Berufsunfähigkeit vs. Dienstunfähigkeit

Hallo!

Mein rein theoretisches Problem:

Ein verbeamteter Lehrer hat vor 5 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen (damals gab es keine Dienstunfähigkeitsversicherung, oder zumindestens keinen Hinweis darauf).
Nun machen alle neuen (jüngeren) Kollegen den Beamten verrückt, man braucht unbedingt eine DU-Versicherung oder zumindestens eine „Beamtenklausel“.
Auf Nachfrage beim Versicherer kam heraus: Er konnte nicht den genauen Unterschied erklären, alles war sehr schwammig, „es gbit keine großen Unterschiede“. Und überhaupt: Nachträglich eine DU-Klausel einfügen geht schonmal gar. Kündigen, Neuabschluss, mit neuer Gesundheitsprüfung, das erste erstellte Angebot war fast doppelt so teuer.

Meine Fragen:

1.) Wo liegt der Unterschied zwischen BU und DU?
(Der Versicherer meinte, auch bei festgestellter DU hat die Versicherung die Möglichkeit, einen weiteren Arzt zu Rate zu ziehen.)

2.) Wie hoch sollte die monatliche Rente sein? Welche Rente kann ein Beamter auf Besoldungsstufe A13 als Dienstunfähiger erwarten (netto)

Danke für Antworten!

Hallo,

Meine rein thoeretischen Antworten:

Ein verbeamteter Lehrer hat vor 5 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen (damals gab es keine Dienstunfähigkeitsversicherung, oder zumindestens keinen Hinweis darauf).

Fehler! Vor 5 Jahren war das schon Standard

Nun machen alle neuen (jüngeren) Kollegen den Beamten verrückt, man braucht unbedingt eine DU-Versicherung oder zumindestens eine „Beamtenklausel“.

Die wissen worum es geht!

Auf Nachfrage beim Versicherer kam heraus: Er konnte nicht den genauen Unterschied erklären, alles war sehr schwammig,

Wie die Beratung zur BU!

„es gbit keine großen Unterschiede“.

Stimmt! Der Unterschied ist klein, aber fein!

Und überhaupt: Nachträglich eine DU-Klausel einfügen geht schonmal gar.

Eine Frage der Ehre Gesellschaft.

Kündigen, Neuabschluss, mit neuer Gesundheitsprüfung, das erste erstellte Angebot war fast doppelt so teuer.

Kann man tun, aber den Anwalt vorher mal fragen.

Meine Fragen:
1.) Wo liegt der Unterschied zwischen BU und DU?

Der Beruf des „Lehrers“ ist eine geschütze Berufsbezeichnung.
Hätte dieser Lehrer eine BU, würde diese auch einspringen.
Nun wird der Lehrer verbeamtet. BU spring nicht mehr ein, da „Beamter“ kein Beruf ist sondern ein „Zustand“.
Als Beamter kann man nur DU werden. ERGO> seinen Dienst nicht mehr versehen können.

2.) Wie hoch sollte die monatliche Rente sein? Welche Rente kann ein Beamter auf Besoldungsstufe A13 als Dienstunfähiger erwarten (netto)

guckst Du hier
http://www.versicherung-portal-1.de/berufsunfaehigke…

Da der Fall ja rein fiktiv, übernehme ich keine Haftung für mein Geschreibsel!

VG, René

Hallo!

Mein rein theoretisches Problem:

Ein verbeamteter Lehrer hat vor 5 Jahren eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen (damals gab es
keine Dienstunfähigkeitsversicherung, oder zumindestens keinen
Hinweis darauf).
Nun machen alle neuen (jüngeren) Kollegen den Beamten
verrückt, man braucht unbedingt eine DU-Versicherung oder
zumindestens eine „Beamtenklausel“.
Auf Nachfrage beim Versicherer kam heraus: Er konnte nicht den
genauen Unterschied erklären, alles war sehr schwammig, „es
gbit keine großen Unterschiede“. Und überhaupt: Nachträglich
eine DU-Klausel einfügen geht schonmal gar. Kündigen,
Neuabschluss, mit neuer Gesundheitsprüfung, das erste
erstellte Angebot war fast doppelt so teuer.

Meine Fragen:

1.) Wo liegt der Unterschied zwischen BU und DU?
(Der Versicherer meinte, auch bei festgestellter DU hat die
Versicherung die Möglichkeit, einen weiteren Arzt zu Rate zu
ziehen.)

Eine Berufsunfähigkeit muss zu 50% vorliegen und wird vom Arzt festgestellt bevor der Versicherer Leisten muss.Stellt dieser z.B. nur 47% fest, bekommt man vom privaten Versicherer nichts.
Die Dienstunfähigkeit bestimmt der Dienstherr, hier wird man dann in den Ruhestand versetzt oder entlassen ( kommt auf die Dienstjahre,die entscheidung des Dienstherrn usw.an)Es gibt auch eine Teildienstunfähigkeit bei der nicht etwa eine Teilzeit zu den gleichen Bezügen sondern zu den halben Bezügen entsprechend der noch vorhandenen Dienstfähigkeit angeordnet wird.Wenn der Dienstherr also sagt, das Du Dienstunfähig bist, kann der Arzt immer noch das Urteil fällen, das Du nur zu 40% Berufsunfähig bist.Entscheidend ist aber das Urteil des Dienstherrn.

2.) Wie hoch sollte die monatliche Rente sein? Welche Rente
kann ein Beamter auf Besoldungsstufe A13 als Dienstunfähiger
erwarten (netto)

Die monatliche Rente sollte die Versorgungslücke decken.
Das Ruhegehalt bei A13 und 15 Dienstjahren läge so um die 1700 Euro Brutto

Danke für Antworten!

Gruß
Gaby

Dienstunfähigkeit … Vorsicht im Detail !
Hallo Pete,

wenn du dich neu dazu beraten läßt, dann solltest du noch nach weiteren Unterscheidungen fragen. Die DU-Klauseln der einzelnen Versicherer unterscheiden sich teils erheblich. Ein guter Vermittler kann dir die genauen Unterschiede und deren mögliche Konsequenzen erklären.

Viele Grüße
oscar.