Berufsunfähigkeit

Hallo,

gestern habe ich eine Ablehnung meines Antrags auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Lohnt sich da mit Hilfe eines Rechtsanwaltes einen Widerspruch einzulegen? Habe Angst vor den Anwaltskosten. Gibt es vielleicht eine fachliche und kostenlose Beratungsstelle?
Vielen Dank vorab.
Grüsse, Sonja Ryb.

Hallo Frau Ryb,
können wir das vielleicht telefonisch klären, wenn Sie mir Ihre Telefonnr. nennen, Festnetz oder e-plus an: [email protected]

Sofern ein Arzt eine Berufsunfähigkeit zu min 50 Prozent festgestellt hat, dann lohnt sich auf jeden Fall der Weg zum einem Anwalt, nur sollte der auch Ahnung von dem Thema haben!

Alternative I:
beschwerde@versicherungsombudsmann

Alternative II:
RUDI L E H N E R T
analog zu einem Rechtsanwalt vertritt ein Versicherungsberater Mandanten außergerichtlich gegenüber Versicherungen

Fon 0911 -40 51 73 - Fax 0911 - 40 97 732 - eMail [email protected]

der absolute Fachmann auf dem Gebiet!

Viel Erfolg
pe sturm

Hallo Sonja,
gegebenenfalls den Versicherungsombudsmann. Der ist für sowas zuständig. Generell ist natürlich so eine pauschale Info nicht wirklich zu beantworten. Das ist wie bei EDEKA an der KAsse fragen: ich möchte was zu Essen kaufen. Was kostet das?
Für die juristische Klärung bin ich aber fachlich als auch zeittechnisch im Moment nicht der richtige Ansprechpartner für Dich. Ein dafür kompetenter Rechtsanwalt sollte Dir aber eine realistische Einschätzung nach einer kurzen Info, die dann auch nicht viel Honorar bedeutet, geben können. Viel Erfolg!!

MB

Hallo,
da ich den Sachverhalt nicht kenne und auch selbst ekine Rechtsberatung durchführen darf, kann ich leider nicht helfen!
Viele Grüße
T. Reidt

Hallo Sonja,
bei Streitfällen kann sich jeder an den Ombudsmann wenden. Das kostet erst mal nix, verpflichtet die Versicherung aber auch nicht.
Die Frage ist natürlich, warum abgelehnt wurde und bei welcher Versicherung das passierte. Es gibt Gesellschaften, die lehnen erst mal ab und warten dann ,was passiert - da haben sich schon mal 50% der Fälle erledigt. Aber wir gehen mal davon aus, dass hier eine ordentliche Gesellschaft da ist.
Und dann hängt es natürlich auch vom Tarif mit ab - was ist genau versichert, gelten Sondervereinbarungen usw. Rechtlich kann und darf ich gar nix sagen, da dies gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Falls es vor Gericht geht, sollte der Vermittler mit einbezogen werden - falls er nicht mehr dort arbeitet.
Aber, wie gesagt, aus der Ferne läßt sich da nix sagen.
Ich hoffe, es hat trotzdem was gebracht.
Tschüß
Jens

Hallo Jens,

vielen Dank für deine Antwort.
Es ist schwierig meinen Versicherungsfall in nur ein paar Sätzen zu beschreiben, bin ehemalige Stewardess, zeitlang habe ich parallel als Rezeptionistin gearbeitet.Versichert bin ich bei HDI -Gerling und habe dort BU-Zusatzversicherung abgeschlossen.
Bin bereit für eine fachliche Beratung zu zahlen, aber nur begrenzt. Bist du ein Rechtsanwalt ?

LG,
Sonja

Hi
wer hat abgelehnt? Private Versicherung?
Hast du eine Rechtrschutzversicherung?
Beratung bei Rechtsanwalt im Internet macht Sinn
Ich bin inmeiner Sache auch noch nicht weiter

Hallo Brigitte,

abgelehnt hat HDI- Gerling, leider habe ich keine Rechtschutzversicherung :frowning: und per e-mail darf mich kein Rechtsanwalt kostenlos beraten, aber ein paar Tipps habe ich schon bekommen.

LG,
Sonja

Hi

wer hat abgelehnt? Private Versicherung?
Hast du eine Rechtrschutzversicherung?
Beratung bei Rechtsanwalt im Internet macht Sinn
Ich bin inmeiner Sache auch noch nicht weiter

Hallo Sonja,

Nein, bin Finanzdienstleister, unterrichte aber auch in den verschiedensten Bereichen wie Wirtschaft, Recht, Sozialversicherung, EDV.
Tip betreffs Anwalt: einfach mal checken ob Prozeßkostenhilfe in Frage kommt.
Zu Gerling: Gerling-Leben (die Versicherung) steht finanziell noch ganz gut da, Bedingungswerk auch OK. Wenn der Tarif allerdings vor 2000 abgeschlossen wurde, sieht es schon schlechter aus. Ab da gab es dann neue Bedingungen und der komplette BU-Versicherungsmarkt hat sich zugunsten der Kunden gewandelt. Die Frage ist auch, welcher Beruf gilt und natürlich welches Einkommen aktuell erzielt wird.
Falls der Vertrag durch den Vermittler nicht „angefaßt“ wurde (also regelmäßig überprüft, ob Änderungen sein müssten), ist dieser seiner Beratungspflicht nicht ordentlich nachgekommen und könnte in Haftung genommen werden. Aber das sollte dann wirklich mit einem Anwalt abgeklärt werden.

