Berufsunfähigkeitsrente Krankenkassebeitrag

Es wird eine private Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Demnächst endet das Arbeitslosengeld I.
Eine Erwerbsminderungsrente ist beantragt, und die Rentenversicherung schreibt, dass sie noch nicht über den Antrag entscheiden kann und Arbeitslosengeld II beantragt werden soll. Das Arbeitsamt sagt, dass kein Arbeitslosengeld II erhalten wird, weil das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft den Regelbedarf übersteigt.
Somit laut Krankenkasse nicht mehr krankenversichert und muss pflichtversichert werden, so lange bis die Erwerbsminderungsrente genehmigt ist.
Beitragssatz an die Krankenkasse 16.8% vom Einkommen der private Berufsunfähigkeitsrente.
Wie ist es genau, soll die private Berufsunfähigkeitsrente tatsächlich als Einkommen bei der (gesetzlichen) Krankenversicherung angerechnet werden?

ja, es ist Einkommen, es muss versteuert werden und bei freiwilligen Mitgliedern wird es zur Beitragsberechnung herangezogen.

Die Hoffnung: Wird EU-Rente bezahlt, wird man pflichtversichert in der KVdR (wenn man meist GKV-versichert war)und dann braucht man auf die private BU-Rente keinen Beitrag mehr zu bezahlen.

Viel Glück

Barmer

Vielen Dank Barmer für die hilfreiche Antwort!