Liebe/-r Experte/-in,
und zwar geht es um meinen bruder. er ist 17 jahre und in einer schulischen ausbildung zum grafischtechnischen assistent (also nicht körperlich tätig). mein vater hat für ihn eine berufsunfähigkeits rente abgeschlossen, mit der meine mutter (eltern geschieden, geteiltes sorgerecht) nicht einverstanden ist und nicht eingewilligt hat. mein bruder muss nun 40 euro pro monat bezahlen, er bekommt nur 212€ bafög, nun finden wir es ziemlich viel, 40€, bei so wenig „einkommen“,und wundern uns, das er soviel bezahlen muss und warum er jetzt schon eine bu-rente aufgedrückt bekommt, obwohl er ja erst im 1. lehrjahr ist, und somit ja noch nicht wirklich berufstätig ist, und warum meine mutter nicht gefragt wurde, ob sie einverstanden ist, da unsere eltern ja das geteilte sorgerecht haben. ich hoffe sie können uns helfen, und sagen ob das rechtskäftig ist, und die 40€ wirklich angemessen sind. mit freundlichen grüßen
Hallo,
wie ich es heraus gelesen habe, hat Dein Bruder den Vertrag nicht mit unterschrieben. Also ist er auch nicht verpflichtet zu zahlen. Der Vater hat den Vertrag abgeschlossen und muss somit auch für die Raten aufkommen.
Ganz zu Schweigen davon, dass die monatliche Rate anscheinend viel zu hoch ist und man sich wirklich hinterfragen muss ob eine BU bei den geringen Mitteln schon sein muss. Grundsätzlich gilt, dass die BU eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt ist.
Wenn Sie den Abschluß einer BU (oder anderen Versicherung) in Betracht ziehen, dann sollten Sie sich ausschließlich an einen Versicherungsmakler und keinen Vertreter wenden!!! Da können Sie von ausgehen dass keine Klauseln in den Verträgen enthalten sind.
Ich hoffe meien Antwort reicht Ihnen aus.
MFG Thorsten
nicht mit
Hallo Manja,
ich werde mal versuchen, dir soweit wie es geht zu antworten.
Was den Beitrag von 40 Euro angeht, kann ich nichts dazu sagen, da ich nicht weiß, wieviel BU-Rente damit abgesichert wurde und ob es sich um eine reine BU oder um eine BU mit Sparanteil (Lebensversicherung mit BU) handelt. Natürlich sollte manmit einer BU auch die zukünftige Einkommenshöhe absichern.
Mit einer BU-Absicherung sollte man eigentlich auch recht früh beginnen. Denn wenn man erst was gesundheitliches hat ist es leider zu spät und man bekommt nichts mehr.
Wird man dann BU, ohne lange genug in die gesetzliche Rente eingezahlt wird, muss man dann auch vollkommen von den Eltern ausgehalten werden bis man 25 ist. (dies ist bei Versicherhungen ein beliebtes Verkaufsargument und vieleicht auch der Beweggrund des Vaters)
Was die rechtliche Seite angeht, kommt es natürlich darauf an, wie die Vertragssituation ist: Wer ist Versicherungsnehmner, wer versicherte Person und wer Beitragszahler. Wenn Ihr Bruder Versicherungsnehmer ist und nicht dafür unterschrieben hat, ist der Vertrag unwirksam, auch wenn er erst 17 ist. Vor allem, wenn sein Konto angegeben wurde. Bei meiner Gesellschaft hätte er auf alle Fälle mit unterschreiben müssen.
Natürlich kann er den Vertrag auch auf alle Fälle kündigen, oder wenn noch kein Monat rum ist wiedersprechen. Wenn es geht, sollte man vielleicht auch das gemeinsame Gespräch mit dem Versicherungsvertreter suchen.
So ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte, es ist natürlich schwer für mich, da ich nicht alle Einzelheiten um den Vertrag kenne.
Wenn noch Fragen bestehen, antworte ich natürlich gerne.
Schönen Sonntag,
Ulf
Wenn der Bruder Versicherungsnehmer und minderjährig ist (bzw. bei Antragstellung war), ist der Vertrag nur rechtsgültig, wenn beide Eltern unterschrieben haben. Wenn nicht ist evtl. eine Rückabwicklung (Aufhebung ab Beginn wegen Rechtsunwirksamkeit) möglich. Grundsätzlich ist die BU durchaus sinnvoll, der Beitrag ist im Verhältnis zum Einkommen allerdings schon hoch.
Eine genaue Bewertung ist natürlich von hier aus nicht möglich. Sie sollten sich ein Kopie des Antrages schicken lassen, falls sie eine Aufhebung ab Beginn anstreben, und die gezahlten Beiträge zurückerstattet haben möchten.
Angemessenheit ist von Höhe der Rente und Dauer der Versicherung abhängig - scheint mir hier aber sekundär. Grundsätzlich ist die BU-Versicherung eine Lebensversicherung und kann immer mit Frist von einem Kalendermonat gekündigt werden. Wenn ihr Bruder nicht zahlen kann, ist er also in keinem Fall an den Vertrag gebunden.
Freundliche Grüsse
Hallo und guten Tag,
Vorweg muss ich sagen, das die Berufsunfähigkeits Versicherung die wichtigste überhaupt ist,
und man sie so früh wie möglich abschließen sollte.
Jetzt zu den fragen.
Wer hat den vertrag als Versicherungsnehmer unterschrieben?
Wenn das Ihr bruder war, 17 jahre jung, ist der vertrag schwebend unwirksam. Und ALLE eingezahlten beiträge MUSS die Gesellschaft zurück zahlen, wenn es von den erziehungsberechtigten (oder ihrem Bruder wenn er 18 ist) verlangt wird.
Wenn ihr vater Versicherungsnehmer ist, und ihr bruder NUR Versicherte Person, hat ihr vater die Pflicht die beiträge zu zahlen.
Es ist bei diesem vertrag nicht notwendig das BEIDE Erziehungsberechtigten zustimmen, zumal in diesem fall ihr Vater im RECHT ist.
Nun zu den beiträgen:
Das kommt auf die Leistung an, und AB WANN die leisdtungen gezahlt werden, ohne das angebot zu sehen, kann ich da keine Große auskunft geben,
Ausser das ich für meine tochter, 17 Jahr, 25,- euro im Monat Zahle, für eine GUTE BU Rente.
Dies alles ist keine Rechtsgültige beratung, sondern nur Grobe antworten auf eine Allgemeine Frage.
mfg
Hallo,
also, erstmal kann ich nicht einfach so sagen, ob 40 Euro zu viel sind, da dieses von Laufzeit und gewählter Rente abhängig ist. Zudem handelt es sich bei den Versicherungen für Auszubildende bei den meisten Gesellschaften nicht um eine BERUFS-, sondern eine ERWERBSunfähigkeitsversicherung, die später gewandelt werden kann.
Das mit dem geteilten Sorgerecht kann ich nicht wirklich beantworten. Wenn ich aber davon ausgehe, dass bei Eheleuten, die nicht geschieden sind, auch ein „geteiltes“ Sorgerecht besteht, würde die Unterschrift Ihres Vaters reichen. Bei minderjährigen Kunden Verheirateter reicht ja auch die Unterschrift eines Elternteils. Aber das weiß ich nicht mit Sicherheit.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wyers