Tschüß
Jens (jen_os(at)gmx.de)

Hallo
Erst einmal die Frage : Geht es um einen Antrag bei der Berufsgenossenschaft ?
Dann würde ich zur VdK gehen und Widerspruch einlegen .
Kosten entstehen dann nur für eine eventuelle Mitgliedschaft in dem Verband .
Ist es allerdings ein Antrag bei einer privaten Versicherung , gibt es ja einen zuständigen Vertreter ,der dir diese Vers. verkauft hat . An diesen würde ich mich zuerst wenden , mit der Bitte um Erklärung .

Hallo Sonja,

grundsätzlich wäre erst mal interessant zu wissen warum die Gesellschaft die Leistung verweigert hat.
Wenn es um vorvertragliche anzeigepflichtsverletzung geht d.h. das du ggf. im antrag etwas nicht angegeben hast zu deinen gesundheitlichen Verhältnissen dann kann es sein das sie zurecht nicht zahlen. Kommt aber auch auf den Berater an was er dir gesagt hat wie wichtig die Vorerkrankungen sind und einige sagen ach lass gut sein brauchen wir nicht angeben. Hauptsache die machen dann den Vertrag mit dem Kunden ohne Rücksicht auf deren Versicherungsschutz. Bezüglich des Anwaltes, na ja gegen eine Versicherung zu klagen ist immer schwer aber wie gesagt es ist wichtig warum wurde die Leistung verweigert.
Aber ein Widerspruch und das Verlangen einer erneuter Prüfung würde ich denen auf jeden Fall mitteilen.
Hoffe ich konnte helfen. Mehr Infos wären nicht schlecht

Hallo Sonja,
eine Rechtsberatung im Internet ist sicher auch nicht ergibig. Die Kosten sind erschwinglich aber es kommt dabei nichts vernünftiges heraus.
Aber ein Rechtsanwalt deines Vertrauens sieht sich das an und die Kosten hierfür werden sich bei 150-200 € bewegen. Sollten man davor bresprechen bzw. vereinbaren.
Lg Brigitte

Hallo Sonja,

ich kann natürlich den Sachverhalt nicht beurteilen, aber du kannst dich kostenlos an den Ombudsmann wenden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Professor Dr. Günter Hirsch
Postfach 08 06 22
10006 Berlin
Tel.: 01804 22 44 24
Fax: 018 04/22 44 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen)
oder
Telefon: +49 30 20 60 58 - 0
Fax: +49 30 20 60 58 - 58
weitere Informationen unter:
www.versicherungsombudsmann.de

viel Erfolg!

Gruß Jochen

Hallo,

ich würde erst einmal mit dem Arzt sprechen, der die Berufsunfähigkeit
bescheinigt hat.
Ob es sinnvoll ist Widerspruch einzulegen kann man schlecht sagen, da ich jetzt
ihren Fall nicht kenne.

Sprechen Sie erst mal mit dem Arzt und legen Sie ihm auch den Grund der
Ablehnung vor.

Ich wünsche viel Erfolg und entschuldige mich, da ich keine detailliertere Auskunft
geben konnte.

Grüße
sarima

Hallo Sonja,

schwierig so zu beantworten, bei einer Ablehnung stehen immer mehrere Gesichtspunkte zur diskussion. Ohne eine genaue Beschreibung ist eine Aussage nicht zu treffen. Ich würde dir jedoch raten, einen Anwalt zumindest zu fragen, ob man etwas machen kann.

Sorry
Grüße
MM

Hallo,

hab gerade von wer-weiss-was eine Mail erhalten, dass ich auf Fragen nicht geantwortet hätte. Und wenn ich hier reinschaue, ist meine Antwort nicht gespeichert, wieso auch immer.

War so nicht geplant. Wenn ich angefragt werde, antworte ich auch…

Eine Versicherung kann aus mehreren Gründen ablehnen. Die häufigsten Zwei sind die Bedingungen und die vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung (falsche Angaben im Antrag). Für eine korrekte Antwort müsste ich wissen, weswegen BU beantragt wurde, weswegen die Versicherung abgelehnt hat und welche Bedingungen mit welchen Klauseln zugrunde liegen. Bevor jedoch mit einem kostenpflichtigen Anwalt geworfen wird, sollten erstmal kostenlose Möglichkeiten wie der Ombudsmann genutzt werden. Die Verbraucherzentralen sind NICHT zu empfehlen. Diese haben weder das fachliche Knowhow, den Antrag zu bewerten, noch das rechtliche Knowhow, dagegen vorzugehen. Die machen Ihre Erfolge ausschließlich über die laute Mundpropaganga gegen den Versicherer.

Ich hoffe, trotz der wenigen Infos geholfen zu haben.

Candlejack

Die Frage ist auch, welcher Beruf gilt und natürlich welches Einkommen aktuell erzielt wird.

Kleiner Tipp: Die BU ist keine Schaden- sondern Summenversicherung! Das Einkommen vor dem Leistungsfall spielt daher keine Rolle.

Zu beachten ist ggf. das Einkommen bei Antragstellung (Antragsfragen), seltener bei Dynamik (Bsp.: Alte Leipziger >18.000 p.a.).

Viele Grüße
oscar-owl