Hallo,
nachdem ich bei meiner ersten BU (an Riesterrente gekoppelt) zu jung und sehr dumm war und zudem Arztbesuche wirklich vergessen habe(ja, mach ich nie wieder, inzwischen lese ich mich vorher ein und hole meine Arztunterlagen zusammen)habe ich ueber einen anderen Makler mehrere Probeantraege bei anderen Versicherungen mit der vollstaendigen Angabe von Vorerkrankungen gestartet. Leider habe ich nur negative Bescheide bekommen, obwohl es meist nur einmalige Untersuchungen waren. Mein Plan ist nun meiner alten Versicherungsgesellschaft die Karten auf den Tisch zu legen und alle bis zum Vertragsabschluss vorgelegenen Vorerkrankungen (die ich ja jetzt weiss, aber inzwischen sind Untersuchungen hinzugekommen) auf den Tisch zu legen, und sie bitten, ob sie den Vertrag oder vielleicht zumindest den Riestervertrag weiterlaufen zu lassen. Was halten Sie von diesem Plan?
Hallo,
wenn Du vorgehst, wie beschrieben, kannst Du Dir das Ergebnis denken. Dazu muß ich wohl keine Worte mehr verlieren.
Arglistige Täuschung verjährt nach zehn Jahren. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit (Du hättest wissen müssen, daß…) verjährt nach drei Jahren - jeweils nach Vertragsschluß.
Benni
Guten Abend aus Berlin.
Zu einer Riester-Renten-Versicherung gibt es keine Gesundheitsfragen, insofern kein Problem. In der Regel bestehen bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Wartezeiten (3 Jahre).
Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung ganz offen.
Beste Grüße
Frank Bronak
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Guten Tag Bowner,
Ihr Vorhaben ehrt Sie in gewisser Weise. Indessen ist es -nach
meiner Ansicht - zu spät. BUV-Anbieter stellen die höchsten Hürden
innerhalb der LV-Gilde auf. Ein Anbieter, der getäuscht wurde, hat
nach meiner Überzeugung keine Veranlassung, aus Höflichkeit auf ein
Wiedergutmachungsangebot Ihrerseits einzusteigen. Die BUV-Zunft
muss mittlerweile nicht nur akkurat sondern vorausschauend genau und
im wahren Wortsinn v o r s i c h t i g handeln. Sonst geraten
die schlechten hereingenommenen Risiken zu Belastungen, die nicht mehr
zu handhaben sind. Riester ist kein Problem. Das kriegen Sie an jeder
Ecke hinterhergeschmissen. Ihr schlechtes BU-Risiko steht aber in der
Austauschdatenbank der BUV-Anbieter. Und noch für lange Zeit.
Gruß
Günther
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Hallo,
bedeutet das, dass nach 10 Jahren es grundsätzlich nicht zu einer Anfechtung kommen kann?
Nur so aus Interesse.
tommyboy
Hallo,
bedeutet das, dass nach 10 Jahren es grundsätzlich nicht zu
einer Anfechtung kommen kann?
ja, so ist es. Du kannst bei Vertragsabschluß vor zehn Jahren noch so hemmungslos gelogen und betrogen haben, nach zehn Jahren hat die Versicherung keine Möglichkeit mehr, daraufhin den Vertrag anzuzfechten bzw. Leistungen zu verweigern. Bei kleineren „Vergehen“ beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.
Verjährungsfristen sollen dem Rechtsfrieden dienen. Aber wie bei fast allen Dingen, kann man sie eben auch mißbrauchen. Wer dahingehend hoch pokern will, kann sich in der Tat einen gehörigen Vorteil verschaffen.
Benni