Berufsunfähigkeit-wie wird geprüft?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Abschluss einer BU-Versicherung:

Mein Kenntnisstand: Wenn ich (30,w) eine solche Versicherung abschließen möchte, muss ich bei der jeweiligen Versicherung einen Antrag ausfüllen, in dem Fragen zur Gesundheit in ca. den letzten 10 Jahren gestellt werden. Dazu muss 1 ARZT als Ansprechpartner angegeben werden. Bei diesem will die Versicherung dann im Schadensfall ihre Nachforschungen anstellen.

Zu mir: Ich bin vor ca. 4-6 Jahren oft beim Doc gewesen wegen verschiedener Sachen (Magenschmerzen, Rückenschmerzen, Haut usw.). Es wurden mehrere Untersuchungen angestellt (z.B. Magen- und Darmspiegelung). Ergebnis: nix schwerwiegendes.

Nun mein Problem: Manchmal bin ich bei Beschwerden aber auch nicht zu meiner Hausärztin gegangen, sondern gleich zum Facharzt. Heute kann ich nicht mehr genau sagen, bei welchen Ärzten ich wann war.

Wenn ich also den Antrag ausfülle, kann ich keine Vollständigkeit garantieren, weil ich einfach nicht mehr alles weiß. Meine damalige Hausärztin gebe ich natürlich an.

Nun meine Frage: Wie wird im Versicherungsfall seitens der Versicherer nachgeprüft?

Was ratet Ihr mir?

Ich danke für Hilfe.

Wella

Guten Tag Wella,

die Gesundheitsprüfung beim Abschluß einer BUV ist weitgehend und
streng. D.h. mit der Unterschrift auf den Antrag gibt der Kunde sein
Einverständnis, dass a l l e behandelnden Ärzte und Einrichtungen gegenüber der Gesellschaft Auskunft erteilen.
Darüber hinaus ist die HÜrde für eine Annahme hoch. Gibt es die
Vermutung, dass Vorerkrankungen das BU-Risiko für die Gesellschaft
erhöhen, so stellt sie keine Police aus oder die relevante Vorerkrankung wird im Versicherungsschein ausgeschlossen.
Damit hat der Kunde zwar auch ein BUV, aber eigentlich keine, mit der
er so richtig etwas anfangen kann.
Es gibt Gesellschaften, die sich für die letzten fünf Jahre
bei der Gesundheitsprüfung interessieren und solche, die 10 Jahre zurückgehen.In manchen Anträgen geht das auch lustig durcheinander,
so dass der Kunde nicht weiß, woran er ist.

Wenn gesundheitliche Probleme vorhanden sind, so wie in Deinem Fall,
rate ich, mehrgleisig vorzugehen. D.h. mehrere Anträge bei verschiedenen Gesellschaften ausfüllen und z e i t g l e i c h
abschicken. Dadurch kann man die Frage, ob anderweitig Anträge gestellt wurden, wahrheitsgemäß mit Nein beantworten.
Kommt es nun zu Ablehnung oder Ausschluß von Vorerkrankungen bei einer Gesellschaft, so sind die Chancen gut, dass diese Information
von den anderen Gesellschaften nicht aus der Zentraldatenbank der BU-
Versicherer abgerufen werden kann. Eben, weil alle in etwa zeitgleich
die Daten abfragen. Die Chancen auf eine Police ohne Ausschluß
steigen dadurch. Natürlich muss man bei Erhalt mehrerer Versicherungs-
scheine innerhalb der gesetzlichen Frist formgerecht widersprechen.
Sonst kann es passieren, dass auf einmal mehrere Versicherungen
laufen.

Das Vorgehen ist nicht einfach, erhöht aber die Chancen auf eine
Police ohne Ausschluß. Deswegen: Nicht beim erstbesten Vertreter
ins BLaue hinein einen sog. Probeantrag unterschreiben.
Ein Probeantrag ist ein Antrag und wenn der abgelehnt oder mit
Ausschlüssen im Versicherungsschein beantwortet wird, sinken die
Chancen auf einen BU-Schutz zu einem späteren Zeitpunkt rapide.

Also: Mehrere Angebote einholen, vergleichen und erst dann Anträge
stellen.

