Berufsunfähigkeit - Anzeigepflichtverletzung

Hallo,

ich habe mich in letzter Zeit etwas mit Berufsunfähigkeitsversicherungen außeinander gesetzt und werde einfach nicht richtig schlau, wie das mit dem Rücktrittsrecht (seitens des Versicherers) bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung ist.
Soweit ich das verstanden habe ist jemand, der eine solcher Versicherung abschließt natürlich zunächst (nach §16 VVG) verpflichtet zb alle relevanten Erkrankungen (der letzten 5 Jahre oder wie auch immer) anzugeben. Tut der Kunde dies nicht, so kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten, aber dies ist nur auf max. 10 Jahre begrenzt?!? Gibt der Kunde arglistig seine Krankheiten nicht an, so kann der Versicherer (natürlich) ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, aber dies ist laut Gesetz (BGB?) ebenfalls auf 10 Jahre begrenzt. So habe ich das zumindest verstanden.
Aber das würde ja heißen, hat der Kunde zb. bei Vertragsabschluss (ärztlich behandelte) Rückenbeschwerden, Heuschnupfen oä und gibt dies nicht an, so ist das zwar arglistig. Aber wenn er innerhalb von 10 Jahren nicht berufsunfähig wird ist es auch egal, dass er diese Angaben nicht gemacht hat und der Versicherer müsste trotzdem zahlen, zb. wenn der Kunde 15 Jahre nach Vertragsabschluss wegen eines Bandscheibenvorfalls o.ä. berufsunfähig wird? Dann könnte ja jede/r bei Vertragsabschluss hoffen, innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht berufsunfähig zu werden und keine vorherigen Erkrankungen angeben?
Ich finde das alles sehr verwirrend, aber vielleicht weiß hier ja jemand bescheid.

viele grüße
jule

Guten Tag Jule,
anstatt Ihre Frage zu beantworten, möchte ich Ihnen eine kleine Geschichte erzählen.
Ein Interessent für eine BUV geht hin und will eine solche abschließen. Da bei ihm eine der sattsam bekannten Vorerkrankungen für eine Ablehnung seitens der BU-Versicherer gegeben ist, gibt er diese einfach nicht an. Denn er weiß, dass er dann keine BU bekommt.
Jahre später - keiner denkt mehr an den Vorgang, allein die
in Rede stehende 10-Jahres-Frist ist noch nicht abgelaufen - bekommt er Post. Darin steht, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, da sich nunmehr herausgestellt hat, dass der Kunde wissentlich die Gesundheitsfragen von vor - sagen wir - 7 Jahren und 9 Monaten
wissentlich und vorsätzlich falsch beantwortet hat.

Raten Sie einmal, Jule, was mit den seit 7,75 Jahren gezahlten Beiträgen geschieht.
Und raten Sie einmal weiter, ob sich in diesem Forum verantwortungsbewusste Leute finden, die über die strikte Beantwortung Ihrer Frage sich dem Vorwurf aussetzen, sie lieferten Bastelanleitungen für Unterschleife gegenüber den Versicherungsgesellschaften, die dann im Zweifel aber doch nach hinten losgehen können.
Gruß
Günther

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