berufsunfähigkeit

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Vorstandsmitglied einer privaten Montessori Grund- und Hauptschule.

Eine unserer Pädagoginnen ist bereits seit 10 Jahren bei uns, aber leider aufgrund ihres Gesundheitszustandes meiner Ansicht nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben.

Durch die lange Zugehörigkeit möchten wir sie natürlich nicht einfach kündigen, sondern hoffen eher, sie aufgrund der Erkrankung in den Vorruhestand schicken zu können. Vorruhestand hieße aber, dass sie bis an ihr Lebensende 10 % weniger Rente bekommen würde (soweit ich informiert bin).

Vielleicht kann mir jemand sagen, ob in diesem speziellen Fall eine Berufsunfähigkeit angezeigt ist und wie wir hier dann vorzugehen haben ?

Hier nun einige Infos zur Person der Lehrerin:

Sie ist 60 Jahre alt, durch eine Erkrankung der Augen hat sie 30 % Schwerbehinderung eingetragen. Ihre Augen sind mittlerweile aber so schlecht, dass die Kinder alles in übergroßer Schrift schreiben müssen, damit sie es überhaupt lesen kann (was zur Folge hat, dass die Kinder in weiterführenden Schulen Schwierigkeiten mit der Heftführung haben). Zudem kann sie kaum mehr mit den Montessori-Materialien arbeiten, weil sie zum einen sehr klein sind, und sie sie zum anderen aufgrund ihrer Arthritis in den Händen auch kaum mehr benutzen kann. Aufgrund Ihrer Sehschwäche darf sie auch kein Auto mehr fahren.

Reichen diese Gründe, um den Beruf der Lehrerin nicht mehr ausüben zu können ?

Vielen Dank für Eure Antworten…

ich würde sagen ja, sie ist eindeutig dienstunfähig.

Hallo,

das ist eine sehr interessante Frage! Zumal man wirklich einige Abschläge hinnehmen muss! Ich denke ich habe da eine interessante Seite gefunden!

http://www.h-baer.de/ruhestand.htm

Hier wird alles detailliert erklärt und die Abschläge genauestens aufgeführt! Ich hoffe das hilft Ihnen einstweilen weiter!

Mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Lieber Michi,

sofern eine Lehrerin Angestellte und daher in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sowie vor 1961 geboren ist, besteht ebendort Versicherungsschutz.

Getrennt davon wäre zu erfragen, ob eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.

Für beide Fälle könnte dann geprüft werden, ob ein Leistungsanspruch besteht. Das sollte jedoch nicht ohne fachkundige (!!!) Hilfe geschehen. Für den ersten Fall könnte ein auf Sozialversicherungsrecht spezialisierter Anwalt helfen, zumindest eine Erstberatung sollte gesucht werden. Im zweiten Fall könnte der Vermittler helfen, sofern er Versicherungsmakler ist. Nicht geeignet ist ein Versicherungsvertreter, da dieser entweder durch Arbeitsrecht oder durch Handelsrecht dem Versicherer weisungsgebunden ist. Geeignet ist auch ein Versicherungsfachanwalt, sofern mit BU-Sachen vertraut.

Zum individuellen Einzelfall können hier aus rechtlichen Gründen (FAQ 1129) keine Empfehlungen abgegeben werden.

Viele Grüße und alles Gute
oscar.

Lieber Michi,

mein Bereich als Versicherungsmakler ist vorrangig die private Absicherung - die hier anscheinend fehlt. Somit sollten Sie hier die gesetzlichen Träger zu Rate ziehen.

Lassen Sie von dem zuständigen Rentenversicherungsträger prüfen, ob die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Der VdK wäre hier meines Erachtens auch eine gute Anlaufstelle, da diese Organisation sehr viel Erfahrung in diesem Bereich hat

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=nw19373

Versuchen Sie bitte dort genauere Auskünfte zu erhalten.

Das Beispiel Ihrer Kollegin zeigt einmal mehr auf, wie wichtig diese Vorsorge ist. Mein Rat - sprechen Sie dies in Ihrem Kollegium an, am besten mit einer kurzen schriftlichen Information. Dadurch zeigen Sie auch Ihre Fürsorge den Mitarbeitern gegebüber.

Man könnte hier sicherlich auch versuchen über den Dachverband eine Gruppenlösung zu kreieren die preislich dann attraktiver ist. Geht natürlich auch in Verbindung mit einer bAV:
Arbeitgeber haben hier seit vielen Jahren eine Aufklärungs-/Informationspflicht - ich hoffe und gehe davon aus das dies bei Ihnen praktiziert wird, da bereits die ersten Schadenersatzklagen gegen Arbeitgeber von den Gerichten entschieden wurden.

