Folgende fiktive Geschichte:
Ein Vorarbeiter wurde vor ca. 18 Jahren eingestellt. In seinem Arbeitsvertrag steht, dass er in erster Linie Verwaltungsaufgaben hat, aber auch schon mal, wenn Not am Mann ist, im Betrieb einspringen muss. Dieses kam vielleicht ein-/zweimal im Monat vor, wenn überhaupt.
Nun wurde, vor einiger Zeit, im Rahmen des QM eine Arbeitsplatzbeschreibung für seine Stelle als Vorabreiter erstellt, in der nicht steht, dass er im Betrieb einspringen muss.
Außerdem sollte er, wegen eines Rückenleidens, die Tätigkeit im Betrieb nicht mehr durchführen. Er traut sich aber nicht, sich für die Tätigkeit im Betrieb berufsunfähig schreiben zu lassen (was laut seinem Arzt kein Problem darstellt), weil sie, laut seinem Arbeitsvertrag zu seiner Tätigkeit als Vorarbeiter gehört und er befürchtet entlassen zu werden.
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Was ist nun Verbindlich für das Dienstverhältnis, der Arbeitsvertrag, oder die Arbeitsplatzbeschreibung?
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Könnte man ihn wirklich entlassen (mal abgesehen von der Länge seiner Betriebszugehörigkeit)? Die Verwaltungstätigkeiten kann er ja noch erledigen, nur die ein/zwei Vertretungsschichten im Monat im Betrieb nicht.
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Gibt es entsprechende Urteile?
Danke für alle Beteiligungen!