient eher logisch ist. Man kann alles kaufen, es kostet nur eben auch immer Geld. Das ist dann auch überproportional wegen der subjektiven negativen Risikoselektion.

Bitte differenzieren:

abstrakte und konkrete Verweisung!

bei Festellung und in der Nachprüfung!

Wer nichts tut, der kann dieses Nichtstun nicht zu mehr 50% nicht ausüben!

Das leist sich hier für mich mehr nach - ich habe keinen Job und keine Lust, vielleicht mache ich ja auf Rentner, dann kann mir nichts mehr passieren!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]