Hallo,
Hallo,
Was ist, wenn man immer in einem Beruf gearbeitet hat, ohne
ihn gelernt zu haben?
z.B. weil der Beruf erst jetzt mit Abschluss gelernt werden
kann?
es kommt nicht darauf an, ob der Beruf „erlernt“ wurde, sondern vielmehr darauf, dass es sich um einen gelernten Beruf handelt. Zur Erläuterung:
Der Beruf, der für die Prüfung der Berufsunfähigkeit - dieser wird Hauptberuf genannt - herangezogen wird, wird in eine bestimmte Berufsgruppe eingestuft:
- Berufsgruppe: gelernte Tätigkeiten
- Berufsgruppe: angelernte Tätigkeiten
- Berufsgruppe: ungelernte Tätigkeiten
Wenn Du also eine Tätigkeit der 1. Berufsgruppe vollwertig verrichtet und zum Schluss ausgeübt hast - davon geht man ohne absolvierte Ausbildung aus, wenn diese Tätigkeit langjährig verrichtet wurde - wird diese Tätigkeit grundsätzlich auch für die Prüfung der Berufsunfähigkeit herangezogen.
Das Ganze ist noch wesentlich komplizierter, vereinfacht kann man das aber so darstellen, würde ich meinen.
Danke
Bitte! 
Fröschle
Robert