Berufsunfähigkeit Versicherung

Hallo, habe eine Hüftenoperation hinter mir.
Seit drei Monaten nicht mehr zur Arbeit gegangen.
Habe eine Berufsunfähigkeit Versicherung vor drei Jahren abgeschlossen.
Zahlen die was für dies drei Monaten auch?
Bin zurzeit von der Kasse bezahlt. Gruß

am besten in den Bedingungen nachlesen

Hallo,
bei der BU gibt es zuviele unterschiedliche Bedingungen: Bitte schnellstens bei der Versicherung melden, Formular anfordern und sofort mit Kopie des Artzberichtes zurück!!!
Vor der BU wird Krankngeld bezahlt - bis zu 78 Wcohen.
Erst wenn die BU eindeutig festgestellt wird, ersetzt die BU-Rente das Krankengeld.
Bitte auch die gesetzliche Rentenversicherung informieren und Formulare anfordern!
VG
Heinz

Hallo,

wenn Sie einen Invaliditätsgrad von min 50% haben und der auch dauerhaft ist dann haben Sie Anspruch auf die BU-Rente.

Aber genaueres müssen Sie Ihrem Vertrag entnehmen!!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo,

leider ist das so pauschal nicht zu sagen. Dieses hängt entscheidend von den
Versicherungsbedingungen, dem Beruf und den Umständen ab.

Haben Sie schon etwas unternommen bei der Gesellschaft?

Welcher Tarif und welche Gesellschaft ist es denn?

Beruf?

Wie ist die Prognose vom Arzt?

Es reicht nicht aus „einfach nur“ krank geschrieben zu sein, dieses ist als
Anspruchsvoraussetzung in der BU nicht genug.

Gruß
Sven Hennig

Seit drei Monaten nicht mehr zur Arbeit gegangen.
Habe eine Berufsunfähigkeit Versicherung vor drei Jahren
abgeschlossen.
Zahlen die was für dies drei Monaten auch?
Bin zurzeit von der Kasse bezahlt. Gruß

Hallo,

solange Sie krank geschrieben sind, erhalten Sie eine Zahlung der Krankenkasse, in etwa 80% des letzten Einkommens. Diese Zahlung kann bis 72 Wochen andauern, mit der Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten Sie also bei Krankheit 78 Wochen Geld. Eine BU zahlt je nach Bedingungen im besten Fall erst, wenn man bereits 6 Monate BU war oder wenn vorauszusehen ist, dass Sie mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sein werden. Im schlechtesten Falle bei voraussichtlicher Dauer von 3 Jahren. Sollte also nicht abzusehen sein, dass Sie noch eine Weile arbeitsunfähig sind, werden Sie kein Geld bekommen. Ohnehin bekommen Sie nicht doppelt Geld, also entweder Krankenkasse oder BU.

Ich sehe bei einer Zahlung durch die Krankenkasse auch nicht das Problem eine BU finanziell in Anspruch nehmen zu müssen. Oder gibt es Verpflichtungen, die Sie inzwischen nicht mehr einhalten können ?

Gruß

Hallo Johny,

es gibt die begrifflichen Unterschiede der Arbeits- und der Berufsunfähigkeit!

Ihr Beispiel klingt nach Arbeitsunfähigkeit und somit ist Ihr Krankenversicherer zuständig, der Ihnen - sofern Sie Angestellter sind - nach 6 Wochen ein Krankentagegeld auszahlt. So steht es um den Nornmalfall.

Ansonsten sollten Sie in die Versicherungsbedingungen aschauen oder Ihren Versicherungsmakler fragen!

Fairsicherungsmakler
Pe Sturm

Hallo johnnyyyyyy,

ich würde an ihrer Stelle den Fall der Versicherung melden, kann nie schaden. Wenn Sie wieder 100% fit und arbeitsfähig sind, gibt es natürlich keine Leistung, aber es könnte sich ja zu einer Berufsunfähigkeit entwickeln.
Von daher mit ihrem Makler bzw. der Versicherung sprechen, denn Fall schildern und vor allem:
wieder Gesund werden :smile:).
LG
MA

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Zahlen die was für dies drei Monaten auch?

Hallo johnyyyyyyy,

aus rechtlichen Gründen dürfen nur „allgemeine Fragen zur Rechtslage“ hier beantwortet werden, sonst wäre es verbotene Rechtsberatung. Ich beantworte gern die Frage: „Führt eine Hüftoperation mit drei Monaten Arbeitsunfähigkeit zu Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?“

Die BU-Versicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit „im Sinne der Bedingungen“ für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Zu prüfen ist demnach:

  1. Liegt BU im Sinne der Bedingungen vor?
    Das hängt vom versicherten Beruf (bei Vertragsabschluss bzw. jetzt, abh. von den Vertragsbedingungen) ab und von weiteren Vertragsbedingungen.

