Berufsunfähigkeits..: Erhöhungsoption? nur 2 mal?

Hallo,

ich lese hier gerade die Vertragsbedingungen zur Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

„Dabei steht in §10. Sie haben während der Vertragslaufzeit bis zu 2mal das Recht, den bestehenden Berufsunfähigkeitsschutz - sofern eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart wurde - auf Antrag ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.“

Versteh ich da was falsch? bzw. was ist die Vertragslaufzeit? Den bis Lebens bzw. bis Arbeitsende kommt mir 2 mal erhöhen etwas sehr wenig vor.

Viele Grüße

Marion

Hallo,

also die Vertragslaufzeit ist der Ablauf der Versicherung. Im Zweifel ist das sogar vor deinem Arbeitsende bzw. Renteneintritt.

Aus meiner Sicht hast du das auch richtig verstanden, dass du nur zwei mal „einfach so“ erhöhen kannst. Die Betonung liegt hier auf „Ohne erneute Gesundheitsprüfung“. Du kannst also vermutlich auch ein drittes und viertes mal erhöhen, musst dann jedoch jedes mal wieder den Gesundheitsfragebogen ausfüllen und dies führt dann je nach Gesundheitszustand bei Verschlechterung zu einer exorbitanten Erhöhung des Beitrags oder einer Ablehnung.

Aktuelle Berufsunfähigkeitsversicherungen schreiben in ihre Bedingungen oft bei Veränderung der Lebensphase, also Hochzeit, Kind, Beförderung etc.

Hallo Marion,

bei solchen Verträgen besteht auch die Möglichkeit eine Dynamik mit rein zu nehmen. Dies bedeutet, jedes Jahr wird z.B. der Beitrag um 5 % angehoben (anteilmäßig für Risiko-LV und Berufsunfähigkeit).
Dann hast Du 2 mal hinter einander die Möglichkeit diese Dynamik abzulehnen. Wenn Du sie ein 3. mal in Folge ablehnst verfällt sie.

So könntest Du allerdings entsprechend der gewünschten BU-Rente im Bezug auf Dein jeweiliges Einkommen eine gute Absicherung am Leben erhalten.

Die Vertragslaufzeit, beginnt beim Vertragsabschluss und endet beim Vertragsablauf.

Gruß Merger

Mir kommt gerade die 2 mal halt etwas wenig vor… von daher die Frage ob das so üblich ist? Oder ob andere Gesellschaften da mehr anbieten?

ok, ja das mit der Dynamik hab ich schon verstanden… denk ich…

nur kommt mir wie gesagt, die 2 mal etwas wenig vor, ist das bei allen Gesellschaften eine übliche Größenordnung?

Hallo Marion,

das kommt immer auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an.

Bei manchen Versicherungsunternehmen gibt es auch eine sogenannte
Nachversicherungsgarantie.
Diese kann z.B. ausgeübt werden
bei privaten und familiären Ereignissen:

  • Erreichen der Volljährigkeit;
  • Heirat oder Scheidung;
  • Geburt oder Adoption eines Kindes;
  • Erwerb einer Immobilie (Kaufpreis mindestens 100.000 €;

Berufliche Ereignisse:

  • Eintritt in das Berufsleben;
  • Gehaltserhöhung infolge einer Beförderung;
  • erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze;

Gruß Merger