Berufsunfähigkeit

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Abend Herr Osiewacz,

meine Ex-Frau hat einen Rentenantrag bei der BfA gestellt. Aus gesundheitlichen Gründen (Depressionen, die seit mehr als 10 Jahren erfolglos behandelt werden sowie ein Rückenleiden. Grad der Behinderung 50 Prozent)
Die BfA hatte Gutachten erstellen lassen. Vor einer entgültigen Entscheidung soll meine Ex-Frau eine dritte Kur macheen, die dämnächst stattfinden soll. Das Jobcenter (meine Ex, ehemals Krankenschwester, erhält „Harz 4“) verlangt ihren Umzug in eine kleinere Wohnung. Sie hat jetzt eine günstigere Wohnung gefunden. Meine Frage ist, was hat Vorrang, der Umzug oder die Reamaßnahme, Können sie mir einen Rat geben, wie sich meine Ex-Frau und heute gute Freundin verhalten soll? Das Amt vordert den Umzug und die Gutachter die Rea, Zwickmühle. Sie ist nervlich am Ende.

Vielen Dank im Vorraus

Stefan Krawutschke

Hallo Herr Krawutschke,

Das kann letzten Endes nur mit den Beteiligten (BfA und ARGE) verhandelt werden. Wichtig ist beides - und beide haben aus ihrer Sicht Recht. Allerdings akzeptiert die ARGE im Normalfall ein halbes Jahr in einer zu teuren Wohnung. Das muss also auch schon länger laufen. Da es unterschiedliche Behörden sind, nimmt die eine auf die andere keine Rücksicht.
Eventuell hilft hier nur ein Anwalt.

Rechtsberatung ist mir nicht gestattet.
MfG
J.Osiewacz

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