Zum Schluß noch: Frage bei Deinem Arbeitgeber nach, ob die Möglich-
keit besteht in einen bestehenden BU-Gruppenvertrag mit vereinfachter
oder nicht stattfindender Gesundheitsprüfung einzutreten.
Das ist die eleganteste Lösung für Leute mit einem Gesundheitsproblem.

Schönen Gruß
Günther

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Hallo Wella,

geh zu einem Makler. Der hilft auch bei der Gesellschaftswahl.
Es gibt Gesellschaften die reduzierte Gesundheitsfragen anbieten.
Wir haben z.B. Gesellschaften, die extra für uns die Gesundheitsfragen auf 2 Jahre reduziert haben. Normalerweise fragen die auch nach 5 bis 10 Jahren.
Da würde sich die Frage nach Arztbesuchen vor 4-5 Jahren gar nicht mehr stellen.

Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

schlechte Empfehlung

Fall,
rate ich, mehrgleisig vorzugehen. D.h. mehrere Anträge bei
verschiedenen Gesellschaften ausfüllen und z e i t g l e i c h
abschicken. Dadurch kann man die Frage, ob anderweitig Anträge
gestellt wurden, wahrheitsgemäß mit Nein beantworten.

Autsch, dass ist defintiv falsch und mehr als hanebüchen!!! Und vor allem ist es hanebüchen, weil ein Makler die richtige vorselektiert!

Kommt es nun zu Ablehnung oder Ausschluß von Vorerkrankungen
bei einer Gesellschaft, so sind die Chancen gut, dass diese
Information
von den anderen Gesellschaften nicht aus der Zentraldatenbank
der BU-
Versicherer abgerufen werden kann. Eben, weil alle in etwa
zeitgleich
die Daten abfragen. Die Chancen auf eine Police ohne Ausschluß
steigen dadurch.

Das ist Schwachsinn - es könnte nur abgefragt werden ob andere Versicherer andere Informationen hatten. Das ist bei Deiner Strategie sehr wahrscheinlich!!! Schwachsinn! Und es kommt später ans Licht das zumindest eine Frage falsch beantwortet wurde! Die nach anderen Anträgen! Davon unabhängig haben i.d.R. die Entscheidungen der Unternehmen nichts mit den Entscheidungen anderer Unternehmen zu tun!

Das Vorgehen ist nicht einfach, erhöht aber die Chancen auf
eine
Police ohne Ausschluß. Deswegen: Nicht beim erstbesten
Vertreter
ins BLaue hinein einen sog. Probeantrag unterschreiben.
Ein Probeantrag ist ein Antrag und wenn der abgelehnt oder mit
Ausschlüssen im Versicherungsschein beantwortet wird, sinken
die
Chancen auf einen BU-Schutz zu einem späteren Zeitpunkt
rapide.

Blödsinn!!!

Also: Mehrere Angebote einholen, vergleichen und erst dann
Anträge
stellen.

Oder zu einem qualifizierten Versicherungsmakler gehen!

Zum Schluß noch: Frage bei Deinem Arbeitgeber nach, ob die
Möglich-
keit besteht in einen bestehenden BU-Gruppenvertrag mit
vereinfachter
oder nicht stattfindender Gesundheitsprüfung einzutreten.
Das ist die eleganteste Lösung für Leute mit einem
Gesundheitsproblem.

Thorulf Müller

gute Empfehlung
Hallo Wella, hallo Günther,

die Empfehlung vom Günther entspricht genau der Empfehlung aus diesem exzellenten Buch:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3937880046/qid…

Mein Tipp, besorge dir erst mal dieses Buch. Lese es durch (es ist nicht so dick und vor allem locker zu lesen) und frage erst danach nach einer BU-Versicherung an.

Gruß
Carlos

lesen und dennoch anders verhalten
unabhängig davon, dass das lesen dieses Buches nicht schadet - es ist definitiv falsch was hier als Empfhlung ausgesprochen wurde!!! Dadurch das es in dem Buch steht wird das Buch insgesamt eher unglaubwürdig!

