Hallo, folgender fiktiver Fall:
Ein junger Mann (z.Bsp.39)hat eine sehr hohe BU-Rente privat abgeschlossen.Der Fall tritt ein das die Versicherung zahlen muss,dieses auch macht.Erstmal für 3 Jahre.
Wie muss/soll sich der junge Mann verhalten?Arbeiten im alten Berufsfeld kommt gesundheitlich definitiv nicht mehr in Frage.Macht es Sinn eine Umschulung zu machen?Wenn ja,was ist wenn der Mann im neuen Job auch gesundheitlich nicht klar kommt?
Wie lange zahlt eine Versicherung die BU? Bis zum Rentenalter?
Was ist wenn die Vers. bei der Nachprüfung einfach sagt das der Mann wieder arbeiten kann?Soll der Mann dann z.Bsp. 2 Wochen wieder malochen und dann mit den alten Gebrechen wieder krankfeiern?
Wie kooperativ sind Versicherungen da??
Vielen Dank für die sachlichen Antworten
LG
Wodan
Die Versicherung wird so lange bezahlen, solange er keinen neuen Beruf erlernt.
Wenn aber die Versicherung per Nachuntersuchung feststellt, dass der Betreffende weniger als 50 % seiner Leistungsfähigkeit im Beruf erbringt, wird die Versicherung die Zahlung einstellen.
Das alles kann aber nicht abschließend konkret beantwortet werden, dazu müßte man die Bedingungen kennen.Im Pauschalfall ist es aber wie vorher beschrieben.
Frage: Wo ist eigentlich der Vertreter, der die Police abgeschlossen hat?! Der weiss doch die Antwort!
Grüße
robert2
Hallo,
es ist durchaus nicht unüblich, dass Leistungen aus der BU zunächst zeitlich begrenzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Krankheitsbild, das zur BU geführt hat, sich positiv verändern könnte.
Die BU-Rente wird maximal so lange gezahlt, wie im Antrag/Versicherungs-
schein beurkundet, siehe bitte dort.
Ob und inwieweit die BU-Versicherung Verweisungsklauseln oder ähnliches enthält, kann ohne Einsichtnahme in das „Kleingedruckte“ nicht beantwortet werden - hier gibt es erhebliche Unterschiede.
Frag doch mal freundlich bei der Versicherung nach
Gruß Joerg Koenig
Hallo Robert,
Die Versicherung wird so lange bezahlen, solange er keinen
neuen Beruf erlernt.
Wenn aber die Versicherung per Nachuntersuchung feststellt,
dass der Betreffende weniger als 50 % seiner
Leistungsfähigkeit im Beruf erbringt, wird die Versicherung
die Zahlung einstellen.
woher ist dies bekannt? Kennst Du die Vertragsbedingungen des Fragenden?
nachdenkliche Grüße
Joerg Koenig
Hallo,der Ver.-vertreter sagte zu mir das der BU-Rentner sich keine Sorgen machen müsse,die Nachuntersuchung sei rein formell.
Der V.-Nehmer hat sehr schwere Rückenschäden und einen inoperablen Hirntumor.Der GdB liegt bei 40%.
Der V.-Nehmer war auf dem Bau tätig Zeit seines Lebens.Hauptsächlich Fenstermontage.
Hallo,dem Ver.-nehmer ist es nicht wohl in seiner Haut.Er würde gerne wieder arbeiten, aber die körperlichen Beeinträchtigungen bringen in immer wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.Sitzen geht z.Bsp. nur 1-1,5 Std.,laufen etwa 1,5km,knien und hocken geht fast gar nicht.Durch den Hirntumor ist Stress und Krach fast unerträglich und mit migräneartigen Kopfschmerzen verbunden.
Deswegen weiss der V.-nehmer nicht wie er sich verhalten soll.Versuchen einen neuen Job zu machen und dann evtl. nachher ohne BU_Rente dastehen???Der V.-nehmer hatte beim ärztlichen Gutachten angegeben das er nach Möglichkeit eine Umschulung machen wollte, aber die Verschlechterung des Gesundheitszustandes verhinderte dies.Können die ihm daraus einen Strick drehen??
LG
WodanEL
Können die ihm daraus
einen Strick drehen??
Nein.