Hallo!
Folgender Fall:
Ein Versicherter verfügt über eine BU, zahlt jedoch nach 5 Jahren fristgerechter Zahlung seine Beiträge nicht mehr, da er der Auffasssung ist, dass ihm diese BU keinen Nutzen bringt.
Der Versicherte ist mit 4 Monaten im Rückstand. Die Versicherung droht ihm, die Versicherung zu kündigen.
Frage: Hat die Versicherung nach Kündigung Anspruch auf die rückständigen Versicherungsbeträge? Werden diese Beiträge noch vom Versicherten eingefordert?
Besten Dank!