Liebe/-r Experte/-in,
Guten Abend Herr Osiewacz,
meine Ex-Frau hat einen Rentenantrag bei der BfA gestellt. Aus gesundheitlichen Gründen (Depressionen, die seit mehr als 10 Jahren erfolglos behandelt werden sowie ein Rückenleiden. Grad der Behinderung 50 Prozent)
Die BfA hatte Gutachten erstellen lassen. Vor einer entgültigen Entscheidung soll meine Ex-Frau eine dritte Kur macheen, die dämnächst stattfinden soll. Das Jobcenter (meine Ex, ehemals Krankenschwester, erhält „Harz 4“) verlangt ihren Umzug in eine kleinere Wohnung. Sie hat jetzt eine günstigere Wohnung gefunden. Meine Frage ist, was hat Vorrang, der Umzug oder die Reamaßnahme, Können sie mir einen Rat geben, wie sich meine Ex-Frau und heute gute Freundin verhalten soll? Das Amt vordert den Umzug und die Gutachter die Rea, Zwickmühle. Sie ist nervlich am Ende.
Vielen Dank im Vorraus
Stefan Krawutschke