Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit

Hallo so nun zu meiner Frage. Habe Arthrose Gard 4 im linken Knie bin examinierte Altenpflegerin und das rechte Knie macht auch Probleme durch die Überbelastung. Ich war von Februar bis ende Mai 2012 krank geschrieben auf ärztl. Rat hin habe ich gekündigt. Seit dem 01.06.2012 bin ich nun Arbeitslos und will ne Umschulung machen. War auch schon beim Amtsarzt vom Arbeitsamt der auch sagte es käme nur eine Umschulung mit meinen Knien in Frage. Nun zu meiner Frage die Berufsunfähigkeitsversicherung hatte meinen ersten Antrag abgewiesen. Aufgrund das ich ja weniger als 6 Monate krank war und das ich ja durch Arbeitslosigkeit dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe.

Nun reicht es aus wenn ich denen vom Arbeitsamt ne Bescheinigung ausstellen lasse wo steht das ich seit dem 01.06.2012 auch nicht nach Krankenstand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand und das die mir eine Umschulung genehmigen? Ich habe in den letzten Wochen so oft mit der Versicherung telefoniert aber ich bekomme keine Antworten die mich weiter bringen. Wer hatte schonmal so einen Fall???

Hoffe Ihr könnt mir Rat geben ansonsten bleibt nichts anderes Übrig und mich beim Vdk als Mitglied anmelden.

Hallo,

ich vermute einmal, dass es sich um eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung handelt.

Ob eine BU-Rente erfolgen wird, kann man pauschal nicht beantworten,
ohne die Vertragsbedingungen zu kennen.

Bei vielen Altverträgen könnte eine abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf möglich sein.

Gruß Merger

Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Antwort

Hallo.

„Merger“ hat ja schon auf die abstrakte Verweisung verwiesen. Es kann aber auch eine Klausel enthalten sein, dass zwar eigentlich ein Beruf versichert ist, dieser aber bei (nach einer bestimmten Zeit des Anhaltens der) Arbeitslosigkeit nur noch als Erwerbsunfähigkeitsschutz fungiert.

Ob die Kündigung im Bezug auf die privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Vorgehensweise war stelle ich zumindest mal in Frage. Eine genaue Beantwortung ohne die genauen Bedingungen der Versicherung zu kennen ist aber absolut unmöglich.

Was genau antwortet denn der Versicherer am Telefon?

Viele Grüße vom unabhängigen Versicherungsmakler aus Saarbrücken

Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Guten Tag,

die antworten da ich nicht 6 Monate am Stück krank geschrieben war aber ich war ja 3 Monate krank geschrieben und das Arbeitsamt hat mich ja nicht auf den Arbeitsmarkt zu erfügung gestellt weil sie erst durch den Amtsarzt die Aussagen meines Ortjopäden prüfen lassen mußten. Jetzt wollen die die Unterlagen vom Amtsarzt und vom Arbeitsamt eine Bestätigung das ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Klasse nur das liebe Amt lässt sich Zeit!

Hallo,

der Fall zeigt recht eindrucksvoll, was alles schiefgehen kann, wenn nicht rechtzeitig (sofort!) fachkundige Hilfe eingeholt wird. Die sollte jetzt eingeholt werden, ich empfehle einen Versicherungsfachanwalt zu mandatieren. Und bitte eine(n) echte(n) Fachmann/frau, keine hoffnungsvolle Nachwuchskraft. Wenn keine Rechtsschutzversicherungs besteht und du dir einen Prozess nicht leisten kannst, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

In deiner Schilderung sind gleich mehrere Dinge zu finden, die so nicht hätten passieren dürfen.

Erstaunlich ist die Rolle des Arztes, der zum Berater im Arbeits- und Versicherungsrecht mutiert. Da würde ich - ohne vorher über seine Rolle zu sprechen - einen Datenauszug nach §34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) anfordern. Natürlich ganz freundlich und ohne Vorwürfe. Mit etwas Glück kann der Anwalt das gut gebrauchen.

Viel Grück wünscht
oscar.