Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben, auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?
Hallo asnaeb,
nun es steht bestimmt der begriff erkrankung oder beschwerden bzw medikamente in den vereinfachten fragen,darunter fällt dann eben alles
Lg
Hallo lauten denn die Fragestellungen bei den gesundheitsfragen? Für welche gesellschaft?
VG
Matthias Meyer
Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit
vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben,
auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?
Württembergische Versicherung
Das hier hab ich dazu gefunden:
Weder Gewicht, noch Größe ist entscheidend. 1. Frage : innerhalb der letzten 2 jahre maximal 2 Wochen krank … 2. Frage : Wurde innerhalb der letzten 5 Jahre bereits einmal eine Rente beantragt, Ermittlung MDE, oder ist dies vorgesehen ? … 3. Frage : Besteht bereits eine BU…
Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit
vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben,
auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?
Hallo,
nein, nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen muß der Versicherungsnehmer ausschließlich die Gesundheitsfragen beantworten. Er muß keine Informationen liefern , nach denen nicht gefragt wird.
Ok danke, bei dem Angebot einer anderen Versicherung stand drin beitrag erfordert normale gesundheits- und risikoverhältnisse. Wenn sowas am Ende noch irgendwo drinsteht, muss ich es doch angeben oder?
Hallo,
dazu müsste ich wissen, wie die Fragen genau formuliert sind.
Beste Grüße
Thomas Kliem
Hallo,
warum die würtembergische? Welche Vorteile hat sie?
Und wer berät Sie? Kann ihr Berater diese Frage nicht klären? Oder haben Sie gar keinen?
Matthias Meyer
Das hier hab ich dazu gefunden:
Weder Gewicht, noch Größe ist entscheidend. 1. Frage : innerhalb der letzten 2 jahre maximal 2 Wochen krank … 2. Frage : Wurde innerhalb der letzten 5 Jahre bereits einmal eine Rente beantragt, Ermittlung MDE, oder ist dies vorgesehen ? … 3. Frage : Besteht bereits eine BU…
Irgendwo im Text steht noch so beiläufig: „Die Annahme eines Antrags gemäß dieser Übersicht setzt normale Gesundheits- und Risikoverhältnisse voraus.“
>>Irgendwo im Text steht noch so beiläufig: „Die Annahme eines Antrags gemäß dieser Übersicht setzt normale Gesundheits- und Risikoverhältnisse voraus.“
Der Vermittler ist Versicherungsfachmann (IHK)
und Bankkaufmann (IHK). Er arbeitet bei einer Generalagentur der Württembergischen Versicherung.
Mein Vater ist dort versichert und ist seit Jahren zufrieden. Ich habe dort eine weitere Versicherung. Beim ABschluss dieser wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich noch eine bestimmte Zeit lang in den Genuss vereinfachter Versicherungsfragen komme.
Die Fragen kenne ich nicht. es scheint aber folgende zu sein (hab danach gegoggelt)
Weder Gewicht, noch Größe ist entscheidend. 1. Frage : innerhalb der letzten 2 jahre maximal 2 Wochen krank … 2. Frage : Wurde innerhalb der letzten 5 Jahre bereits einmal eine Rente beantragt, Ermittlung MDE, oder ist dies vorgesehen ? … 3. Frage : Besteht bereits eine BU…
Den Satz mit normale Gesundheits- und Risikoverhältnisse habe ich aus einem für mich erstellten Vorschlag mit unverbindlicher Beispielrechnung für eine
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kann ich den Berater das einfach Fragen, mit dem Bluthochdruck oder ist davon abzuraten, weil er bei der Versicherung arbeitet.
Lassen Sie sich den Antrag und die Bedingungen sowie die Beratungsdokumentation aushändigen, lesen Sie die Fragen und sonstigen Bedingungen. Was Sie da bei Google gefunden haben ist irrelevant, da es sich nicht die Formulierung in dem Antrag handelt, den Sie unterschreiben sollen.
Der Vertreter ist „Auge und Ohr“ des Versicherers. Nehmen Sie einen neutralen Zeugen zur Antragsunterzeichnung mit und fertigen Sie dann für sich ein Protokoll an (mit Datum und Unterschriften).
Ich weiß jetzt wie die Fragen genau formuliert sind.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir nochmal kurz weiterhelfen können. Es sind nur 3 Fragen.
- a) Hiermit bestätigt die zu versichernde Person, dass sie
– voll arbeitsfähig ist und
– innerhalb der letzten 12 Monate vor Unterzeichnung dieses Antrags maximal
zwei Wochen
zusammenhängend ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer schulischen/beruflichen Ausbildung oder
ihrem Studium wegen Erkrankung nicht nachging.
b) Diese Bestätigung kann nicht abgegeben werden. Deshalb ist Antrag 20862-M erforderlich. - Bezogen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre bzw. beziehen Sie oder haben Sie
eine Rente oder Pension aus gesundheitlichen Gründen beantragt oder haben
Sie die Feststellung einer Erwerbsminderung (MdE), Wehrdienstbeschädigung
(WDB) oder Schwerbehinderung (GdB) bewirkt, beantragt bzw. ist
ein derartiger Antrag vorgesehen? - Bestehen für Sie bereits Versicherungen mit einer Berufsunfähigkeitsrente,
sind solche beantragt oder wurden Anträge zurückgestellt oder
abgelehnt?
Prima. Die Fragen sind sehr eindeutig gestellt. Ich darf Ihnen natürlich nicht sagen, was Sie da angeben müssen. Nachher muss ich dafür noch meinen Kopf hin halten
Aber wie gesagt: Sehr eindeutig und Sie haben denke ich verstanden, was der Versicherer wissen will.
Zu den sonstigen Punkten des Angebots möchte ich jetzt mal nichts weiter sagen.
Beste Grüße und immer beste Gesundheit!
Hallo,
nein…es müssen immer nie gestellten fragen beantwortet werden. Und auch immer nur für
den angegebenen Zeitraum (in der regel 5 Jahre).
Aber bitte beachten sie die abstrakte Verweisung! Dies bedeutet das sie auch bei
anerkannter berufsunfähigkeit in einen anderen Beruf verwiesen werden können!
Viele grüße
Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit
vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben,
auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?
Wie lautet die genaue Fragenstellung?
Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit
vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben,
auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?
Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit
vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben,
auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?
Hallo,
ich würde den Text der Fragen genau lesen und nur das beantworten, was auch gefragt wird. Wenn nicht nach sonstigen Beschwerden oder Krankheiten gefragt wird, würde ich nichts angeben.
Wenn gefragt wird, dann bitte angeben, sonst ist es Versicherungsbetrug bzw. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, dann hätten Sie im Ernstfall evt. umsonst bezahlt.
mfg
Martin Alber