Berufsunfähigkeit und nicht gezahlter Beitrag

Hallo,

ein guter Freund hat vor ca. 12 Jahren eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abgeschlossen.

Er ist nach einem Arbeitsunfall (vor ca. 5 Wochen) krank geschrieben (Sturz vom Baugerüst) und sein Arzt meinte heute zu ihm, dass er seinen Beruf wohl nicht mehr ausüben kann.

Da sein Arbeitgeber in den letzten Monaten sein Gehalt nur teilweise gezahlt hat, gingen in den letzten zwei Monaten die Abbuchungen aller seiner Versicherungen nicht durch. Er hat aber alle angerufen und gesagt, dass er später zahlen wird. Eine Mahnung kam aber nur wegen seiner privaten Krankenversicherung, nicht wegen der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bekommt er jetzt trotzdem seine monatliche Rente, wenn er berufsunfähig bleibt? Es waren damals 2400 DM monatlich vereinbart.

Sein Arzt meinte, es sei so ernst, dass er auch von der staatlichen Rentenversicherung eine Rente bekommt. Er hat sich erkundigt, das wären dann ca. 987 Euro.

Bekommt er dann beide Renten zusammen, oder ist irgendwo geregelt, dass die staatliche Rente gekürzt wird, wenn es eine Private ergibt? Es kommt ihm komisch vor, dass er dann mit beiden Renten mehr hätte, also er vorher verdient hat.

Dank Euch!

Liebe Grüße

Felix

Guten Tag Felix,
zu diesem Zeitpunkt ist es müßig, die von Ihnen gestellten Fragen beantworten zu wollen, weil:

  1. der Sachverhalt der Berufsunfähigkeit durch die vorhandene Arztaussage noch nicht hinreichend festgestellt wurde.
    Dazu braucht es ein förmliches Antrags- bzw. Prüfungsverfahren sowohl
    in der Gesetzlichen Rentenversicherung als auch in der Privaten
    Berufsunfähigkeitsversicherung. Danach erst steht fest, ob Ihr Bekannter nach altem Recht eine gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderungsrente nach neuem Recht bekommt. Und auch die Private BUV ist dem Grunde und der Höhe nach an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft, die hier nicht bekannt sind und auch von denen in der Gesetzlichen Rentenversicherung abweichen.
    Mit anderen Worten: Selbst wenn eine Gesetzliche Rente geleistet wird,
    kann deswegen nicht ohne weiteres die genannte Leistung aus der Privaten BUV als sicher vorausgesetzt werden.

  2. der Beitragsrückstand in der Privaten BUV von hier aus nicht abschließend gewürdigt werden kann. Einerseits spricht Ihre Darstellung dafür, dass die Gesellschaft - nach telefonischer Bitte
    Ihres Bekannten - einer Beitragsstundung zugestimmt hat.
    Belegt wird dies durch die - nach Ihrer Darstellung - bislang nicht erfolgte förmliche Mahnung.
    Letzte Sicherheit hierfür kann es dennoch nicht geben. Zumindest steht zu vermuten, dass eine Gesellschaft im drohenden Leistungsfall sich auf einen monatelangen Beitragsrückstand berufen kann und dadurch
    zumindest das Verfahren schwieriger wird.
    Mein Tipp: Zunächst und vorrangig den Beitragsrückstand beheben, bevor das förmliche Mahnverfahren einsetzt und ein Leistungsantrag gestellt wird. Da der Beitragsrückstand nicht durch Krankheit bzw. vermeintliche Berufsunfähigkeit im Frühstadium ausgelöst wurde, kann
    aus meiner Sicht auch keine gegebenenfalls im BUV-Vertrag enthaltene
    rückwirkende Beitragsstundungsklausel aus eben diesem Grund greifen.

Gruß
Günther

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Hallo Felix,
im Nachgang zu meinem Beitrag möchte ich ergänzen, dass ich einen
Umstand übersehen habe: Auch wenn der Arzt von staatlicher Rentenversicherung spricht, ist zu klären, ob die Ursache (Arbeitsunfall) für die gegenwärtige Arbeitsunfähigkeit und eine
eventuelle künftige Berufsunfähigkeit nicht ganz woanders mündet:
Wenn tatsächlich ein Arbeitsunfall vorliegt (Unfall während der
Arbeitszeit als abhängig Beschäftigter bei einem der Bauberufsgenossenschaft angeschlossenen Unternehmen?), so wird neben
einer modifizierten BU- bzw. Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung eine sog. Unfallrente von der Berufs-
genossenschaft erbracht. Deswegen: Falls nicht schon geschehen, den
Hergang offiziell der Berufsgenossenschaft melden.

Gruß
Günther

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