Thorulf Müller

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

P.S.: Meine Toleranz endet …
… bei Empfehlungen eines Zeugen jehovas - ist das in der Zwischenzeit eine in Deutschalnd anerkannte Religion??? Hat das etwas mit Freiheit - vor allem andersdenkender zu tun??? Gibt es hier auch Scientologen???

Und Tschüss!!! Das war es für mich!!!

Thorulf Müller

Und was ist mit der Prüfung?
Vielen Dank für die Antworten. Unabhängig von der konkreten Antragstellung (ob bei einem Makler oder mehreren Versicherungen) ist mir noch immer unklar, wie die enstprechende Versicherung dann im Schadensfall prüft.

Ich nehme an, sie wendet sich an den von mir angegebenen Hausarzt. Der sagt dann sicher, was er weiss. Und was ist mit den Arztbesuchen, von denen er nichts weiss? Oder wenn ich im abgefragten Zeitraum bei mehreren Hausärzten war (z.B. wegen Umzug)? Wie will denn die Versicherung das alles prüfen? Alle Ärzte in meiner (Groß-)stadt abfragen? Und was ist, wenn der Hausarzt falsche oder unvollständige Angaben macht?

Wenn jemand die Antworten dazu weiss - ich würde mich freuen…

Danke

Wella

Vielen Dank für die Antworten. Unabhängig von der konkreten
Antragstellung (ob bei einem Makler oder mehreren
Versicherungen) ist mir noch immer unklar, wie die
enstprechende Versicherung dann im Schadensfall prüft.

  1. Ihre Angaben beim behandelneden Arzt!

  2. Informationen Ihrer GKV/PKV - PKV: alle eingereichten Behandler und Diagnosen, GKV: AU-Meldunen, Krhs-Aufenthalte, Zahnersatz, KUR-Anträge und ggf. alle Behandlungsdaten!

  3. Zentralregister - sonstige Anträge und die Angaben dort!!!

Ich nehme an, sie wendet sich an den von mir angegebenen
Hausarzt. Der sagt dann sicher, was er weiss. Und was ist mit
den Arztbesuchen, von denen er nichts weiss? Oder wenn ich im
abgefragten Zeitraum bei mehreren Hausärzten war (z.B. wegen
Umzug)? Wie will denn die Versicherung das alles prüfen? Alle
Ärzte in meiner (Groß-)stadt abfragen? Und was ist, wenn der
Hausarzt falsche oder unvollständige Angaben macht?

Was meinen Sie was Ihnen alles einfällt wenn Sie erst so krank sind, dass Sie fast BU sind!?

Wenn jemand die Antworten dazu weiss - ich würde mich
freuen…

Danke

Wella

Bitte Thorulf Müller

P.S.: Immer alles rekonstruieren - die Behandler - dann nachfragen!!!

Guten Tag, Wella,
ergänzend zu Deiner Frage nach der Reichweite bei der Gesundheitsprüfung im Schadenfall kann ich Dir noch sagen,
dass die Auskunftspflicht der Ärzte umfassend ist, wenn sie denn
per Kundenunterschrift von ihrer Schweigepflicht entbunden
werden. D.h. auch die Behandlung bei Fachärzten - soweit sie dem
behandelnden Hausarzt bekannt sind - wird auf entsprechende Nachfrage
vom Hausarzt an die Gesellschaft berichtet. Auch wenn der Hausarzt
ursprünglich keine Überweisung ausgestellt hat bzw. der Facharzt
unabhängig vom Hausarzt aufgesucht wurde, so berichtet dennoch der
Facharzt wiederum per Arztbrief an den Hausarzt - wenn ihm der
Hausarzt bekannt ist. Der Kreis schließt sich auf diese Weise in
vielen Fällen, ohne dass der Patient davon erfährt.

Die Frage des Arztwechsels bei Umzug klärt sich über die Gesundheits-
prüfung durch die jeweiligen Betrachtungszeiträume und die Fragen nach
Arztbesuchen. Ich erachte es für unwahrscheinlich, dass ein Arzt,
nur um seinem Patienten zu einer Police zu verhelfen, bewusst unwahre
Angaben macht. Dass er bei Durchsicht der Karteikarten einzelne
Behandlungen vergisst, kommt eher weniger häufig vor, ist aber dennoch menschlich. Man sollte auch berücksichtigen, dass ein
Arzt gegenüber einer anfragenden Gesellschaft in der Pflicht steht.
Denn nicht zuletzt nimmt er für die Beantwortung der Anfragen Geld
von der Versicherung. Insofern entsteht ein originäres Auftraggeber-
Auftragnehmer-Verhältnis und der Arzt kann bei vorsätzlicher
Pflichtverletzung gegenüber seinem neuen Auftraggeber von dem
belangt werden.

