Berufsunfähigkeits-/Dienstunfähigkeitsversiche

Hallo Forumsmitglieder,

ich bin neu hier und hoffe, dass Ihr Ahnung bezüglich Berufsunfähigkeitsversicherungen habt.

Ich habe nämlich vor einiger Zeit bei MLP eine MLP bestpartner BU abgeschlossen, die an eine Kapitallebensversicherung gekoppelt ist. Damals war ich noch Angestellter im öffentlichen Dienst. Der MLP-Berater wusste aber schon, dass ich im sogenannten Vorbereitungsdienst war, sprich, dass für mich in naher Zukunft die Verbeamtung vorgesehen war.

Prinzipiell war das Paket BU-KLV-Paket für mich interessant, da ich damals noch die Steuervorteile der Lebensversicherung abfassen wollte und neu in den Beruf eingestiegen bin. Außerdem wurde es mit einem VOrteil beworben, nämlich dem sog. Airbag, einem Produktbestandteil der Versicherung, der dazu dient, bei einer eingetretenen BU die Kapitallebensversicherung weiter anzuspraren.

Seit 2 Jahren bin ich nun verbeamtet und habe gedacht, dass die BU auch dann einen Sinn hat. Durch Suchen im Internet, bin ich dann auf folgenden Passus gestoßen:

„Nach dem Bundesbeamtengesetz ist ein Beamter dienstunfähig und wird in den Ruhestand versetzt, wenn er wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen mangelnder körperlicher und geistiger Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Dienstunfähigkeit besteht auch, wenn der Beamte innerhalb von sechs Monaten drei Monate krank war und keine Aussicht besteht, dass er in den nächsten sechs Monaten wieder voll gesund wird. Auf Grund der Regelung kann ein Beamter zwar dienstunfähig sein, was allerdings nicht in jedem Fall mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Sollte generell bei Versetzung in den Ruhestand wegen einer Dienstunfähigkeit eine Leistung aus der BU gewünscht sein, kann dies über die zusätzliche Vereinbarung einer Dienstunfähigkeitsklausel abgesichert werden.“

Ich habe mich bei MLP erkundigt, ob eine solche Absicherungsregelung enthalten ist.

MLP hat darauf schriftlich geantwortet:

"Gemäß Ihren Vetragsbedingungen liegen Bedingungen für eine volle BU vor, wenn und solange die versicherte PErson, die

  • ein Studium an einer staatlich anerkannten Universität, FH oder Berufsakademie innerhalb der EU abgeschlossen hat und

  • zum Zeitpunkt des Eintritts der BU einen Beruf ausübt, der einer akademischen Ausbildung entspricht, infolge ärztlich nachgewiesener Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außer Stande sein wird, ihren Beruf auszuüben (§ 3 Abs. 1 a).

§ 3 Abs. 1 b regelt den Fall, wenn einer der beiden o.g. Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Eintritts der BU nicht erfüllt ist.

Die Prüfung der BU bezieht sich nach der aktuellen Rechtsprechung auf die Tätigkeit in der konkreten Ausgestaltung, wie sie vor Beeinträchtigung des Leistungsvermögens ausgeübt wurde.

Eine Dienstunfähigkeit ist allerdings nicht Bestandteil Ihres Vertrages, d.h. ein Ausscheiden aus dem Beamtendienst bedingt nicht automatisch Leistungen aus Ihrer BU-Zusatzversicherung. DIesbezüglich möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Heidelberger Lebensversicherungs AG keine Dienstunfähigkeitsklausel anbietet.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass sie nach einem Ausscheiden aus dem Beamtendienst grundsätzlich keinen Anspruch haben, sondern nur, dass wir uns immer eine Einzelfallprüfung vorbehalten und gemäß § 2 Abs. 1 eine 50%ige BU vorliegen muss."

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann es sein, dass der Dienstherr mich für dienstunfähig erklärt, aber meine BU nicht greift und ich diese umsonst zahle?!

Es wäre sehr nett, wenn jemand hier etwas Licht in mein abgedunkeltes Hinterstübchen im Kopf zaubern könnte.

Ich habe auch schon daran gedacht, eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung, z.B. bei der DBV-Winterthur abzuschließen. Dafür müsste ich jedoch die alte BU kündigen, was nicht so schlimm wäre, wenn da nicht die angekoppelte Lebensversicherung wäre.
ICh denke zwar, dass ich hier aufgrund der Veränderung in den BEamtenstatus ein SOnderkündigungsrecht gewährt werden müsste, frage mich aber, was dann mit der Lebensversicherung wird. Schließlich spreche ich hier von einem bereits entrichteten Betrag von mehreren 1000 Euro, die am Anfang ja immer in die Bearbeitungsgebühren rutschen.

