Berufsunfähigkeitsrente

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Frage ist für mich wirklich existenzwichtig und wäre sehr sehr nett wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten, bzw. meine Anfrage an jemanden weitergeben könnten der mir hilft.

Habe Probleme mit den Knien. Wie es aussieht ist es Rheuma.
Die Krankengeldversicherung hat mich als berufsunfähig ausgesteuert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlte zunächst , schickte mich dann zu einem Gutachter, der stellte fest, daß ic h nur zu 43,7 % Berufsunfähig wäre. Auf meinen Einspruch hin schickten sie einen weiteren Gutachter der nun wiederum feststellte daß ic h keinen Anspruch auf BU Rente hätte.
Leider Habe ich nun keine Ahnung was ich weiter tun soll.

Die Versicherung bot mir eine einmalige Zahlung in Höhe von 50 000 Euro an, damit wäre ich aber abgegolten und aus der Versicherung raus.

Was soll ich nur tun. Ich habe glaube ich nicht das Geld einen Prozess zu führen. Mein Rechtsschutz hat eine Prozesskostenübernahme bereits abgelehnt.

Bitte bitte leiten Sie meine Anfrage auch weiter, falls Sie mir keinen Rat geben könnten.

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

Hubert Schmidt

Hallo,
eine Information würde noch weiterhelfen: Warum hat die Rechtsschutz das abgelehnt?

viele Grüße
Andreas Berger

Was soll ich nur tun. Ich habe glaube ich nicht das Geld einen
Prozess zu führen. Mein Rechtsschutz hat eine
Prozesskostenübernahme bereits abgelehnt.

Hallo,
eine Information würde noch weiterhelfen: Warum hat die
Rechtsschutz das abgelehnt?

Mutmaßlich fehlende Erfolgsaussichten!

Alternativ - kein versichertes Risiko

Hallo und Danke für die Antwort!

der Schadenfall gehört laut Angaben meines VersicherungsFachmannes in den Bereich des Firmenvertragsrechts (Ansprüche eines Selbständigen zum Ausgleich von Lohnersatzleistungen). Firmenvertragsrechtsschutz ist in den alten Bedingungen nicht versicherbar.

In den ganz neuen Bedingungen ab 2006 ist zwar auch kein Firmenvertragsrecht versicherbar, die obige Lücke wurde aber geschlossen und ist jetzt neu mit versicherbar. Hilft aber leider nichts mehr für Schadenfälle resultierend aus der Vergangenheit.

Beste Wünsche und Grüße, Hubert Schmidt

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#Hallo und Danke für die Antwort!

der Schadenfall gehört laut Angaben meines VersicherungsFachmannes in den Bereich des Firmenvertragsrechts (Ansprüche eines Selbständigen zum Ausgleich von Lohnersatzleistungen). Firmenvertragsrechtsschutz ist in den alten Bedingungen nicht versicherbar.

In den ganz neuen Bedingungen ab 2006 ist zwar auch kein Firmenvertragsrecht versicherbar, die obige Lücke wurde aber geschlossen und ist jetzt neu mit versicherbar. Hilft aber leider nichts mehr für Schadenfälle resultierend aus der Vergangenheit.

Beste Wünsche und Grüße, Hubert Schmidt

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Meine Frage ist für mich wirklich existenzwichtig und wäre
sehr sehr nett wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten, bzw.
meine Anfrage an jemanden weitergeben könnten der mir hilft.

Mit diesen wenigen Angaben ist das nicht möglich.

Habe Probleme mit den Knien. Wie es aussieht ist es Rheuma.

Welchen Beruf hatten Sie versichert ? Selbstständig ? Angestellt ?

Die Krankengeldversicherung hat mich als berufsunfähig
ausgesteuert.

Die KV zahlt bis zur Genesung. Ist keine Genesung in Aussicht, werden die Krankengeldzahlungen eingestellt. Das heißt aber nicht automatisch, dass man auch berufsunfähig ist.

Leider Habe ich nun keine Ahnung was ich weiter tun soll.

Vergleich annehmen oder klagen, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

der Schadenfall gehört laut Angaben meines
VersicherungsFachmannes in den Bereich des
Firmenvertragsrechts (Ansprüche eines Selbständigen zum
Ausgleich von Lohnersatzleistungen).

Was Ihr Fall mit Firmenvertragsrechtsschutz zu tun hat, möchte ich gerne wissen. Es geht um eine Krankheit, die kann die Firma nicht treffen, sondern nur einen Berufstätigen.

Allerdings ist diese Diskussion müßig, wenn die RS die Deckung bereits abgelehnt hat (ich ahne aus welchem Grund), hält sie den Prozeß für aussichtslos.

Hallo, ich weiß auch nicht warum es was mit Firmenvertragsrechtsschutz zu tun hat. Vielleicht weil ich selbständig bin?
Danke und mfg, SChmidt

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Wer ist denn Versicherungsnehmer der Versicherung?

Wenn das eine Privatperson ist, ist das eine Fall für die Privatrechtschutzversicherung ( Falls dies ein versichertes Risiko ist!).

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Hallo, ich weiß auch nicht warum es was mit
Firmenvertragsrechtsschutz zu tun hat.

Es hat nichts mit Firmenvertragsrechtsschutz zu tun.

Hi Thorulf,

also bei nicht versichertem Risiko… Gibt es in diesem Fall eigentlich nicht. Es handelt sich hierbei um einen Fall für das Vertragsrecht bei Privatpersonen. Egal ob selbstständig oder nicht. Wenn die RS das wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt hat, dann einen Schiedsmann einschalten. Dieser entscheidet, ob die Versicherung zahlen muss oder nicht. Das ist das Recht als RS-Kunde.
Die Rechnung des SChiedsmannes muss übrigens auch die RS tragen.
Aber eine genaue Begründung, warum die RS abgelehnt hat, wäre doch auch mal äusserst interessant.

Gruß
Jürgen

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