Berufsunfähigkeit: Wieviel Rente noch vom Staat?

Ich bin gerade am überlegen endlich eine BUZ abzuschließen und möchte daher meine Versorgungslücke berechnen.
Man bekommt ja in regelmäßigen Abständen die „Renteninformation“ zugeschickt auf der verschiedene Rentenhöhen angegeben sind. Welcher Betrag bekomme ich nun noch vom Staat bei Berufsunfähigkeit?

  1. „Rente wegen voller Erwerbsminderung“
  2. „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente nach heutigem Stand“
  3. Keinen davon

Über eine ASntwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Ja.rod

Hallo und guten Tag Ja.rod,

Sie fragen nach der Höhe der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente.

Vielleicht lässt sich die Frage sehr schnell klären, alle die vor dem 01. Januar 1961 geborenen erhalten vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit, eine BU- Rente, diese errechnet sich prozentual aus der Höhe der Berufsunfähigkeit und dem, bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erworbenen gesetzlichen Rentenanspruch.

Aber nun kommt es:
Alle die nach dem 01.01.1962 geborenen erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keine BU- Rente. Dieses ist generell gestrichen.
Anspruch hat dieser Personenkreis lediglich auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente). Diese wird allerdings nur dann gezahlt wenn die betroffene Person aus gesundheits- gründen keinerlei Tätigkeit mehr ausüben kann. Im Klartext zu einhundert Prozent erwerbsunfähig ist.

Insofern ist Ihre Überlegung sehr richtig, in diesem Bereich in Eigeninitiative eine Vorsorge zu schaffen.

Gerne würde ich Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen. Allerdings benötige ich hierfür einige nähere Informationen.

Zumindest Geburtsmonat und Jahr, Geschlecht, und die momentane berufliche Tätigkeit.

Ich könnte das Angebot auch nur im groben Rahmen erstellen, damit Sie zumindest einen kleinen Überblick über die evtl. anfallenden Kosten bekommen.

Gerne höre ich wieder von Ihnen und verbleibe bis dahin

mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck

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Vielen Dank,

d.h. solange ich nicht 100% berufsunfähig bin bekomme ich nichts und meine bisher angesparten Rentenansprüche werden erst mit 67 fällig.
Ist das so richtig?

Gruß
Jarod

Guten Tag,

das ist zum Teil richtig. Aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für den benannten Personenkreis nichts. Wohl aber eine Erwerbsunfähigkeitsrente wenn die Schwere der Beeinträchtigung die 100 Prozent erreicht hat.
Die Altersrente ist mit 65, plus der gesetzlich bestehenden Staffelung fällig, das kann natürlich dann erst im Alter von 67 sein.

Gruß Horst Heydeck