Berufsunfähigkeit kündigen

Hallo!

Folgender Fall:
Ein Versicherter verfügt über eine BU, zahlt jedoch nach 5 Jahren fristgerechter Zahlung seine Beiträge nicht mehr, da er der Auffasssung ist, dass ihm diese BU keinen Nutzen bringt.
Der Versicherte ist mit 4 Monaten im Rückstand. Die Versicherung droht ihm, die Versicherung zu kündigen.
Frage: Hat die Versicherung nach Kündigung Anspruch auf die rückständigen Versicherungsbeträge? Werden diese Beiträge noch vom Versicherten eingefordert?

Besten Dank!

Frage: Hat die Versicherung nach Kündigung Anspruch auf die rückständigen Versicherungsbeträge?

Ja.

Werden diese Beiträge noch vom Versicherten eingefordert?

Frag die Gesellschaft.

keinen Nutzen …
Hallo Peter!

zahlt (…) seine Beiträge nicht mehr, da er der Auffasssung ist, dass ihm diese BU keinen Nutzen bringt.

Der Versicherte sollte sich das genau überlegen. Die BU gehört neben Krankenversicherung und Privathaftpflicht zu den wichtigsten Verträgen. Er braucht keine BU , wenn er

  • aus Vermögenserträgen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

  • sich auf ein Erbe verlassen kann, aus dem er seinen Lebensunterhalt wird bestreiten können.

  • sich auf einen nahen Angehörigen unwiderruflich verlassen kann, der für ihn sorgt.

  • sowieso nie krank oder schwer verletzt wird.

  • sowieso ein Sozialfall wird.

In allen anderen Fällen sollte man den BU-Vertrag daraufhin überprüfen, ob die Vertragsbedingungen dem eigenen Anspruch und den individuellen Lebensbedingungen entsprechen.

Viel Glück wünscht
Oliver H.