Liebe/-r Experte/-in,
ich arbeite in Teilzeit (30 Std.) im Angestelltenverhältnis und bin gleichzeitig noch selbständig tätig (10 Std.). Ich verdiene aber mehr im Angestelltenverhältnis.
Ich möchte eine BUZ abschließen.
Wenn ich dann berufsunfähig würde (also nicht arbeitsunfähig), bekomme ich dann eine Rente oder sagt die Versicherung dann: „Sie sind ja noch selbständig, bauen Sie das doch weiter aus. Sie bekommen keine Leistungen.“
Was ist, wenn ich nur 15 Std. angestellt arbeite und 25 Std. selbständig und auch noch selbständig mehr verdienen würde. Gilt das dann immer noch?
Gruß
Andreas
Hallo Namensvetter,
leider wurde nicht erwähnt in welchen Berufen als Angestellter bzw. Selbstständiger gearbeitet wird.
Es zählt immer der Hauptverdienst. Wenn der andere nur unbedeutend ist, spielt er keine Rolle. Dann kommt es auf die Qualität de Bedingungen an. Man sollte nur 5-Sterne-Verträge nehmen. Ferner gibt es dann nochmal eine Verbesserung in Form der „IndividualVereinbarung“.
Dort haben sich Versicherer verpflichtet im Schadenfall „weniger rumzuzicken“. Deshalb machen auch nur ein paar mit. Der größte Versicherer Dtlds. m.Wissens nach, nicht. Warum wohl? Gruß Andreas M. aus O.
Hallo,
es kommt immer auf die Klauseln der BU-Versicherung an!
Bei einer guten Versicherung würde dies dann zahlen wenn Sie auch den
Angestelltenberuf im Antrag angegeben haben. Der zuletzt ausgeübte Beruf ist hier
maßgebend!
Wenn Sie mit der Selbständigkeit mehr verdienen würden, würde ich diesen
„Statuswechsel“ bei der Vers melden. Dann wäre die selbständige Tätigkeit versichert!
Grüße
Hallo,
grundsätzlich hängt das von der VS-Gesellschaft ab - und deren Bedingungswerk. Normalerweise erfolgt bei der Prüfung der BU auch eine Einkommensprüfung. Wenn weniger als 70-80% des vorigen Einkommens erzielt werden, wird gezahlt (je nach Tarif). Weiterhin wird auf die ausgeübte Tätigkeit abgestellt. Bei mir ist die Situation ähnlich: ich bin Angestellter und Selbständig. Laut Arbeitsrecht beträgt die Wochenarbeitszeit 48h (weniger Arbeitszeit dann je nach Tarifvertrag usw.). Weiterhin spielt hier die Geringfügigkeitsgrenze eine Rolle -> Hinzuverdienst und benötigte Arbeitszeit (Arbeitagentur: bis 15h ok). Ansonsten sollte eine Versicherung gewählt werden, welche sich der IV unterwirft (www.individualvereinbarung.de), denn dann bin ich als Kunde sicher, dass auch in 20 Jahren noch wie vereinbart geleistet wird. Keiner kennt die internen Anweisungen an die Sachbearbeiter, d.h. Ratings und Rankings sagen darüber gar nix aus. Bei der Auswahl unbedingt die Finanzkraft berücksichtigen (Stresstest), denn eine Versicherung, die dort durchfällt, wird wohl Probleme bekommen und dann wird natürlich auch die Leistung zurückgefahren. Jeder Vertrag ist ein individueller Fall - da jede versicherte Person ein Individuum ist. D.h. ein Verweis auf andere, ähnliche Fälle ist rechtlich gegen den Goliath Versicherung kaum schaffbar. Abraten muss ich auch von einem Zusatztarif. Also z.B. eine Rentenversicherung mit BU-Zusatzversicherung. Die BU einzeln machen und zum Ansparen aktuell in Sachwerte gehen (Gold, Land usw.) und Geldwerte meiden. Oder die RiesterRente hochfahren (wenn in Fonds investiert).
Happy WE
Jens
Hallo Andreas,
um die Frage beantworten zu koennen muesste ich erstmal naeheres ueber die
ausgeuebten Taetigkeiten wissen. Meist sind diese ja in gewisser Weise aehnlich und dann
gaebe es keine Probleme.
Wenn beides regulaer angemeldet ist, und die Taetigkeiten sehr verschieden, dann kann es
durchaus passieren, dass die Versicherung die Leistung verweigert.
Wenn es ein guter Vertrag ist, dann verzichtet die Versicherung auf die „abstrakte
Verweisbarkeit“, was dann bedeutet, dass als Maßgabe fuer die Zahlung nur der zuletzt
hauptamtlich ausgeuebte Beruf zugrunde gelegt wird.
Aber das ist jetzt alles Allgemeines. Daher wuerde ich, zur emdgueltigen Beantwortung, um
eine genauere Beschreibung der Taetigkeiten bitten. Dann kann ich auch eventuelle
Alternativen nennen.
Gruß,
Meik
Hallo,
bei der BU geht es um die Hauptberufliche Tätigkeit und das ist im Moment der 30Std.-Job.
sollte es dazu kommen das die Tätigkeit in der Selbst. von den Stunden und vom Verdienst höher liegen als die Angest. Tätigkeit dann zählt es dort!!
es ist immer eine individuelle Prüfung erforderlich! Stand der heutigen Dinge gilt die Hauptberufliche Tätigkeit als Grundstein für die BU.
im Rahmen meiner Tätigkeit als Vers.-Fachmann ertselle ich gerne ein Angebot in diesem Bereich!!! einfach Angebot anfordern!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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