Zusammenfassend meine ich, dass bei einem gesundheitlichen Problem,
das objektiv vorhanden ist und dessen Behandlung in den von der Gesellschaft vorgegebenen Zeitrahmen fällt, nicht darauf vertraut werden kann, dass es wegen Arztwechsel oder Nachlässigkeit des Arztes
im Verborgenen bleibt.
Grundsätzlich gilt: Verschweigt ein Antragsteller ein ihm bekanntes
Gesundheitsproblem, nach dem der Versicherer fragt, so begeht er eine
sog. Obliegenheitsverletzung, weil er seiner vorvertraglichen Anzeige-
pflicht nicht nachkommt.
Bis zu zehn Jahren nach Vertragsschluss kann der Versicherer bei
Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung vom Vertrag zurücktreten
und eine erhoffte BU-Rente löst sich in Luft auf.
Das gilt übrigens auch für diejenigen Gesellschaften, die sich
durch freiwillige Selbstverpflichtung auf ein nur fünfjähriges
Rücktrittsrecht beschränkt haben und dies in ihrer Werbung
kundtun. Denn bei Vorsatz - dazu gehört das wisssentliche
Verschweigen einer relevanten Vorerkrankung - greift auch in dem
Fall die 10-Jahres-Frist.

Anmerkungen zu den Zeiträumen, von denen manche Gesellschaften
und deren Vermittler sprechen, wenn es darum geht, einen
möglichst kurzen Betrachtungszeitraum für die Gesundheitsprüfung

  • nicht zuletzt in werbender Hinsicht - herauszustellen:

Ich rate Dir eine akribische Prüfung der diesbezüglichen Fragen
an, weil die Gesellschaften nicht davor zurückschrecken, Teilbereiche
völlig unterschiedlich zu behandeln. Sinn und Zweck dieser Vorgehens-
weise liegen darin, den Kunden zu verwirren und im Zweifel dafür zu
sorgen, dass der Kunde bereits bei Antragstellung Fehler begeht, so
dass die Ausweichroute der Obliegenheitsverletzung im Schadenfall
beinahe schon in den Antrag eingebaut wird.

Damit Du siehst, was gemeint ist, zeige ich Dir ein Beispiel
aus einem Original-Antragsformular einer namhaften Gesellschaft:

Gesundheitsfrage 1:
Haben oder hatten Sie Krankheiten, Störungen oder Beschwerden ?
(Es folgt eine beispielhafte, nicht jedoch abschließende Aufzählung von 27 Krankheiten bzw. Organen, an denen diese auftreten können.)

Gesundheitsfrage 2:
Sind Sie in den letzten 10 Jahren untersucht, beraten, behandelt oder
operiert worden ?

Gesundheitsfrage 5:
Haben Sie Unfälle, Verletzungen, Vergiftungen erlitten ?

Daraus wird klar, dass eigentlich nichts klar ist. Denn, obwohl
die Frage 2 zeitlich eingegrenzt ist, sollte sich der Kunde nicht dem Irrglauben hingeben, dass die Fragen 1 und 5 auch unter dem 10-Jahres-
Filter zu verstehen sind. Sie sind in ihrer Tragweite vielmehr als
zeitlich uneingeschränkt zu sehen.

Daher: Ob an irgendeiner Stelle im Gesundheitsfragenkatalog 10,5, 3, 2
oder nur 1 Jahr stehen, ist nicht relevant. Es kommt bei den Gesundheitsfragen auf die Gesamtheit der Fragen und die jeweils
unterlegten Betrachtungszeiträume an. Bei vielen Fragen im Katalog
heißt das - ich wiederhole mich jetzt - akribisch lesen.

