Hallo und guten Tag Ja.rod,
Sie fragen nach der Höhe der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente.
Vielleicht lässt sich die Frage sehr schnell klären, alle die vor dem 01. Januar 1961 geborenen erhalten vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit, eine BU- Rente, diese errechnet sich prozentual aus der Höhe der Berufsunfähigkeit und dem, bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erworbenen gesetzlichen Rentenanspruch.
Aber nun kommt es:
Alle die nach dem 01.01.1962 geborenen erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keine BU- Rente. Dieses ist generell gestrichen.
Anspruch hat dieser Personenkreis lediglich auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente). Diese wird allerdings nur dann gezahlt wenn die betroffene Person aus gesundheits- gründen keinerlei Tätigkeit mehr ausüben kann. Im Klartext zu einhundert Prozent erwerbsunfähig ist.
Insofern ist Ihre Überlegung sehr richtig, in diesem Bereich in Eigeninitiative eine Vorsorge zu schaffen.
Gerne würde ich Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen. Allerdings benötige ich hierfür einige nähere Informationen.
Zumindest Geburtsmonat und Jahr, Geschlecht, und die momentane berufliche Tätigkeit.
Ich könnte das Angebot auch nur im groben Rahmen erstellen, damit Sie zumindest einen kleinen Überblick über die evtl. anfallenden Kosten bekommen.
Gerne höre ich wieder von Ihnen und verbleibe bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
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