  2. Leistet der Versicherer ab Eintritt der Berufsunfähigkeit rückwirkend mit/ohne Frist oder ab Meldung/Leistungsantrag?
    Auch das ist je nach Vertragsbedingungen unterschiedlich.

Wenden Sie sich bitte an den Vermittler Ihres Vertrages, er wird - vom Versicherer - für die Vertragsbetreuung bezahlt und kann Ihnen diese Fragen individuell zu Ihrem Vertrag (hoffentlich!) beantworten.

Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler

Hallo,

nein!

siehe § 2 AVB: BU liegt vor, wenn… mehr als 6 Monate…

Sollten Sie nach 6 Monaten immer noch nicht gearbeitet haben können, dann ja.

Gruß Jochen

Hallo,

Standard ist, dass nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit laut BU-Bedingungen rückwirkend geleistet ist - zumindest bei den „guten“ Gesellschaften und Tarifen. Das heisst, nach diesem Zeitraum ist man laut Bedingungen BU (in der privaten Versicherung). Falls nicht - wende Dich vertrauensvoll an Deinen Vermittler, dann muss der zahlen, weil er Mist verkauft hat.
MfG JOs

Wenn Sie nicht berufsunfähig sind, dann nicht.

Hallo,

die BU-Versicherung leistet im Regelfall erst dann, wenn ein Arzt attestiert, das die Berufsunfähigkeit mindestens für die Dauer von 6 Monaten anhalten wird. Zudem leistet die Versicherung nicht rückwirkend ab Krankheitsbeginn, sondern immer erst ab dem Datum der Meldung des „Schadensfalles“ durch den Versicherten.
Es ist jedoch auch dann nicht so einfach, nun die BU-Rente zu erhalten. Nach der Meldung des Eintrittes einer (vorübergehenden oder anhaltenden) BU beginnt die Versicherung ein langwieriges Prüfungsverfahren, ob nicht vorvertraglich irgendwelche Anzeigenpflichten verletzt wurden, d.h. z.b. eine Vorerkrankung verschwiegen wurde. Meist finden die Versicherungen dann irgendwas, was sie dann von Ihrer Zahlpflicht befreit oder sie zumindest meinen, das es sie von der Zahlpflicht befreien würde.
Ziemlich kompliziert, von einer BU-Versicherung Geld zu erhalten und wenn dann dauert es erstmal eine längere Zeit wegen der Prüfung.
Ich persönlich würde empfehlen, erst die Meldung an den Versicherer zu machen, wenn nach einiger Zeit feststeht, das du deinen bisherigen Beruf wirklich sehr lange Zeit nicht oder zukünftig gar nicht mehr ausüben kannst. Und dann auch nicht eigenmächtig an die Versicherung wenden, sondern vorab einen Fachanwalt für Versicherungsrecht (möglichst mit Spezialisierung auf BU-Angelegenheiten) zu Rate ziehen, der das dann alles managt.
Ich empfehle aus eigener, sehr guter Erfahrung folgende Kanzlei aus Bonn:

www.ra-hueller.de

Ich hoffe, ich konnte ein wenig behilflich sein! Alles Gute!

Gruss Andreas

Das kann Ihnen niemand sagen, denn dazu braucht man wesentlich detailiertere Informationen über Ihren Versicherungsvertrag. Was steht denn da alles drin, im Kleingedruckten, zu den Bedingungen? Und am einfachsten ist es doch, die Versicherung selbst zu fragen. Denn die können das besser beantworten, weil die genau wissen, was für einen Vertrag Sie haben. Also, entweder anrufen oder noch besser einen formlosen Antrag stellen. Die melden sich, dann vermutlich mit einem vorgedruckten Antrag. Den ausfüllen und mit den geforderen Unterlagen hinschicken. Aber wundern Sie sich bitte nicht, wenn der Antrag 15, 20 oder gar 25 Seiten umfasst. Und bei der Beantwortung kommt es auf jede Formulierung drauf an. Ein Fehler und Sie können Ihre Versicherung vergessen oder handeln sich Schwierigkeiten ein. Sie müssen sich also wesentlich mehr Mühe geben, als mit der Fragestellung hier im Forum.