Berufsunfähigkeit und HIV

Hallo… Ich bin total verzweifelt und hoffe, auf diesem Wege Betroffene, Erfahrene, potenzielle Helfer, Kenner oder evtl. sogar humane Versicherungsspezialisten zu finden, die sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gut auskennen und vor allem wissen, wie ein Versicherungsunternehmen bzw. eine Fachabteilung in solchen Fällen bzw. in meinem speziellen Fall reagiert.

Beschreibung in Kurztext:

  • Berufsunfähigkeitsversicherungsabschluss
  • fünf Monate nach Abschluss: Feststellung einer HIV-Infektion durch anonymen HIV-Test beim örtlichen Gesundheitsamt
  • Reaktion des Versicherungsunternehmens im Falle einer Berufsunfähigkeit?

Beschreibung im Langtext:

Mein spezieller Fall:
Vor ca. sieben Monaten habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Fünf Monate nach dem Abschluss der Versicherung habe ich aus Gag einen anonymen HIV-Test (beim örtlichen Gesundheitsamt) gemacht. Der Test war zweifach und LEIDER ohne Zweifel positiv. Der Arzt vom Gesundheitsamt erklärte mir, dass es sich Aufgrund der hohen Viruslast im Blut, um eine Neuinfektion handeln muss. Auf jedem Fall brach für mich eine Welt zusammen.
Dadurch, dass ich einen anonymen Test beim Gesundheitsamt gemacht habe, blieb die Krankheit anonym, also wurde sie somit noch nicht Aktenkundig.
Inzwischen sind es sieben Monate vergangen seitdem ich die Versicherung abgeschlossen habe und obwohl es mir gesundheitlich (Gewichtsverlust, Körperschwäche, Herpes, Aphten, Pilzbefall, angeschwollene Lymphknoten, Durchfälle, Schweißausbrüche) und vor allem Psychisch (starke Depressionen, Angstzustände etc.) nicht sehr gut geht, habe ich Angst zum Arzt zu gehen und die Krankheit Aktenkunig zu machen.
Ich habe bedenken, dass die betroffene Versicherung sich weigern wird im Fall der Fälle zu zahlen, aufgrund der jungen Ereignisse oder dass sie versuchen werden mir unter zu jubeln, dass ich von der Krankheit bereits gewusst habe und nur deswegen eine BU abgeschlossen habe oder das ich erst mal klagen muss und Jahre auf mein Geld warten muss und ich so evtl. zum Sozialfall werde.
Auf welche Ideen könnten die noch kommen? Muss ich mir überhaupt Sorgen machen?

Guten Tag Swisscom,
Ihre Anfrage verstehe ich so, dass sie abstrakt gemeint ist und ohne
Bezug zu einem tatsächlich eingetretenen Fall steht.

Grundsätzlich kann man sagen, dass ein BU-Versicherer im Leistungsfall
immer sehr genau prüft, ob vertragliche Verpflichtungen durch den
Versicherungsnehmer eingehalten wurden. Das bezieht sich insbesondere
auf die vorvertragliche Anzeigepflicht im Zusammenhang mit den
Gesundheitsfragen. Diese Prüfung kann nicht verhindert werden.
Im Interesse aller Versicherten muss sie auch stattfinden.

In der Folge kann es sein, dass ein VU - wenn es Zweifel an der
Erfüllung der Obliegenheit hat - auch die Leistung verweigert.
Ein Versicherungsnehmer wird sich dann die Leistung - wenn sie ihm
nach Recht und Gesetz zusteht - vor Gericht erstreiten müssen.

Das Prozessrisiko läßt sich vorab kaum bis nicht einschätzen.

Es hängt von tatsächlichen Gegebenheiten im Vorfeld des Vertragsschlusses und während der Laufzeit ab, die das Gericht prüft.

