Berufsunfähigkeit privat und gesetzlich

Hallo,

was haltet ihr von beiden Aussagen, speziell von der zweiten:

Gesetzliche Versicherung, Bescheid: " Sie haben Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weil sie berufsunfähig sind.Sie sind in Ihrem Beruf und in vergleichbaren Tätigkeiten nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich einsatzfähig."

Private Berufsunfähigkeitsversicherung daraufhin: "Bitte beachten Sie, dass der Rentenbezug der DRV keinen Nachweis einer leistungsauslösenden Berufsunfähigkeit darstellt, da unterschiedliche Leistungskriterien zugrunde liegen.

Strenger als das Gesetz? Katholischer als der Vatikan? Sofort zum Anwalt?

Habt Dank für Infos und guten Rat !!!

Olympias

Pacta sunt servanda.

Ein Kunde kann doch nicht mit einer privaten Versicherung bestimmte Kritieren vereinbaren, als das Gesetz sie vorsiehst, und sich später darüber beschweren!

Ob sich der Gang zum Anwalt lohnt, ist schwer zu sagen. Im Zweifel ja, denn er kann überprüfen, ob der Anspruch besteht. Das hat aber nichts mit der amtlich gestellten Berufsungfähigkeit zu tun.

Levay

Pacta sunt servanda.

Ich kann kein Latein. Danke.

Ein Kunde kann doch nicht mit einer privaten Versicherung
bestimmte Kritieren vereinbaren, als das Gesetz sie vorsiehst,
und sich später darüber beschweren!

Es wurden keine Leistungskriterien vom Kunden vereinbart. Die sind von der Versicherung selbst.

Ob sich der Gang zum Anwalt lohnt, ist schwer zu sagen. Im
Zweifel ja, denn er kann überprüfen, ob der Anspruch besteht.
Das hat aber nichts mit der amtlich gestellten
Berufsungfähigkeit zu tun.

Wenn die DRV EM und BU feststellt, was will dann von privater BU-Versicherung noch dagegen gesagt werden?

Trotzdem Danke
Olympias

Hallo!

Pacta sunt servanda.

Ich kann kein Latein. Danke.

Verträge sind Einzuhalten. Bitte :smile:

Ein Kunde kann doch nicht mit einer privaten Versicherung
bestimmte Kritieren vereinbaren, als das Gesetz sie vorsiehst,
und sich später darüber beschweren!

Es wurden keine Leistungskriterien vom Kunden vereinbart. Die
sind von der Versicherung selbst.

Natürlich - man handelt ja in der Regel nicht einen individuellen Versicherungsvertrag aus. Dennoch sind diese allgmeinen Versicherungsbedingungen wohl Verrtagsbestandteil geworden.

Wenn die DRV EM und BU feststellt, was will dann von privater
BU-Versicherung noch dagegen gesagt werden?

Wenn vereinbart ist, dass die private Versicherung eigene Beurteilungskriterien anlegt, dann ist das meiner Meinung nach vollkommen in Ordnung. Dass der Begriff der Berufsunfähigkeit in der privaten Versicherung der selbe sein muss wie in der gesetzlichen, kann ich nicht nachvollziehen.

Wie gesagt - im „Ernstfall“ würde ich das einem Anwalt anvertrauen. Zumindest ist man danach schlauer.
Ich kann aber nicht erkennen, warum es grundsätzlich nicht möglich sein soll, dass die Versicherung die mit ihr vereinbarten Kriterien anlegt und eine Feststellung der Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreichen lässt.

Gruß,

Florian.

Strenger als das Gesetz? Katholischer als der Vatikan? Sofort
zum Anwalt?

Nicht strenger, anders. Bevor man zum Anwalt geht, würde ich den Ombudsmann einschalten. Der kostet nichts und prüft, ob der Bescheid der Versicherung den Vertragsbestimmungen entspricht.

Es wurden keine Leistungskriterien vom Kunden vereinbart.

Nicht „vom“ Kunden, aber „mit“ dem Kunden. Auch wenn der Kunde sich bei Vertragsschluss die Vereinbarungen nicht genau durchgelesen haben sollte: Er hat darüber eine Vereinbarung getroffen. Die Versicherung kann nicht nach einseitig ihre Pflichten festlegen, sondern die ergeben sich aus dem Vertrag, und zum Vertrag gehören auch die AGB. Man muss sich informieren, wie die Bedingungen der einzelnen Anbieter lauten - und wenn man mit denen einverstanden ist, schließt man den Vertrag ab.

Levay

Hallo!

Private Berufsunfähigkeitsversicherung daraufhin: "Bitte
beachten Sie, dass der Rentenbezug der DRV keinen Nachweis
einer leistungsauslösenden Berufsunfähigkeit darstellt, da
unterschiedliche Leistungskriterien zugrunde liegen.

Habt Dank für Infos und guten Rat !!!

Also mal allgemein: das ist überhaupt nicht ungewöhnlich. Bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es ganz unterschiedliche Produkte und die sind halt nicht unbedingt identisch mit der gesetzlichen Versicherung. Da muss man halt, wie schon geschrieben, schauen was im Versicherungsvertrag steht. (Und wenn man eine Versicherung abschließt überlegen was man für eine abschließt.)

Ein Beispiel, das mir in meiner Berufspraxis am häufigsten untergekommen ist:

Die (österreichische) gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung hat bei einer gewissen Kategorie von Dienstnehmern Berufsschutz.

Die zusätzliche private Berufsunfähigkeitspension hat konkret keinen Berufsschutz (weil billigere Prämie, daher wurde diese Variante gewählt).

Der Betroffene wird in seinem Beruf berufsunfähig und bekommt Berufsunfähigkeitspension von der Pensionsversicherungsanstalt. Er beantragt dann eine Rente bei der privaten und diese lehnt ab, weil es noch andere Berufe gibt, in denen er tätig sein kann (z.B. Portier).

Die Frage, ob Berufsschutz ja oder nein, ist daher z.B. beim Abschluss einer privaten Versicherung ganz wichtig.

Gruß
Tom