Hallo, mein Sohn hat zu Beginn seiner Berufsausbildung eine private fondgebundene Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Im Mai 2024 hatte er einen Arbeitsunfall, den die BG nicht anerkannt hat. Wir hatten gleichzeitig bei der Versicherung einen Antrag auf Anerkennung als Berufsunfähigkeit gestellt. Nach einer Op. und längerer Krankheit arbeitet er seit März 2025 wieder in seinem Beruf als Staplerfahrer, kann aber keine Schichten mehr machen und ist nur eingeschränkt einsetzbar (heben u. tragen von Lasten z.B.) Er ist jetzt 49 Jahre alt. Die BU-Versicherung geht bis Rentenbeginn, hat keinen Verweis auf eine andere Tätigkeit und wird für die Zeit der Rentenzahlung beitragsfrei gestellt. Jetzt kam endlich die Bestätigung, dass er von Januar 2025 - August 2026 eine BU-Rente (ca. 16000,- €) nachgezahlt bekommt. Sein Gesundheitszustand hat sich aber seit der Wiederaufnahme seiner Arbeit nicht wesentlich gebessert (pausenfreie Gehstrecke z.B. 300m, keine Schichtarbeit mehr), verdient deshalb auch weniger. Um eine Weiterzahlung der BU-Rente haben wir angefragt. Er ist gesetzlich versichert und wie ist das mit den Sozialabgaben und der Versteuerung dieser Zahlungen?