Berufsunfähigkeits- bzw. Existenzversicherung

Hallo @ all,

folgendes Problem.
Mein Bruder möchte gern eine BU- und/oder eine Existenzversicherung abschließen.
Bei den Angaben zu seiner Person wird gefordert, jegliche Einnahme von Medikamenten in den letzten 5 Jahren zu beschreiben.
Da er bereits in psycholigische Behandlung war/ist (keine Therapie, lediglich Einnahme von Medikamenten aufgrund von Verdacht auf ADHS) muss er diese Dinge angeben oder nicht?
Sein Arzt hat ihm gesagt, er müsse lediglich Therapien angeben - war sich aber nicht hundert % sicher.

Vielleicht könnt Ihr helfen?

Immerhin geht es hier darum, dass er sicher keine dieser Versicherung abgeschlossen bekommt, wenn er angibt, dass der bereits mehrfach beim Psychologen war und Medikamente nimmt.

Gibt es dazu ein eindeutiges Recht? Wieso keine Schweigepflicht? Oder doch?

Danke

Hallo,

Da er bereits in psycholigische Behandlung war/ist (keine
Therapie, lediglich Einnahme von Medikamenten aufgrund von
Verdacht auf ADHS) muss er diese Dinge angeben oder nicht?

Ja, und damit wird er wohl kaum eine BU-Vericherung kriegen.

Gibt es dazu ein eindeutiges Recht?

Ja, das VVG.

Wieso keine Schweigepflicht?

Weil die Versicheurng wissen muß, welches Risiko sie versichern soll. Wenn der Antragsteller bewußt falsche Angaben macht, macht er sich der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung schuldig.

Gruß

Nordlicht

Erstmal Danke für deine Antwort, Nordlicht.

Ohne deine Kompetenzen in Frage stellen zu wollen, würde es mich trotzdem interessieren, ob auch andere User dieser Meinung sind. Bzgl. der Anfage habe ich nämlich bereits bei meiner Rechtsschutz-Hotline sowie zwei bekannten Ärzten angerufen, die alle keine eindeutige Antwort geben konnten. Daraus schließe ich natürlich, dass die Sachlage vielleicht doch nicht so einfach zu beantworten ist.

Oder doch?

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Hi,

Ohne deine Kompetenzen in Frage stellen zu wollen, würde es
mich trotzdem interessieren, ob auch andere User dieser
Meinung sind. Bzgl. der Anfage habe ich nämlich bereits bei
meiner Rechtsschutz-Hotline sowie zwei bekannten Ärzten
angerufen, die alle keine eindeutige Antwort geben konnten.
Daraus schließe ich natürlich, dass die Sachlage vielleicht
doch nicht so einfach zu beantworten ist.

Die Sachlage ist eindeutig,

jede Frage des Antrags ist wahrheitsgemäß zu beantworten. Tust Du es nicht, verstößt Du gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht, was unweigerlich zur Folge hat das der Versicherer die Leistung verweigert, und das zurecht.
Im Leistungsfall schaut der Versicherer sich die Krankheitshistorie des Anspruchstellers genau an, findet er da besagte Medikamente oder andere Angaben die sich im Antrag nicht wiederfinden obwohl danach gefragt wurde gibt es richtige Probleme.

Jeder der etwas anderes erzählt weiß nicht was er da sagt.

Nordlicht hat recht.

Grüße

zahao

Meinung sind. Bzgl. der Anfage habe ich nämlich bereits bei meiner Rechtsschutz-Hotline sowie zwei bekannten Ärzten angerufen,

Warum ? Wieso erhoffst Du Dir von diesen Leuten Auskunft über die Antragsprüfung einer BU-Abteilung ?

die alle keine eindeutige Antwort geben konnten.

Eine eindeutige Antwort wird Dir auch niemand geben, außer der Antragsprüfer.

Daraus schließe ich natürlich, dass die Sachlage vielleicht doch nicht so einfach zu beantworten ist.

Antragsfragen sind immer nach bestem Wissen unf Gewissen zu beantworten, da gibt es wenig zu diskutieren.

Ich danke euch. Dann hat sich das Thema BU also erledigt :\

Hi

Ich danke euch. Dann hat sich das Thema BU also erledigt :\

das Thema BU ja. Habt Ihr denn schon mal über eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit nachgedacht. Es gibt Versicherer die stark abgespeckte Gesundheitsfragen haben. Das wäre zumindest eine Übergangslösung und immer noch besser als nichts.

Wie alt ist denn die Person um die es geht??

Wenn sich der Gesundheitszustand stabilisiert, bzw die Behandlung abgeschlossen ist, kann die BU in 5 Jahren noch einmal interessant werden.

Greetz

Zahao

Hallo.

Es ist ganz einfach.

Verschweigt er es, dann hat der Versicherer die nächsten 10 Jahre das Recht zu prüfen ob bei der Beantragung verschwiegen wurde. Kann er das beweisen, dann ist die Leistung sehr stark gefährdet.

Nach Ablauf dieser Frist darf der Versicherer dies nichtmehr prüfen.

VVG §21 i.V.m VVG §22

Viele Grüße

Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsmakler
Gepr. Fachwirt Versicherungen & Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarland.de

NEU: https://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB

Ich danke euch. Dann hat sich das Thema BU also erledigt :\

Google mal nach „Dread Disease Police“, da könnte etwas dabei sein.

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Ich danke euch. Dann hat sich das Thema BU also erledigt :\

Vielleicht nicht ganz.

Ich habe einen Versicherer im Angebot, der versichert zumindest 750 EUR im Monat wenn

1.) Noch nie ein Antrag zur BU abgelehnt wurde (Probeanträge zählen nicht)
2.) Im letzten Jahr keine Krankschreibung von länger als 14 Tagen am Stück vorlag

Falls ich damit zumindest einen Basis-Baustein vermitteln kann, einfach mal melden.

Viele Grüße

Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsmakler
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Ich danke euch. Dann hat sich das Thema BU also erledigt :\

Das Thema Existenzschutzversicherung hat sich auch erledigt.

Diese ist auch bei Psychologischer Behandlung nicht möglich.

Gruß Merger

Hallo,

er muss das alles angeben (wonach der Versicherer fragt).Medikamenteneinnahme IST AUCH EINE Behandlung. Wenn er etwas verschweigt, hat er am Ende die Beiträge umsonst gezahlt.

Ärzte haben eine ganz andere Sicht auf das Risiko und sind schlechte Ratgeber.

Viel Glück

Barmer

Die Person ist 25.

Ich werde noch mal intensiv darüber nachdenken.

Danke euch sehr :smile: