Berufsunfähigkeit was ist Vor Ort Regulierung?

Hi!!

Bin Gewerbetreibend und habe eine BU Rente abgeschlossen. Nachdem ich immer wieder Schmerzen hatte und diese im Sommer fast unerträglich wurden, hab ich mich mal von Kopf bis Fuß untersuchen lassen. Die Diagnose war Rheuma.

Habe mich dann durch den Vordruckwahnsinn einer BU gekämpft. Zuerst wurde die BU abgelehnt, weil ich angeblich was nicht angegeben hätte. Nach mehrmaligen Telefonaten und nachdem ich im Jahr 2002 schon einmal Leistungen bezogen hatte, und die Versicherung mich ohne Wenn und aber wieder aufgenommen hat, ist dieser Tatbestand nun vom Tisch.

Nachdem ich nun nachgefragt habe, was denn nun mit meinem positiven Bescheid sei, sagte mir der Versicherungsmensch am Telefon das Sie erst eine sog. „Regulierung vor Ort“ machen müssten. Auf Nachfrage hat der mir erklärt, das eine externe Firma (Gutachter) kommt, sich meine Firma ansieht und beurteilt, wie viel ich bisher gearbeitet habe. (Meine Umsätze bewegten sich um die 1000 € pro Monat). Weil wenn ich Beispielsweise nur 4 Stunden gearbeitet hätte und nun 3 Stunden noch arbeiten könnte, dann wäre ich ja quasi nicht berufsunfähig.

So nun meine Fragen!

Was geschieht bei so einer Vor Ort Regulierung?
Hat jemand schon einmal Erfahrungen mit einem sog. Vor Ort Regulierung im Zuge einer BU?
Wie kann ein Externer feststellen wie viel ich gearbeitet habe? Nur anhand von Umsatzzahlen oder wie stellt der das an?

MOD: unzulässige Frage entfernt

Bin Gewerbetreibend

Welches Gewerbe ?

Was geschieht bei so einer Vor Ort Regulierung?

Der Gutachter macht sich ein persönliches Bild.

Wie kann ein Externer feststellen wie viel ich gearbeitet habe? Nur anhand von Umsatzzahlen oder wie stellt der das an?

Er wird sehr ausführlich mit Dir sprechen und sich einen persönlichen Eindruck verschaffen.

Bin selbständiger Frisör!

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige muss man folgende Ergänzung in den Vertragsbedingungen beachten
(kann bei den Versicherungsunternehmen unterschiedlich sein):

Ist die versicherte Person selbständig oder freiberuflich
tätig, setzt Berufsunfähigkeit ferner voraus, dass die
versicherte Person außerstande ist, sich durch eine zumutbare
Umorganisation ihres Betriebs bzw. ihrer Praxis
ein Tätigkeitsfeld zu schaffen, das eine mindestens
50%ige Berufsunfähigkeit ausschließt. Die Stellung als
Betriebs/ Praxisinhaber muss nach erfolgter Umorganisation
erhalten bleiben. Eine Umorganisation ist zumutbar,
wenn sie weder einen erheblichen Kapitaleinsatz erfordert, noch zu einer auf Dauer ins Gewicht fallenden
Einkommenseinbuße führt.

Hier wird also auch die Frage nach dem Personal aufkommen.

Gruß Merger