Wie gesagt, ich baue auf Euch und Euren Sachverstand. Was soll ich sinnvoller Weise tun?

Vielen Dank,

Thomas

Guten Tag Thomas,
für planlos und abgedunkelt halte ich Sie ganz und gar nicht. Denn
Sie haben das Wesentliche bezüglich Ihres Vertrages verstanden.
Was ich nicht verstanden habe, ist, wie jemand, der einen
Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn absolviert, in dieser
Zeit als Angestellter im ÖD auftritt und nicht als Widerrufsbeamter.
Aber das nur am Rand. Im übrigen ist es genau so, wie die Melonia
geschrieben hat. BU ist nicht gleich DU, was aber nicht ausschließt,
dass eine DU auch eine BU bedingt.
Wenn Sie in diesem Punkt absolut unstrittige Begriffsdeckung erreichen wollen, so hilft Ihnen nur eine Police von einem Anbieter, die die
sog. echte Dienstunfähigkeitsklausel vorhält.
Wenn die BU als BUZ abgeschlossen wurde, so ist es nach meiner Ansicht
keine Schwierigkeit, den Zusatzvertrag aus der KLV herauszunehmen.
Stellen Sie doch Ihren Vermittler bezüglich der
Kundenfreundlichkeit auf die Probe und verlangen Sie, dass er sich
für eine anderweitige BUV mit DU-Klausel für Sie bemüht und Ihnen
angesichts der leicht verfehlten BUZ während Ihres Status als
Referendar für den neuen Vertrag nachweislich einen Tarif ohne Abschlussprovision anbietet. Einlassungen, dass es das nicht gibt, sind Unfug. Für einen Makler mit dem Status der genannten
3-Buchstaben-Firma ist dort alles möglich.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Tag Thomas,
für planlos und abgedunkelt halte ich Sie ganz und gar nicht.
Denn
Sie haben das Wesentliche bezüglich Ihres Vertrages
verstanden.
Was ich nicht verstanden habe, ist, wie jemand, der einen
Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn absolviert, in
dieser
Zeit als Angestellter im ÖD auftritt und nicht als
Widerrufsbeamter.
Aber das nur am Rand. Im übrigen ist es genau so, wie die
Melonia
geschrieben hat. BU ist nicht gleich DU, was aber nicht
ausschließt,
dass eine DU auch eine BU bedingt.
Wenn Sie in diesem Punkt absolut unstrittige Begriffsdeckung
erreichen wollen, so hilft Ihnen nur eine Police von einem
Anbieter, die die
sog. echte Dienstunfähigkeitsklausel vorhält.
Wenn die BU als BUZ abgeschlossen wurde, so ist es nach meiner
Ansicht
keine Schwierigkeit, den Zusatzvertrag aus der KLV
herauszunehmen.
Stellen Sie doch Ihren Vermittler bezüglich der
Kundenfreundlichkeit auf die Probe und verlangen Sie, dass er
sich
für eine anderweitige BUV mit DU-Klausel für Sie bemüht und
Ihnen
angesichts der leicht verfehlten BUZ während Ihres Status als
Referendar für den neuen Vertrag nachweislich einen Tarif ohne
Abschlussprovision anbietet. Einlassungen, dass es das nicht
gibt, sind Unfug. Für einen Makler mit dem Status der
genannten
3-Buchstaben-Firma ist dort alles möglich.
Gruß
Günther

Lieber Günter,

danke für Ihre wirklich auskunftsreiche Antwort. Der Wechsel zu einer DUZ wird wohl nicht ganz einfach, da ich mich in letzter Zeit nach und nach aus MLP gezogen habe (KFZ-Versicherung gekündigt, Rechtschutz wo anders etc.). Letzte Woche habe ich den Maklervertrag für meine Private Krankenversicherung gelöst und auch meine Haftplicht-, Umfall und Hausratversicherungen, die ich noch dort habe, möchte ich beim nächsten Kündigungstermin kündigen. Ich glaube nämlich nicht, dass sich mein MLP-Makler, im Schadensfall hier noch engagiert für meine Belange einsetzen wird, da ich ja mehr oder weniger auf dem Sprung weg von MLP bin und somit nicht mehr lukrativ bin. Aber Sie haben recht, einen Versuch ist es wert, vielleicht geschehen ja noch Zeichen und Wunder … Vielleicht haben sie ja eine Empfehlung für eine DUZ, die besser ist. Unter Umständen macht dies ja auch Sinn im Kontext einer Rürup-Rente, die ja steuerlich dann begünstigt wird.

