Berufsunfähigkeit - abstrakte Verweisung

Hallo,

gibt es versicherungsrechtlich einen Unterschied zwischen folgenden beiden Texten (abstrakte Verweisung) ???

  1. „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versichere Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, ihren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

  2. „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versichere Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande sein wird, ihren Beruf auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

DANKE schon mal. LG Painter

Hallo,

ja

nur das 1.) ist eine abstrakte Verweisung.

2.) ist eine konkrete Verweisung: nur wenn man diesen gleichwertigen Beruf tatsächlich ausübt, gibts nix.

2.) ist auch besser, weil „3 Jahre“ ein klarer Zeitraum ist, „dauerhaft“ hingegen macht den nächsten Streitpunkt auf.

Viel Glück

Barmer

Vielen Dank…

Hallo Painter,

ich würde keine Verträge mit diesen beiden Bedingungen unterschreiben.

Die Tarifbedingungen sollten so aussehen:

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte
Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfte verfall, was ärztlich nachzuweisen
ist, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande ist, ihren vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt
ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung
ausgestaltet war, nachzugehen.

Gruß Merger