Angenommen eine Versicherung verkauft einer 22-jähigen Beamtin (die Zeit ihrer Berufstätigkeit IMMER Beamtin war) eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Jahre später (8 Jahre und rund 2000 Euro ärmer) fällt auf, dass diese Berufsunfähigkeitsversicherung keine Dienstunfähigkeit einschließt.
Was macht die Beamtin nun?
Selbst schuld - hätte sie selbst wissen müssen?
Oder sind die Versicherer auch verpflichtet auf offensichtliche Diskrepanzen hinzuweisen. Steht im Antrag bei Beruf: „Verwaltungsbeamtin“ müsste dem Versicherer doch sofort aufgehen: Die Dame KANN ich nicht versichern, bzw. versichere quasi den Hund einer Katzenbesitzerin.
Kann man irgendwie dagegen vorgehen oder klarer Fall von: nicht ärgern nur wundern?