Ich habe vor einem halben Jahr ein BUZ mit Risikoschutz abgeschlossen. Bis auf ein paar Nachfragen hat das auch ohne Problem geklappt. Nun ist mir nach der Diskussion mit einem Freund aufgefallen, dass ich vergessen habe zu erwähnen, dass ich ab und zu Rückenschmerzen habe (bei langem Bücken und langen Fußmärschen) und vor 12 Jahren mal beim Ortophäden war und Krankengymnastik gemacht habe (zur Stärkung der Rückenmuskulatur).
Nun frage ich mich ob und wie ich das Nachmelden kann oder muss. In den Versicherungsbedingungen habe ich zur Nachmeldung nichts finden können. Ich will der Versicherung ja nichts vorenthalten und habe wirklich nur ausversehen und ohne böse Absicht vergessen das anzugeben. Mir ist das Risiko einfachzu groß wegen so einem dummen Fehler meinen Versicherungsschutz und meine Beiträge zu verlieren. Eine daraus resultierende Erhöhung des Beitrags würde ich auch akzeptieren wollen. Allerdings will ich jetzt auch nicht einfach bei der Versicherung anklopfen, um nicht unnötig die Pferde scheu zu machen.
falsch!
hallo Jesch,
sollte eine Erkrankung vorgelegen haben, die zu einer Risikobeurteilung nötig wäre, muss er sich trotzdem angeben, auch wenn sie schon 20 Jahre zurück liegt.
z.B. Krebs, z.B. psychische Probleme.
Grüße
Babalou
das ist n icht wirklich richtig. Das hängt von den anderweitigen Fragen ab.
Ein behandelter und ausgehelter Krebs ist regelmässig nicht anzugeben, wenn das Behandlungsende außerhalb des abgefragten zeitraum liegt, es sei ich war dann deswegen regelmässig zur Kontrolle. Anders wäre es mit einem Bandscheibenvorfall, der regelmässig über die Thematik chronische Leiden abgefragt wird und dann auch anzugeben ist wenn ich 20 jahre Behandlungs- und Beschwerdefrei war.
Freund aufgefallen, dass ich vergessen habe zu erwähnen, dass
ich ab und zu Rückenschmerzen habe (bei langem Bücken und
langen Fußmärschen) und vor 12 Jahren mal beim Ortophäden war
und Krankengymnastik gemacht habe (zur Stärkung der
Rückenmuskulatur).
das Problem ist, dass dich der Versicherer mit dubiosen Rückenschmerzen möglicherweise nicht nehmen will. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sind die da allergisch.Auch wenn so jetzt drei Jahre nichts passiert, bist du aus dem Schneider, da der Versicher bei vorverrtraglicher Anzeigepflichverletzung nur innerhalb der ersten drei Jahre zurücktreten kann.