Private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Meldezeitraum: 3 Jahre - Leistung ab Beginn
Der Versicherer leistet rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherungsfall nicht später als 3 Jahre nach Eintritt gemeldet wird.
Prognosezeitraum: 6 Monate
Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern.
6 Monate berufsunfähig: Leistung ab Beginn
Stellt sich erst nachträglich heraus, dass eine Berufsunfähigkeit länger als 6 Monate gedauert hat, dann leistet der Versicherer rückwirkend ab Beginn.
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Für den Versicherer zählt nur der Gesundheitszustand des Kunden bezogen auf den aktuellen Beruf - keine Prüfung, ob ein anderer ausgeübt werden kann.
Ausschlussklauseln weiter eingeschränkt
Fahrtveranstaltungen und Luftfahrtrisiko sind mitversichert.
Kriegsereignisse im Ausland sind mitversichert, sofern die versicherte Person nicht aktiv beteiligt war.
Kernenergie: Außer „Super-GAU“ alles mitversichert.
Fahrlässigkeit ist mitversichert - nicht aber Vorsatz.
Verzicht auf Beitragsanpassungs-Klauseln
Keine Erhöhung des Beitrags/Kündigung, wenn erhöhtes Risiko schuldlos nicht angegeben wurde; keine Erhöhung des Beitrags bei unvorhersehbarem Anstieg der Leistungsansprüche (z.B. Epidemie)
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Rücktrittsfrist 5 Jahre
Weltweiter Versicherungsschutz
Sicherheit von Anfang an: Vorläufiger Versicherungsschutz
Im Falle eines Unfalls: Schutz sofort ab dem 3. Tag nach Antragsunterzeichnung
Garantierte Berufsunfähigkeitsleistung
Bei der Privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung für den gesamten Vertrag.
Vorteil: Sparzielabsicherung!
der Versicherer zahlt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Vorteil: Der Lebensstandard kann gesichert werden!
Standardregelung: Volle Berufsunfähigkeitsleistung
Anerkennung voller Berufsunfähigkeit schon bei 50%-iger Leistungsminderung im ausgeübten Beruf
Auf besonderen Wunsch: Staffelregelung
Anteilige Berufsunfähigkeitsleistung ab einer Berufsunfähigkeit von 25% bis unter 75% und volle Leistung ab 75%
Bei Pflegebedürftigkeit volle Leistung ab 4 Pflegepunkten
Dynamik
Einschluss eines Dynamikplans möglich
Vorteil: Inflationsausgleich, Anpassung an den Lebensstandard!
Dynamik-BUZV - Besonderheit bei der Privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Die Dynamik-BUZV ist automatisch bei Einschluss des Dynamikplans im Grundvertrag versichert.
Im Leistungsfall übernimmt der Versicherer alle anstehenden Dynamikerhöhungen
sogar dann, wenn der Dynamikplan auf Grund mehrmaligen Ablehnens bereits erloschen ist;
sogar dann, wenn nie eine Dynamikerhöhung angenommen wurde. Die Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich im Leistungsfall ausschließlich aus der Überschussbeteiligung.
Vorteil: Sicherung des Lebensstandards im Alter!
Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
Bei bestimmten Anlässen (Geburt, Heirat, Hausbau, …) kann die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente an den veränderten Lebensstandard angepasst werden.
Keine Anzeigepflicht bei Änderung des Berufs oder Hobbys, auch wenn diese ein erhöhtes Risiko darstellen
Vorteil: Einmal versichert, immer versichert!
Zinslose Beitragsstundung während der Leistungsprüfung (auf Antrag)
Verzicht auf Arztanordnungs-Klausel
Berufsunfähigkeitsabsicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch für Hausfrauen, Studenten und Umschüler
Gruß aus Bonn
Jeanette
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