Eine gesetzliche. EU-Rente wird nicht gezahlt. Die gezahlte BU-Rente ist begrenzt nur bis August 2026. Ein Schreiben an die Versicherung, warum nicht länger (die gesundheitlichen Beschwerden werden sich nicht bessern) wurde bisher nicht beantwortet. Der aktuelle Arbeitsvertrag besteht weiter trotz gesundheitlichen Raubbaus.
Servus,
lass Dir von dem kinschdlichen Depp nicht die Pferde scheu machen - das hat keinen, ich wiederhole keinen Einfluss auf die Besteuerung, lediglich - wie bereits ausgeführt - auf die Krankenversicherungspflicht der Leistungen der privaten BU-Versicherung.
In Rheinhessen würde man dazu sagen: No, wenn’s schee machd?
Schöne Grüße
MM