MfG

Thomas

Hallo Forumsmitglieder,

[…]
Außerdem wurde es mit einem VOrteil beworben, nämlich dem sog.
Airbag, einem Produktbestandteil der Versicherung, der dazu
dient, bei einer eingetretenen BU die
Kapitallebensversicherung weiter anzuspraren.

„Airbag“ - süß! Wusste nicht, dass man die übliche Beitragsbefreiung im BU-FAll noch mit toll klingenden technischen Namen verkauft.

Seit 2 Jahren bin ich nun verbeamtet und habe gedacht, dass
die BU auch dann einen Sinn hat.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann es sein, dass
der Dienstherr mich für dienstunfähig erklärt, aber meine BU
nicht greift und ich diese umsonst zahle?!

Jo! Richtig - Günter hat’s erschöpfend beantwortet eigentlich.

Ich habe auch schon daran gedacht, eine spezielle
Dienstunfähigkeitsversicherung, z.B. bei der DBV-Winterthur
abzuschließen.

Wenn ich mich nicht arg täusche, lautet die Bedingung der DBV-BU mit Zusatzvereinbarung spezielle Dienstunfähigkeit so:
Bei einem Beamten auf Lebenszeit wird geleistet, wenn der versicherte Beamte ausschließlich wegen seines
Gesundheitszustandes wegen medizinisch festgestellter spezieller Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlich
vorgeschriebenen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden ist und solange er Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes erhält.

Das ist nicht optimal! Ich weiß, dass ein Kollege hier gerne das Spiel spielt: „Welche Gründe außer gesundheitlichen soll’s denn geben?“ - aber das möchte ich hier nicht erörtern.

Wie gesagt, ich baue auf Euch und Euren Sachverstand. Was soll
ich sinnvoller Weise tun?
Vielen Dank,
Thomas

Suche einen Anbieter mit echter DU-Klausel oder zumindest mit umfangreicher Formulierung. Wenn der Amtsarzt sagt: „dienstunfähig“, dann muss sich meines Wissens nach der Dienstherr nicht zwingend daran halten und auch eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit aussprechen.

Frank Wilke

P.S.: Ich möchte um eine faire Einschätzung der Kollegen bitte. Die Aussage, dass sich ein Berater nicht mehr so richtig um die bestehenden Versicherungen kümmert, wenn andere gekündigt werden, finde ich bedenklich. Es ist schade, dass die Branche noch immer so einen Ruf hat - der wird allerdings durch Deine Aussage auch nicht verbessert. Dankeschön.

Guten Tag Thomas,
wenn Sie sich umfassend von Ihren Verträgen lösen wollen, die über den
besagten Vermittler geschlossen wurden, steht Ihnen das natürlich frei. Im Einzelfall sollte aber immer geprüft werden, ob das sinnvoll ist. Insbesondere bei der bestehenden KLV bzw. bei dem KV-Ergänzungstarif zur Beihilfe prüfen Sie besser elfmal, bevor Sie
Geld versenken bzw. Gefahr laufen, keinen entsprechenden neuen
Versicherungsschutz zu bekommen.
Empfehlungen für eine DUV-Anbieter möcht ich nicht abgeben, weil das
aus naheliegenden Gründen hier im Brett unerwünscht ist.
Und die Geschichte mit Rürup bedenken Sie bitte auch sieben- bis
elfmal, bevor Sie zur Tat schreiten. Dort gibt es viele Eigenheiten
und wer sie nicht kennt, packt leicht ins Leere. Da Sie es gewohnt sind, differenziert an die Dinge heranzugehen, wird Ihnen die
Informationsbeschaffung auf dem Gebiet aber nicht zu schwer fallen.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Thomas,
Hallo Frank,

Außerdem wurde es mit einem VOrteil beworben, nämlich dem sog.
Airbag, einem Produktbestandteil der Versicherung, der dazu
dient, bei einer eingetretenen BU die
Kapitallebensversicherung weiter anzuspraren.

