Berufsunfähigkeitsrente

Hallo,
jemand der 1960 geboren ist, hat doch eigentlich noch Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Weiß ich das richtig?
Die Berufsunfähigkeitsrente bekommt man, wenn man vor 1961 geboren wurde und seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, stimmt das?

Was ist, wenn man immer in einem Beruf gearbeitet hat, ohne ihn gelernt zu haben?
z.B. weil der Beruf erst jetzt mit Abschluss gelernt werden kann?

Weiß jemand da näheres?
Danke
Fröschle

Hallo,

Hallo,

Was ist, wenn man immer in einem Beruf gearbeitet hat, ohne
ihn gelernt zu haben?
z.B. weil der Beruf erst jetzt mit Abschluss gelernt werden
kann?

es kommt nicht darauf an, ob der Beruf „erlernt“ wurde, sondern vielmehr darauf, dass es sich um einen gelernten Beruf handelt. Zur Erläuterung:

Der Beruf, der für die Prüfung der Berufsunfähigkeit - dieser wird Hauptberuf genannt - herangezogen wird, wird in eine bestimmte Berufsgruppe eingestuft:

  1. Berufsgruppe: gelernte Tätigkeiten
  2. Berufsgruppe: angelernte Tätigkeiten
  3. Berufsgruppe: ungelernte Tätigkeiten

Wenn Du also eine Tätigkeit der 1. Berufsgruppe vollwertig verrichtet und zum Schluss ausgeübt hast - davon geht man ohne absolvierte Ausbildung aus, wenn diese Tätigkeit langjährig verrichtet wurde - wird diese Tätigkeit grundsätzlich auch für die Prüfung der Berufsunfähigkeit herangezogen.

Das Ganze ist noch wesentlich komplizierter, vereinfacht kann man das aber so darstellen, würde ich meinen.

Danke

Bitte! :smile:

Fröschle

Robert

Guten Tag,

danke Robert!