Hallo,
ich lese hier gerade die Vertragsbedingungen zur Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
„Dabei steht in §10. Sie haben während der Vertragslaufzeit bis zu 2mal das Recht, den bestehenden Berufsunfähigkeitsschutz - sofern eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart wurde - auf Antrag ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.“
Versteh ich da was falsch? bzw. was ist die Vertragslaufzeit? Den bis Lebens bzw. bis Arbeitsende kommt mir 2 mal erhöhen etwas sehr wenig vor.
Viele Grüße
Marion