Berufsunfähigkeit: Angaben zu Vorerkrankungen

Guten Tag,

zum Ausfüllen der Krankenhistorie einer Berufsunfähigkeitsversicherung kam die Frage auf, ob die Angaben taggenau gemacht werden müssen.

Beispiel:
Man hatte vor zehn Jahren im Oktober einen Fahrradunfall und lag stationär im Krankenhaus. Der Ausfüllzeitpunkt der BU-Unterlagen ist September.

Logisch wäre, bei der Frage „stationärer Krankenhausaufenthalt in den letzten 10 Jahres“ im September „ja“ anzugeben, im November aber „nein“!?

Danke euch!

Guten Tag shores,
die Fragen müssen bezogen auf die Fragestellung richtig beantwortet werden.

Gemach, gemach, ich weiss, dass das nicht weiterhilft.
Und doch hilft es weiter. Gehen Sie immer vom schlimmsten Fall aus.
Der sieht so aus, dass der Versicherer unter Hinweis auf Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht die Leistung verweigert.
Also trifft man sich vor Gericht und legt die jeweilige Sicht der Dinge bezüglich der Dauer von 10 Jahren dar. Wenn Sie das wollen
und stark sind und Geld haben ohne Ende und Nerven dazu, dann
gehen Sie taggenau vor. Wenn Sie im Leistungsfall das sind, was alle
im Leistungsfall sind, nämlich krank, berufsunfähig, finanziell klamm,
nervlich an der Wand und nicht erpicht auf jahrelange Hampeleien vor dem Landgericht, dann gehen Sie eben nicht taggenau vor und bezeichnen
einen Krankenhausaufenthalt - auch wenn er außerhalb der 3650-Tage-Frist liegt als im Februar 1999 gelegen. Auch wenn wir jetzt Mai 2009 haben.
Gruß
Günther

Hallo Günther,

bis zu diesem Satz:

einen Krankenhausaufenthalt - auch wenn er außerhalb der
3650-Tage-Frist liegt als im Februar 1999 gelegen. Auch wenn
wir jetzt Mai 2009 haben.

bin ich noch sinngemäß kondom gegangen :wink:
Es sollte aber keinem Versicherungsnehmer geraten werden, falsche Angaben zu machen - auch wenn das Ziel, durch ausreichende Angaben im Vorfeld Ärger im Leistungsfall zu ersparen, noch so ehrenhaft ist. Ein solcher Schuss führt im besten Fall „nur“ zu Verwirrung, im schlimmsten geht er nach hinten los.

Vielmehr empfiehlt es sich aus meiner Sicht, dem Versicherer - unabhängig vom Wortlaut der Gesundheitsfragen - ALLE Umstände, die für eine Risikoeinschätzung offensichtlich von Bedeutung sind, anzugeben.
Bezogen auf das Beispiel des Fragenden würde das bedeuten, dass ein Unfall mit KH-aufenthalt auch dann ausserhalb des 10-Jahres-Zeitraums anzugeben ist, wenn Folgen aus diesem Unfall die Leistungs-/Berufsfähigkeit betreffen könnten.

Vereinfacht: Fehlt nach dem Unfall ein Teil des Fusses, so dass es zu einer Fehlstellung eines Beines kommt, sollte man das angeben und nicht versuchen, sich darauf zu berufen, dass der Unfall ja vor 11 Jahren war.
Ein Richter könnte (!!) ansonsten in einem entsprechenden Rechtsstreit der Argumentation des Versicherers folgen, dass der VN hier eine Obliegenheitsverletzung begangen hat.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Frank Hackenbruch,
Ihre Kernaussage, dass keinem geraten werden sollte, eine falsche
Angabe zu machen, unterschreibe ich mit.
Kann es sein, dass hier ein Missverständniss vorliegt ?
Ich bin mir nicht bewusst, zu falschen Angaben geraten zu haben.
Im Gegenteil. Jeder Nehmer muss im ureigenen Interesse darauf bedacht sein, die Fragen nachgerade übergenau zu beantworten.
Nur so lässt sich Unbill genau dann vermeiden, wenn sie am wenigsten
verkraftet werden kann.
Gruß
Günther

Hallo,

möglicherweise habe ich ja das hier falsch verstanden:

dann gehen Sie eben nicht taggenau vor und bezeichnen
einen Krankenhausaufenthalt - auch wenn er außerhalb der
3650-Tage-Frist liegt als im Februar 1999 gelegen.
Auch wenn wir jetzt Mai 2009 haben.

Ich hatte das so interpretiert, dass ein KH-Aufenthalt, der VOR Mai 1999 (also ausserhalb der 10 Jahre) lag, als innerhalb dieser Frist angegeben werden sollte (also sprich: „im Juni 1999 war ich im KH“). Wenn ich es mir jetzt aber noch einmal durchlesen, habe ich das tatsächlich möglicherweise missverstanden.

Viele Grüße und nix für ungut
Frank Hackenbruch