„Airbag“ - süß! Wusste nicht, dass man die übliche
Beitragsbefreiung im BU-FAll noch mit toll klingenden
technischen Namen verkauft.

der „Airbag“ bedeutet bei MLP mehr als nur die Weiterspargarantie, er meint das die Sparbeiträge für die KLV oder was auch immer als Sparvertrag mitgekoppelt wurde nicht nur weitergeführt wird, sondern dass diese Sparleistung jährlich um einen vorher vereinbarten Prozentsatz erhöht wird. Dieser Prozentsatz entspricht der Dynamisierung der Beiträge. Wenn es diese Dynamisierung nicht gibt dann gibt es auch keinen Airbag und Du wurdest von Deinem speziellen MLP-Berater verarscht. Falls Du Deinem MLP-Berater nicht vertraust dann bestehe doch einfach mal darauf, dass Sein Chef die Sache mit Dir/Euch durchgeht und klärt.

Ich weiss, dass MLP grundsätzlich langfristige Kundenbindung durch seriöse Beratung und Betreung anstrebt. Falls Du das Pech hast, einen schlechten Berater erwischt zu haben auch hier den Chef informieren.

Ausserdem gilt: wenn Dein Berater Dir bestätigt, dass Deine BU auch für Dich als Beamter das richtige sei dann lass es Dir schriftlich bestätigen. Dann haftet MLP via Berufshaftpflichtversicherungen für Falschaussagen der Berater und Du selbst bist aus dem Schneider.

vorweihnachtliche Grüße

Udo

Hallo Thomas,
Hallo Frank,
Ausserdem gilt: wenn Dein Berater Dir bestätigt, dass Deine BU
auch für Dich als Beamter das richtige sei dann lass es Dir
schriftlich bestätigen. Dann haftet MLP via
Berufshaftpflichtversicherungen für Falschaussagen der Berater
und Du selbst bist aus dem Schneider.
vorweihnachtliche Grüße
Udo

Hallo Udo,

das mag sein - allerdings ist das sicherlich supernervig, wenn man sich erst mit dem Versicherer, und bei Ablehnung einer Zahlung dann auch noch mit dem VSH-Versicherer wegen evtl. Erstattung irgendwelcher dann noch zu begründender Vermögensschäden zu streiten, nach dem Motto „Hätte ich aber bei Anbieter xy abgeschlossen, dann würde der bestimmt jetzt zahlen“ - genau das, was man im DU-Fall braucht!

Frank Wilke

Hallo Frank,

Ausserdem gilt: wenn Dein Berater Dir bestätigt, dass Deine BU
auch für Dich als Beamter das richtige sei dann lass es Dir
schriftlich bestätigen. Dann haftet MLP via
Berufshaftpflichtversicherungen für Falschaussagen der Berater
und Du selbst bist aus dem Schneider.
vorweihnachtliche Grüße
Udo

Hallo Udo,

das mag sein - allerdings ist das sicherlich supernervig, wenn
man sich erst mit dem Versicherer, und bei Ablehnung einer
Zahlung dann auch noch mit dem VSH-Versicherer wegen evtl.
Erstattung irgendwelcher dann noch zu begründender
Vermögensschäden zu streiten, nach dem Motto „Hätte ich aber
bei Anbieter xy abgeschlossen, dann würde der bestimmt jetzt
zahlen“ - genau das, was man im DU-Fall braucht!

Frank Wilke

mag ja sein, dass das supernervig ist, hat aber weder mit dem Posting zu tun noch noch ist es richtig dargestellt. Tatsache bleibt, doch, dass es IMMER gut ist, wenn ich nicht auf den Ergebnissen einer Falschberatung hängen bleibe, dann lieber NERVIG als nicht möglich, weil mir das mit dem schriftlich geben damals zu nervig war, Oder net?

vorweihnachtliche Grüße,

Udo

Hallo Udo,

ich versteh Dich nicht. Ich bezog mich direkt auf Dein Posting, und natürlich ist das so richtig. Nehmen wir ein anderes Beispiel: PKV. Der Berater entscheidet eigenmächtig (und bestätigt das blöderweise auch noch im Protokoll), gewisse Gesundheitsfragen mit „nein“ zu beantworten. Nun kommt es zum Schadensfall, die PKV prüft, stellt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht fest, schmeisst den VN raus. Jetzt steht er da mit einer unter Umständen schweren Krankheit. Und nun IST es nervig, sich in diesem Fall im Mehrbettzimmer mit Sprachkurs noch um den Rechtsstreit mit dem VSH-Versicherer zu kümmern.
Mein Rat ist daher, den Vertrag erst gar nicht zu machen oder unverzüglich zu beenden, anstatt das Beratungsprotokoll laminiert im Luftschutzbunker der Verbraucherzentrale zu deponieren.
Mehr nicht.

Frank Wilke

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