Für weitere Fragen stehe ich natürlich gerne jederzeit zur Verfügung.

mfg und viel Erfolg
immerinternett

Hallo,

eine private Versicherung wird sie nicht mehr versichern - 1. wegen des Alters und 2. wegen des Gesundheitszustandes.
Falls sie eine private BU hat - anschauen, einreichen und prüfen lassen.
Gesetzlich KANN sie BU werden, da vor 1961 geboren. Die Rente ist niedriger als vor 2004, aber sie hat Anspruch darauf. Die 10% Kürzung betreffs Altersrente muss sie halt hinnehmen.
Laufen muss es immer über die Ärzte, lange Krankschreibung ist ein Indiz für BU, bei einigen Gesellschaften wird ab einem halben Jahr AU (Arbeitsunfähigkeit) schon BU gezahlt (je nach Tarif).
Krankengeld ist auch höher.

Was die Sehkraft betrifft: ein Kollege von mir hat noch 10% Sehkraft, arbeitet den ganzen Tag am PC. Geht. Es gibt auch so eine Art elektronische Lupe (wie ein Overhead - unten hinlegen, oben auf Bildschirm erscheint die Vergrößerung. Wird u.U. von Krankenkasse / BG / GRV bezahlt. Denn eine Rentenzahlung ist teurer als mal 2000 Euro für so was auszugeben.

Ich hoffe, es hat etwas geholfen.
MfG und schönes WE
JOs

Das hört sich nach einem tragischen Fall an. Sicherlich reichen die Gründe allemal, um in den vorzeitigen Ruhestand (Beamte) versetzt zu werden bzw. in Rente (Angestellte) geschickt zu werden. Allerdings wird es mit 60 Jahren und mit diesen Vorerkrankungen sehr schwer werden, eine BU-Versicherung oder auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Es kann sogar sein, dass es gar keine Versicherung gibt, die 60jährige versichert und wenn, dann wird sicherlich die Augenerkrankung, z. B. Glaukom, ausgeschlossen. Und dann gäbe es auch keine BU-Leistungen bei Versetzung in den Ruhestand aus diesem Grund.

Dennoch sollten Sie sich bei verschiedenen Versicherungsberatern erkundigen, ob die gewünschte Police angeboten wird und was sie kostet. Versuch macht klug.

Andererseits müsste die Rente der Lehrerin mit 60 Jahren inzwischen so hoch sein, dass ein vorzeitiges Ausscheiden zwar eine deutliche Minderung des Gehalts bedeutet, aber doch immer noch recht komfortabel ausfallen dürfte. Selbst wenn die 10,8 % wegen vorzeitigem Ausscheiden aus gesundheitlichen Gründen davon abgezogen werden.

Der zuständige Mitarbeiter der Besoldungsstelle sollte in der Lage sein (man hat sogar als Beamter ein Anrecht darauf) die Ruhestandsbezüge für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem aktiven Dienst auszurechnen. Dann werden Sie bzw. Ihre Kollegin wissen, wie viel Ruhegealt zu erwarten ist und mit diesem Wissen kann schnell eine Entscheidung getroffen werden, wann ein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gestellt werden soll.

So weit ich weiß, ist es in vielen Bundesländern so, dass man mit 63 Jahren und/oder mit Behinderung vorzeitig ausscheiden kann, ohne (!) dass es zu dem Abzug von 10,8 % kommt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Dienststelle dazu.

Ich sehe bei den geschilderten Einschränkungen der Kollegin eine Schwerbehinderung von 30 % als zu gering an. Die Dame sollte eine Antrag auf Verschlimmerung des Leidens beim zuständigen Versorgungsamt stellen und sehen, dass sie auf mind. 50 % Behinderung kommt. Denn erst ab 50 % Schwerbehinderung greifen viele Regelungen und Vergünstigungen.

Über eine Rückmeldung zu Ihren Ergebnissen und hoffentlich Erfolgen würde ich mich sehr freuen.

Hallo,

das ist ein sehr komplizierter Sachverhalt.

Die Frage ist ob es in den Augen der Risikoprüfer ausreicht ob ihre Kollegin BU ist. Im Endeffekt müsste nur ihr Hausarzt bescheinigen, dass Sie zu 50 Prozent ihren Beruf nicht mehr ausüben kann und dann würde i.d.R. eine Versicherung zahlen müssen.

Eine andere Frage ist wie lange hat ihre Kollegin Versicherungsschutz? Früher wurden Verträge oft nur bis 60 vermittelt.
Ich kann Ihnen leider keinen 100 prozentigen Tipp ausser dass Ihr Hausarzt oder Amtsarzt sie auf BU prüfen soll.
Schönen Gruß

Hallo,

die Beschwerden der Kollegin scheinen sehr weitreichend zu sein und tatsächlich für einen Berufsalltag nicht mehr hinnehmbar. Der Vorschlag BU oder nicht kommt allerdings nicht vom Arbeitgeber. Die BU der gesetzlichen Rente muß vom Mitarbeiter beantragt werden und dann wird vom Amtsarzt überprüft. Aber selbst wenn der bestätigt, wird es finanzielle Einschnitte geben. Ich gehe nicht davon aus, dass eine 60jährige eine private BU hat, somit fällt deren Prüfung bei Antragstellung wohl weg.

Bei Fragen gern nochmal.