Eine besondere Verfahrensweise bei der Beantragung der Leistung
im außergerichtlichen Verfahren ist nicht anzuraten. Ein Betroffener
sollte gemäß seinen vertraglichen Verpflichtungen seinen Versicherer
informieren. Alles weitere ergibt sich dann aus dem Schriftwechsel.
Ergeben sich aus der Prüfung des Versicherers keine Anzeichen für
eine Verletzung der Obliegenheiten seitens des Versicherungsnehmers,
so wird ein Versicherer regelmäßig auch leisten.
In diesem Punkt erscheint die Regulierungswirklichkeit in einem
deutlich besseren Licht als weit verbreitete Vorurteile dies
vermuten lassen.
Gruß
Günther

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tut mir sehr leid !!!

ich denke das beste ist, nicht zum arzt zu gehen, auf keinen fall irgendwo daten und angaben zu hinterlassen und einen guten Anwalt mit schwerpunkt versicherungsrecht ausfindig zu machen der sie bei allem unterstützen und beraten kann.

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ich denke das beste ist, nicht zum arzt zu gehen,…

Du rätst einen HIV-Kranken wirklich keinen Arzt aufzusuchen? Geht es hier nur noch ums liebe Geld oder spielt die Gesundheit auch eine rolle???

Also ich bin jetzt kein Versicherungsexperte, aber so ganz verstehe ich das Problem hier nicht.
In dem geschilderten Fall wurde doch der Test erst nach Abschluss gemacht. Somit waren doch die Angaben des VN bei Abschluss („Nach bestem Wissen und Gewissen“) korrekt!?
Wenn nach Abschluss nun ein Fall Eintritt aus dem eine Berufsunfähigkeit resultiert dann ist das doch genau das Risiko für das man sich versichert!?
Oder ist bei diesem Vertrag eine „Mindest-Gesundheitszeit“ von einem Jahr oder so involviert!?

Und das das VU versucht zu beweisen das der VN bereits davon gewusst hast ist doch so und so der Fall. Soll der VN erst warten bis er ein Fall für die Pflegeversicherung wird?

Ist doch quatsch!
Also wenn ich eine reale Person mit einer derartigen Geschichte kennen würde würde ich ihr schleunigst empfehlen die Sache aktenkundig zu machen. Einem VU wird es doch einfach gemacht wenn dem VN anzusehen ist das etwas nicht stimmt!

ot: HIV ist behandelbar, bitte bedenken!
Hallo Swisscom,
Artikel wird eh irgendwann gelöscht wg. FAQ 1129, aber vielleicht liest Du es ja trotzdem vorher. ( Bin kein Experte, weder zum Thema HIV-Infektion, noch weniger zum Thema BU, denke aber, dass Du Deine Angaben doch korrekt, nach dem damaligen Wissensstand gemacht hast…)
Mit HIV wird man ja nicht automatisch berufsunfähig.
—>
Es gibt mittlerweile gute Behandlungsmöglichkeiten für Menschen mit HIV!
Bitte setze Dich schnellstmöglich mit Betroffenen, Fachärzten und Beratern zusammen. Deine Gesundheit ist jetzt erst mal vorrangig.
Es gibt so viele Möglichkeiten, die helfen, nutze sie.
Und jetzt Kopf aus dem Sand, informiere Dich bitte, es gibt Hilfe!
http://www.weltaidstag.com/content.asp?wdid=10&sid=0…
http://www.gib-aids-keine-chance.de/beratung/index.php
Alles Gute,
Finjen

ich meinte damit erst sich bei einem Anwalt schleunigst erkundigen und dann ab zum Arzt. Die Angelegenhei mit einem Anwalt wäre wohl in einem Telefonat von 1 Stunde erledigt.

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ich meinte damit erst sich bei einem Anwalt schleunigst
erkundigen und dann ab zum Arzt. Die Angelegenhei mit einem
Anwalt wäre wohl in einem Telefonat von 1 Stunde erledigt.

Wenn die Infektion bei Vertragsabschluss nicht bekannt war, ja sogar noch nicht einmal diagnostiziert war, weiß ich nicht, warum A zu einem Anwalt will.

Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen korrekt beantwortet? Ja–> kein Problem!

deswegen eine BU abgeschlossen habe oder das ich erst mal
klagen muss und Jahre auf mein Geld warten muss und ich so
evtl. zum Sozialfall werde.