Was von den Gesellschaften vordergründig in eine schlichte Jahresformel bei der Gesundheitsprüfung verpackt wird, um dem
Kunden zu suggerieren: „Schau her, so einfach geht das bei uns“,
ist daher nicht selten Augenwischerei und Verwirrungstaktik, um damit
ein schlichtes Gemüt an Land zu ziehen.

Dass Du nicht dazu rechnest, Wella, hast Du bereits durch Deine nicht
alltägliche Eingangsfrage und Deine kluge Nachfrage unter Beweis
gestellt. Ich bin mir sicher, dass Du auf Deinem Weg erfolgreich
sein wirst. Denn: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Schönen Gruß
Günther

l

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

OT: Zeugen Jehovas

… bei Empfehlungen eines Zeugen jehovas - ist das in der
Zwischenzeit eine in Deutschalnd anerkannte Religion???

Ja, ist es. Die sind jetzt Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Höherer Weihen sind für Religionen in
Deutschland staatlicherseits nicht vorgesehen.

Ich hoffe der etwas komplizierte Link funktioniert,
sonst: bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung
7/2006 vom 10.02.2006

Gruß, trobi (der kein Zeuge ist, die auch nicht mag,
aber die Urteile unserer höchsten Gerichte akzeptiert)

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/362eb123…

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Hallo,

ich habe eine Frage zum Abschluss einer BU-Versicherung:

Hallo Suchende,
wie Du schon ( auch ) an den Nachfolgenden Antworten erkennen kannst sind Deine Aussichten selbst wenn der Vertrag zustande kommen sollte auf eine spätere Leistung der verschiedenen sogenannten " Versicherer " völlig Illusorisch.
Ausser daß die Beiträge jeweils im voraus Kassiert werden und dazu die
( meisst Blumigen ) Versprechen der jeweiligen Makler / Agenten ( die diese Abschlüsse natürlich mit"Dicken Provisionen" gespickt bekommen )
bleibt Dir im Nachhinnein nur wieder die ( Leidvolle ) Erfahrung, daß
schöne ( und meisst Sauer Verdiente)Futsch ist für immer.
Aus vielen dieser (Leidvollen ) Erfahrungen Grüßt + verbleibt
" KARL"

Hallo,

" KARL"

Als Osterei ist unser Hobbyphillosoph
Karl mal wieder da, wie schön (oder auch nicht)!

Hallo,

" KARL"

Als Osterei ist unser Hobbyphilosoph
Karl mal wieder da, wie schön (oder auch nicht)!

Hallo CS, Heute zur Feier des Tages wirklich Nett von Dir als
Makler / Agent Grüße und viele „Dicke“ Eier wünscht „KARL“

Weder Makler noch Agent, aber danke!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Falscher Rat
Hallo Karl1, hallo Wella,

wie Du schon ( auch ) an den Nachfolgenden Antworten erkennen
kannst sind Deine Aussichten selbst wenn der Vertrag zustande
kommen sollte auf eine spätere Leistung der verschiedenen
sogenannten " Versicherer " völlig Illusorisch.

In dem Buch, welches ich genannt habe, gibt es eine Auflistung der Prozeßquote, d.h. Fälle, in denen die Versicherung nicht zahlt und die Versichterten auf Zahlung klagen. Es geht ja um viel Geld.
Dei Prozeßquoten liegen bei ca. 4%. Das heißt, die Versicherungen zahlen in der deutlichen Mehrheit der Fälle.
Wenn man bedenkt, dass Berufsunfähigkeit eine schwammige Sache ist, und dass es um viel Geld geht, dann ist diese Quote noch sehr moderat,
Dabei gibt es aber doch deutliche Unterschiede zwischen den Versicherungen.

Wichtig ist, dass du beim Ausfüllen der Anträge wahrheitsgemäße Angaben machst. Niemand verlangt vom Kunde alle Arztbesuche der letzten 10 Jahre zu protokollieren. Wenn keine ernshaften Erkrankungen gefunden wurden ist das auch kein Problem.

Eine BU-Versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wenn du nicht mehr in der Lage bist deinen Lebensunterhalt zu erwerben, dann bleibt die nichts anderes übrig, als den Rest deines Lebens von ALGII/Sozialhilfe zu leben.

Gruß
Carlos