Hallo,
ich habe mich in letzter Zeit etwas mit Berufsunfähigkeitsversicherungen außeinander gesetzt und werde einfach nicht richtig schlau, wie das mit dem Rücktrittsrecht (seitens des Versicherers) bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung ist.
Soweit ich das verstanden habe ist jemand, der eine solcher Versicherung abschließt natürlich zunächst (nach §16 VVG) verpflichtet zb alle relevanten Erkrankungen (der letzten 5 Jahre oder wie auch immer) anzugeben. Tut der Kunde dies nicht, so kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten, aber dies ist nur auf max. 10 Jahre begrenzt?!? Gibt der Kunde arglistig seine Krankheiten nicht an, so kann der Versicherer (natürlich) ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, aber dies ist laut Gesetz (BGB?) ebenfalls auf 10 Jahre begrenzt. So habe ich das zumindest verstanden.
Aber das würde ja heißen, hat der Kunde zb. bei Vertragsabschluss (ärztlich behandelte) Rückenbeschwerden, Heuschnupfen oä und gibt dies nicht an, so ist das zwar arglistig. Aber wenn er innerhalb von 10 Jahren nicht berufsunfähig wird ist es auch egal, dass er diese Angaben nicht gemacht hat und der Versicherer müsste trotzdem zahlen, zb. wenn der Kunde 15 Jahre nach Vertragsabschluss wegen eines Bandscheibenvorfalls o.ä. berufsunfähig wird? Dann könnte ja jede/r bei Vertragsabschluss hoffen, innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht berufsunfähig zu werden und keine vorherigen Erkrankungen angeben?
Ich finde das alles sehr verwirrend, aber vielleicht weiß hier ja jemand bescheid.
viele grüße
jule