Warum machst Du Dir jetzt dies Gedanken ? Es ist doch alles gelaufen und nicht mehr zu ändern, sich jetzt selber verrückt zu machen bringt doch nichts.

Du hast Deine Diagnose fünf Monate nach dem Abschluß der Versicherung bekommen. Die Viruslast belegt, dass Du bei Antragstellung von der Infektion noch nichts gewußt hast. Ich gehe davon aus, dass der Vertragsbeginn auch schon vor dem Test gewesen ist. Dann kann man Dir nichts anhaben. Sollte der Vertragsbeginn nach dem test gewesen sein, könntest Du ein Problem haben. Bei vielen Gesellschaften muß man Änderungen im Gesundheitszustand nach Antragstellung und vor Vertragsbeginn mitteilen.

Muss ich mir überhaupt Sorgen machen?

Ich bin der Meinung nein. Du solltest schleunigst zum Arzt gehen und Dich behandeln lassen. Je länger Du dein normales Leben führen und Deiner Arbeit nachgehen kannst, umso besser.

ich denke das beste ist, nicht zum arzt zu gehen, auf keinen

Für die Versicherung bist das bestimmt das Beste, denn das verkürzt die Lebenserwartung beträchtlich.

guten Anwalt mit schwerpunkt versicherungsrecht ausfindig zu machen

Was bitte soll der Anwalt jetzt tun ? Solange kein Leistungsantrag gestellt ist und dieser zur Unzufriedenheit des Versicherten beschieden wurde, kann der Anwalt gar nichts tun. Er kann noch nicht einmal beraten, denn er weiß ja gar nicht, ob überhaupt ein Problem besteht.

Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt sein Problem darin das der Test anonym war, ergo heißt es, das er vor Antragstellung schonmal einen hätte anonym machen können.
Wer in der Beweispflicht steht weiß ich net genau, aber Fakt ist das dieser Fall durch den anoymen Test sehr heikel ist und man aufkeinen Fall sagen kann, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht verletzt wurde.

Viele Grüße

Helena

Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt sein Problem darin
das der Test anonym war, ergo heißt es, das er vor
Antragstellung schonmal einen hätte anonym machen können.
Wer in der Beweispflicht steht weiß ich net genau, aber Fakt
ist das dieser Fall durch den anoymen Test sehr heikel ist und
man aufkeinen Fall sagen kann, dass die vorvertragliche
Anzeigepflicht nicht verletzt wurde.

Sorry, aber das ist Quatsch! Die Versicherung muss die Anzeigepflichtsverletzung dem VN nachweisen. Ich dachte Du arbeitest auch im Versicherungsbereich!?

Ich arbeite nicht nur dort ich habe es aus richtig gelernt, aber wie du sicherlich auch weißt kann man net alles wissen :wink:.
Ich werde am Montag mal in der Leistungsabteilung Leben in unserer Zentrale anrufen und ich bin mir sicher, das man nicht pauschal sagen kann, das nur der Versicherer in der Nachweispflicht ist.

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Hallo!

Ich arbeite nicht nur dort ich habe es aus richtig gelernt,
aber wie du sicherlich auch weißt kann man net alles wissen
:wink:.

Dann muss man aber auch nichts zu der Frage sagen :wink: Wenn es Dich beruhigt, ich habe es studiert.

Ich werde am Montag mal in der Leistungsabteilung Leben in
unserer Zentrale anrufen und ich bin mir sicher, das man nicht
pauschal sagen kann, das nur der Versicherer in der
Nachweispflicht ist.

Doch das kann man! Bei jeder Leistungspflichtprüfung muss primär der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Anzeigepflichtsverletzung nachweisen.

Nebenbei, wie sollte der VN so etwas nachweisen? Bestätigung aller Ärzte in Deutschland einholen?

Gruß
CM

Nicht die Anonymität ist entscheidend. Sondern vielmehr die Tatsache,
dass der Test durchgeführt wurde, als die Police schon lange im Land war. Der VN hat objektiv von seiner Krankheit erfahren, als er seiner
vorvertraglichen Anzeigepflicht bereits genügt hat.
Wenn die Dinge so liegen, wie sie beschrieben wurden, kann keine
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorliegen.

Gruß
Günther

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