Berufsunfähigkeit ein Kündigungsgrund

Folgende fiktive Geschichte:

Ein Vorarbeiter wurde vor ca. 18 Jahren eingestellt. In seinem Arbeitsvertrag steht, dass er in erster Linie Verwaltungsaufgaben hat, aber auch schon mal, wenn Not am Mann ist, im Betrieb einspringen muss. Dieses kam vielleicht ein-/zweimal im Monat vor, wenn überhaupt.
Nun wurde, vor einiger Zeit, im Rahmen des QM eine Arbeitsplatzbeschreibung für seine Stelle als Vorabreiter erstellt, in der nicht steht, dass er im Betrieb einspringen muss.
Außerdem sollte er, wegen eines Rückenleidens, die Tätigkeit im Betrieb nicht mehr durchführen. Er traut sich aber nicht, sich für die Tätigkeit im Betrieb berufsunfähig schreiben zu lassen (was laut seinem Arzt kein Problem darstellt), weil sie, laut seinem Arbeitsvertrag zu seiner Tätigkeit als Vorarbeiter gehört und er befürchtet entlassen zu werden.

  1. Was ist nun Verbindlich für das Dienstverhältnis, der Arbeitsvertrag, oder die Arbeitsplatzbeschreibung?

  2. Könnte man ihn wirklich entlassen (mal abgesehen von der Länge seiner Betriebszugehörigkeit)? Die Verwaltungstätigkeiten kann er ja noch erledigen, nur die ein/zwei Vertretungsschichten im Monat im Betrieb nicht.

  3. Gibt es entsprechende Urteile?

Danke für alle Beteiligungen!

Die Fragen stehen im Widerspruch zu der Überschrift!

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der AN dem Arbeitsleben nicht mehr zur Verfügung steht und Rente beantragen sollte.

Gruß Merger

Berufsunfähigkeit / Erwerbusunfähigkeit
Hallo Merger,

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der AN dem Arbeitsleben nicht
mehr zur Verfügung steht und Rente beantragen sollte.

Verwechselst du das nicht mit Erwerbsunfähigkeit?
Bei einer Berufsunfähigkeit kann IMHO der spezielle Beruf nicht mehr ausgeübt werden, ein anderer Beruf kann u.U. problemlos möglich sein.

Grüße,
Tinchen

1 Like

Hallo,

ich sehe das Problem nicht. Wenn der AN nur „nicht mehr im Betrieb arbeiten sollte“, sich dies aber angesichts der seltenen Notwendigkeit durchaus ausnahmsweise noch mal zutraut, und das auch nicht zu größeren gesundheitlichen Problemen führt, dann kann man doch alles lassen, wie es ist. Ist doch etwas ganz anderes, ob ich tätglich schwer körperlich arbeiten muss, oder alle paar Wochen mal ein paar Stunden (wenn ich mir die ganzen Rückenfrührentner hier in der Nachbarschaft ansehe, wie die an ihren Autos schrauben, den ganzen Tag im Garten sind, und ganze Häuser sanieren :wink:

Ggf. kann man ja auch mal bei einer einzelnen konkreten Tätigkeit einen Kollegen um Hilfe bitten, wenn das nicht mehr geht/momentan nicht möglich ist.

Solange Du mit der Situation klar kommst, und im Einzelfall Strategien und Lösungen für konkrete Probleme hast, würde ich da erst einmal gar nichts sagen. Nur wenn es tatsächlich konkrete Probleme gibt, die man auf der Ebene nicht mehr lösen kann, solltest Du Dich vertrauensvoll an den Vorgesetzten wenden, und ihn darauf ansprechen. Und auch das würde ich nicht gleich so „globalgalaktisch“ mit „ich kann nicht mehr in der Produktion arbeiten“ angehen, sondern, wenn es sich eingrenzen lässt, auf die ganz konkreten Dinge beschränken. Dazu dann der Hinweis, was der Arzt so gesagt hat, und am besten auch noch gleich der konkrete Vorschlag einer möglichen Lösung. So mag man Mitarbeiter, die sich nicht als Problem, sondern Teil der Lösung verstehen :wink:

Gruß vom Wiz

Hallo,

danke schon mal für die Beteiligung.

Noch einige Erklärungen:

Ja, er könnte sich Berufsunfähig schreiben lassen, ist also für diesen Job im Betrieb quasi nicht mehr einsetzbar, wohl aber für den Verwaltungsteil. Er ist nicht Erwerbsunfähig (Rentner).

Vielleicht könnte man diese fiktive Geschichte ähnlich sehen, wie bei einer Pflegedienstleitung einer ambulanten Pflege (nur um von dem Wort Betrieb weg zu kommen). Die Pflegedienstleitung muss in erster Linie Verwaltungstätigkeiten durchführen aber auch zur Krankheitsvertretung hin uns wieder raus. Hilfen sind dann am „Einsatzort“ nicht möglich.

Da diese Pflegedienstleitung wegen seines Rückenleidens nicht mehr in der Pflege eingesetzt werden sollte, könnte er sich von seinem Arzt als Pfleger berufsunfähig schreiben lassen, aber nicht als Pflegedienstleiter, wenn dieser nur Verwaltungstätigkeiten ausübt.
Da der Chef allerdings sagt, dass die Pflegedienstleitung auch Pfleger ist, kann sie als solches eingesetzt werden und besetzt somit eine Planstelle und der Chef will keinen weiteren Pfleger einstellen.

Nun würde sich die Pflegedienstleitung gerne als Pfleger berufsunfähig schreiben lassen, um die Planstelle frei zu machen, hat aber Angst um seinen Job.

Hallo Tinchen

was Du schreibst ist zwar möglich, aber nicht beim gleichen Arbeitgeber bzw. zum alten Arbeitsvertrag.

Nun überlege einmal: ein AN wird berufsunfähig,
dann kann er ja bei seinem derzeitigen AG diese Tätigkeit nicht mehr ausüben und bekommt also auch kein Krankengeld mehr.

Und wenn der AN vor 1961 geboren wurde, bekommt er ja auch eine BU-Rente von der Rentenkasse.

Er könnte evt. eine andere Tätigkeit mit neuem Arbeitsvertrag aufnehmen. Nur müsste er dann auch beachten, dass dieses Einkommen nicht seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Denn in diesem Fall wird auch keine BU-Rente von einer privaten Versicherung zahlen.

Gruß Merger

PS: und hier passt auch die Frage zwecks Kündigung überhaupt nicht.