Hallo Forumsmitglieder,
ich bin neu hier und hoffe, dass Ihr Ahnung bezüglich Berufsunfähigkeitsversicherungen habt.
Ich habe nämlich vor einiger Zeit bei MLP eine MLP bestpartner BU abgeschlossen, die an eine Kapitallebensversicherung gekoppelt ist. Damals war ich noch Angestellter im öffentlichen Dienst. Der MLP-Berater wusste aber schon, dass ich im sogenannten Vorbereitungsdienst war, sprich, dass für mich in naher Zukunft die Verbeamtung vorgesehen war.
Prinzipiell war das Paket BU-KLV-Paket für mich interessant, da ich damals noch die Steuervorteile der Lebensversicherung abfassen wollte und neu in den Beruf eingestiegen bin. Außerdem wurde es mit einem VOrteil beworben, nämlich dem sog. Airbag, einem Produktbestandteil der Versicherung, der dazu dient, bei einer eingetretenen BU die Kapitallebensversicherung weiter anzuspraren.
Seit 2 Jahren bin ich nun verbeamtet und habe gedacht, dass die BU auch dann einen Sinn hat. Durch Suchen im Internet, bin ich dann auf folgenden Passus gestoßen:
„Nach dem Bundesbeamtengesetz ist ein Beamter dienstunfähig und wird in den Ruhestand versetzt, wenn er wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen mangelnder körperlicher und geistiger Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Dienstunfähigkeit besteht auch, wenn der Beamte innerhalb von sechs Monaten drei Monate krank war und keine Aussicht besteht, dass er in den nächsten sechs Monaten wieder voll gesund wird. Auf Grund der Regelung kann ein Beamter zwar dienstunfähig sein, was allerdings nicht in jedem Fall mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Sollte generell bei Versetzung in den Ruhestand wegen einer Dienstunfähigkeit eine Leistung aus der BU gewünscht sein, kann dies über die zusätzliche Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert werden.“
Ich habe mich bei MLP erkundigt, ob eine solche Absicherungsregelung enthalten ist.
MLP hat darauf schriftlich geantwortet:
"Gemäß Ihren Vetragsbedingungen liegen Bedingungen für eine volle BU vor, wenn und solange die versicherte PErson, die
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ein Studium an einer staatlich anerkannten Universität, FH oder Berufsakademie innerhalb der EU abgeschlossen hat und
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zum Zeitpunkt des Eintritts der BU einen Beruf ausübt, der einer akademischen Ausbildung entspricht, infolge ärztlich nachgewiesener Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außer Stande sein wird, ihren Beruf auszuüben (§ 3 Abs. 1 a).
§ 3 Abs. 1 b regelt den Fall, wenn einer der beiden o.g. Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Eintritts der BU nicht erfüllt ist.
Die Prüfung der BU bezieht sich nach der aktuellen Rechtsprechung auf die Tätigkeit in der konkreten Ausgestaltung, wie sie vor Beeinträchtigung des Leistungsvermögens ausgeübt wurde.
Eine Dienstunfähigkeit ist allerdings nicht Bestandteil Ihres Vertrages, d.h. ein Ausscheiden aus dem Beamtendienst bedingt nicht automatisch Leistungen aus Ihrer BU-Zusatzversicherung. DIesbezüglich möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Heidelberger Lebensversicherungs AG keine Dienstunfähigkeitsklausel anbietet.
Dies bedeutet natürlich nicht, dass sie nach einem Ausscheiden aus dem Beamtendienst grundsätzlich keinen Anspruch haben, sondern nur, dass wir uns immer eine Einzelfallprüfung vorbehalten und gemäß § 2 Abs. 1 eine 50%ige BU vorliegen muss."
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann es sein, dass der Dienstherr mich für dienstunfähig erklärt, aber meine BU nicht greift und ich diese umsonst zahle?!
Es wäre sehr nett, wenn jemand hier etwas Licht in mein abgedunkeltes Hinterstübchen im Kopf zaubern könnte.
Ich habe auch schon daran gedacht, eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung, z.B. bei der DBV-Winterthur abzuschließen. Dafür müsste ich jedoch die alte BU kündigen, was nicht so schlimm wäre, wenn da nicht die angekoppelte Lebensversicherung wäre.
ICh denke zwar, dass ich hier aufgrund der Veränderung in den BEamtenstatus ein SOnderkündigungsrecht gewährt werden müsste, frage mich aber, was dann mit der Lebensversicherung wird. Schließlich spreche ich hier von einem bereits entrichteten Betrag von mehreren 1000 Euro, die am Anfang ja immer in die Bearbeitungsgebühren rutschen.
Wie gesagt, ich baue auf Euch und Euren Sachverstand. Was soll ich sinnvoller Weise tun?
Vielen Dank,
Thomas