Berufsunfähigkeit - extremer fall?!

Hallo liebe wissenden,

ich hätte gerne eure meinung zu folgendem „musterfall“…

ein 28 jahre alter verwaltungsfachangestellter, nennen wir ihn einfach mal müller, schließt eine private rentenversicherung ab. in dieser rentenversicherung ist auch eine berufsunfähigkeitsrente mit enthalten.

7 jahre läuft die versicherung ohne probleme (alle beiträge bezahlt) dann wird herr müller krank. ihn plagen depressionen, angstzustände etc. es folgen 2 jahre in denen herr müller immer mal wieder behandelt wird aber eine andauernde besserung tritt nicht ein.

nach 2 jahren kündigt herr müller seinen job und das drama beginnt. binnen 2 weiteren jahren hat herr müller seinen gesammten sozialen kontakt verlohren, er bekommt noch nicht mal mehr geld vom amt weil er sich nicht um die papiere kümmert.

jetzt nach nunmehr 4 krankheitjahren wird herr müller in die geschlossene psychiatrie eingeliefert. hier wird nun festgestellt, dass herr müller seit jahren unter einer schweren persönlichkeitsstörung und depression leidet zu deren krankheitsbild die totale unfähigkeit sich um wichtige dinge wie arbeit, arge anträge, verträge, sein eigenes leben etc. zu kümmern.

im rahmen des klinikaufendhaltes werden auch seine unterlagen gesichtet und dabei festgestellt, das eine bu-versicherung besteht. wie sich rausstellt hat die versicherung auch „erst“ 3 monate beitragsrückstand. da herr müller warscheinlich über jahre zum „pflegefall“ wird und sogar einen amtsvormund bekommen soll stellt sich nun die frage:

muss die versicherung die bu-rente zahlen da die berufsunfähigkeit zu einem zeitpunkt eingetreten ist wo noch beiträge gezahlt wurden oder ist die versicherung leistungsfrei?

wenn sie zahlen muss dann auch rückwirkend?

ich hoffe das ich nicht zu lang und zu umständlich formuliert habe…

danke schon jetzt für eure meinungen.

lg mathias

muss die versicherung die bu-rente zahlen da die
berufsunfähigkeit zu einem zeitpunkt eingetreten ist wo noch
beiträge gezahlt wurden oder ist die versicherung leistungsfrei?

Das hängt davon ab, wie die Versicherungsgesellschaft auf den Zahlungsrückstand reagiert hat. Wurde der Vertrag beitragsfrei gestellt oder gar gekündigt ? Wenn der Vertrag noch aktiv ist, ist die Versicherung leistungspflichtig.

wenn sie zahlen muss dann auch rückwirkend?

Das hängt von den Versicherunsgbedingungen ab. Es gibt Tarife, die leisten auch rückwirkend, während andere erst ab Antragstellung leisten.

ich hoffe das ich nicht zu lang und zu umständlich formuliert habe…

Ganz und gar nicht.

Hallo Herr Kock,

das ist wirklich ein unangenehmer Beispielfall, dürfte aber in der Praxis gar nicht so selten sein. Der Anteil psychischer Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit steigt seit langer Zeit kontinuierlich an.

Vom Eintritt der BU kann man unter den beschriebenen Umständen wohl ausgehen, bei laufendem Vertrag ein sicherer Leistungsfall. Stellt sich also die Frage, ob der Vertrag noch besteht.

Der Versicherte (=Versicherungsnehmer?) ist allem Anschein nach nicht geschäftsfähig, vgl. §104 BGB. Zu prüfen (durch einen Juristen !!!) wäre also, ob Mahnung §§38/39 VVG und ggf. Mitteilung Beitragsfreistellung oder Kündigung wirksam (!) zugestellt wurden. Da die Interessen einer nicht geschäftsfähigen Person im BGB über den Schutz des guten Glaubens (hier: des Versicherers) gestellt werden, besteht Hoffnung.

Zunächst müsste ein Vormund bestellt werden, darüber entscheidet das Vormundschaftsgericht. Das kann ein naher Angehöriger oder ein professioneller Betreuer sein. Dieser muss dann kurzfristig handeln.

Herzliche Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler